Die Beteiligung an dem König & Cie. Renditefonds 69
Produktentanker-Fonds III verlief für die Anleger unbefriedigend. Die
prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. Noch haben
enttäuschte Anleger die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu
machen.
Der 2007 von König & Cie. aufgelegte
Produktentanker-Fonds III investierte in die Rohöl- und Produktentanker der
Panamax-Klasse MT King Darius und MT King Duncan. Die Anleger konnten sich mit
einer Mindesteinlage von 15.000 Euro beteiligen. Allerdings konnte der Fonds
die Erwartungen nicht erfüllen. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 gerieten
etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, da die erforderlichen
Charterraten nicht mehr erreicht werden konnten. Zuletzt wurde die Beteiligung
bei der Handelsplattform zweitmarkt.de nur noch zu einem Kurs von 13 Prozent
gehandelt (Stand 21. Juni 2016).
Nachdem der Ausbau des Panamakanals vor einigen Wochen
abgeschlossen wurde, haben Schiffe der Panamax-Klasse noch zusätzliche
Konkurrenz bekommen. Nun können auch größere Schiffe mit einer höheren
Ladekapazität die wichtige Wasserstraße passieren. Das könnte sich negativ auf
den König & Cie. Produktentanker-Fonds III auswirken.
Anleger, die von der bisherigen Entwicklung des Schiffsfonds
enttäuscht sind, haben noch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz
geltend zu machen. "Der Schlüssel für Schadensersatzansprüche kann in
einer fehlerhaften Anlageberatung liegen", sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi. Denn die Beteiligungen an Schiffsfonds
wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke
Geldanlage dargestellt. Tatsächlich sind Beteiligungen an Schiffsfonds in der
Regel aber hoch spekulativ. Daher hätten die Anleger auch umfassend über die
Risiken und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen.
Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: "Die Erfahrung zeigt, dass diese
Risikoaufklärung häufig nicht stattfand oder die Risiken verharmlost wurden und
Schiffsfonds sogar als Baustein für die Altersvorsorge angepriesen wurden. Eine
derartige Falschberatung kann Schadensersatzansprüche ausgelöst haben."
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ König &
Cie. Renditefonds 69 Produktentanker-Fonds III anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ König & Cie. Renditefonds 69
Produktentanker-Fonds III kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=3517711daa42c959442b29151e911662
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.