Das Landgericht Braunschweig gibt mit einem aktuellen Beschluss den Startschuss für das Musterverfahren. Anleger profitieren von den Vorteilen dieses Verfahrens aber nur, wenn ihre Schadensersatzansprüche nicht verjähren.
Startschuss für
Musterverfahren ist gefallen
Das Landgericht Braunschweig hat am 05.08.2016 einen
Beschluss erlassen, wonach die Schadensersatzklagen gegen VW im Rahmen eines
Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig fortgesetzt
werden sollen. Der Musterkläger wird voraussichtlich frühestens im letzten
Quartal 2016 ausgewählt.
Das Musterverfahren bietet zahlreiche Vorteile für die
einzelnen Anspruchsteller. In diesem Verfahren werden Tatsachen- und
Rechtsfragen einheitlich durch das OLG Braunschweig entschieden. Das verringert
den Arbeitsaufwand in den einzelnen Verfahren und es reduziert unter bestimmten
Voraussetzungen Anwalts- und Gerichtskosten.
Wegen drohender
Verjährung besteht Handlungsbedarf
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte
weist darauf hin, dass Schadensersatzansprüche am 19.09.2016 verjähren können.
Ein Jahr zuvor gab es die ersten Medienberichte über die Abgasmanipulationen
von VW. Anschließend stürzte der Kurs der VW-Vorzugsaktie um fast 60 Euro ab.
Die Verjährung kann durch verjährungshemmende Maßnahmen, wie beispielsweise die
Erhebung einer Klage, verhindert werden. Mittels einer rechtzeitigen Klage
profitieren betroffene Aktionäre auch von den Vorteilen des Musterverfahrens.
Ob im Einzelfall tatsächlich Verjährung droht, sollte von
einem spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Diese Frage kann nicht
pauschal beantwortet werden; sie hängt unter anderem von der Anspruchsgrundlage
und vom genauen Kaufzeitpunkt ab. Ebenso sollten die Erfolgsaussichten einer
etwaigen Klage in jedem Fall individuell untersucht werden. Nach Einschätzung
der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte können die
Erfolgsaussichten je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Aktien gekauft wurden,
stark variieren. Auch über die Höhe des genauen Schadens und damit über die
Höhe des Kostenrisikos sollten betroffene Aktionäre zuverlässige Informationen
einholen.
Die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte verfügt über langjährige
Erfahrungen mit Aktionärsklagen.
Sie vertritt auch zahlreiche Kläger, die an diversen
Musterverfahren beteiligt sind. Sie legt großen Wert auf persönliche und
individuelle Betreuung ihrer Mandanten. Geschädigten VW Aktionären als Mitglieder
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VW Abgasskandal“ bietet die Kanzlei an,
den Ablauf der Verjährungsfrist und die Erfolgsaussichten einer Klage in ihrem
Fall kostenlos zu prüfen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist,
erfolgt auch die Deckungsanfrage kostenfrei.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „VW Abgasskandal“ kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
vbutt
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