Bei der Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select 27 handelt es sich um einen geschlossenen Schiffsfonds, an dem sich Anleger vorwiegend im Jahr 2008 beteiligt haben. Die Anteile am HCI Shipping 27 wurden auf einer einschlägigen Zweitmarktplattform zuletzt im Dezember 2014 gerade einmal zu einem Kurs von 5,50 % gehandelt (Quelle: Zweitmarkt.de). Viele Anleger fürchten nun einen Totalverlust ihrer Einlage.
Doch für zahlreiche Anleger besteht eine reelle Chance, ihr
ursprünglich in den Fonds investiertes Kapital zurückzuholen, wie BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt berichtet.
Gerade wenn die Anteile am Fonds von einem Anlegeberater
(etwa einer Bank oder einem freien Anlageberater) vermittelt wurden, lohnt sich
die Prüfung von Schadenerdsatzansprüchen gegen den Anlageberater. So muss ein
Anlageberater etwa im Rahmen der Beratung zu einem geschlossenen Fonds nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich über das Totalverlustrisiko
ungefragt aufklären.
Ferner ist ein Anlageberater dazu verpflichtet, über die
mangelhafte Fungibilität der Anteile ungefragt aufklären. Mangelhafte
Fungibilität bedeutet, dass die Anteile nicht einfach auf einer organisierten
Handlesplattform börsentäglich „zurückgegeben“ werden können, sondern nur auf
einem nicht organisierten Zweitmarkt gegebenenfalls unter Inkaufnahme von
erheblichen Abschlägen handelbar sind.
Ferner muss ein Anleger eines geschlossenen Schiffsfonds
über die Haftungsrisiken einer derartigen Beteiligung aufgeklärt werden. So
muss etwa im Rahmen des Beratungsgesprächs zum Fondsbeitritt darüber belehrt
werden, dass zukünftige Ausschüttungen von der Fondsgesellschaft gegebenenfalls
wieder zurückgefordert werden können, etwa wenn die Ausschüttungen nicht durch
Gewinne gedeckt waren. Banken müssen zudem über erhaltene Provisionen ungefragt
belehren.
Hat ein Anlageberater auch nur eines der vorgenannten
Aspekte nicht oder nicht hinreichend deutlich erläutert, lohnt sich die Prüfung
von Schadenersatzansprüchen durch einen Rechtsanwalt. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte PSS vertreten geschädigte Schiffsfondsanleger des HCI
Shipping Select 27. Eine vorherige Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung
wird von den erfahrenen Anwälten der im Vorfeld kostenfrei durchgeführt.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Shipping Select
27 anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Shipping Select 27 kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
drpersch
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=41413d33a32e5f915cdf199ce453278f
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. A. Perabo-Schmidt
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. A. Perabo-Schmidt
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.