Wie etliche andere Schiffsfonds konnte auch der der HCI Shipping Select XXI die Erwartungen nicht erfüllen. Enttäuschte Anleger können noch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Der als Dachfonds konstruierte HCI Shipping Select XXI wurde
im Juli 2006 emittiert. Der Fonds beteiligte sich an den vier Containerschiffen
MS Conrad S, MS JPO Scorpius, MS JPO Sagittarius (2014 verkauft) und MS
Constantin S (2014 insolvent). Anleger investierten bei einer
Mindestbeteiligung in Höhe von 15.000 Euro insgesamt knapp 45 Millionen Euro.
Allerdings konnte der Schiffsfonds die prognostizierten Erwartungen nicht
erfüllen.
Wohl auch in Folge der Finanzkrise 2008 geriet der HCI
Shipping Select XXI in unruhiges Fahrwasser, so dass 2010 frisches Kapital zur
Sanierung nötig wurde. Auch das konnte nicht verhindern, dass inzwischen ein
Schiff aus dem Dachfonds verkauft wurde und für eine andere Schiffsgesellschaft
Insolvenz angemeldet werden musste. Aus den erhofften Renditen für die Anleger
wurde so nichts. Die Beteiligung erwies sich als Fehlinvestition. Allerdings
haben die Anleger noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu
machen. „Es droht aber die Verjährung der Ansprüche. Forderungen verjähren auf
den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Es sollten also
umgehend verjährungshemmende Maßnahmen eingelegt werden“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.
Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte
Anlageberatung sein. Denn in den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen
an Schiffsfonds wiederholt als sichere und renditestarke Kapitalanlage
dargestellt. Die Realität sah für die Anleger oft ganz anders aus. In Folge der
Wirtschaftskrise 2008 konnten die erforderlichen Charterraten nicht mehr
erzielt werden und etliche Schiffsfonds mussten Insolvenz anmelden. Allerdings
hätten die Anleger über die Risiken ihrer Geldanlage auch umfassend aufgeklärt
werden müssen. Rechtsanwalt Bernhardt: „Das ist häufig nicht geschehen. Trotz
des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds sogar häufig als Baustein für die
Altersvorsorge angepriesen. Eine derartige Falschberatung kann
Schadensersatzansprüche ausgelöst haben.“
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer
einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine
Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Shipping
Select XXI anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Shipping Select XXI kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christof Bernhardt
cp
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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