Donnerstag, Juli 28, 2016

Retrozessionen: Viele Schweizer Banken haben die Situation ihrer (Schwarzgeld)-Kunden gnadenlos zum eigenen Vorteil ausgenutzt.

Deutsche Bürger vertrauten den Schweizer Banken Milliardenbeträge an. Die Schweizer Banken haben die Situation ihrer Kunden gnadenlos zum eigenen Vorteil ausgenutzt in dem sie versteckte Vergütungen – in der Schweiz Retrozessionen genannt – für ihre Dienste zusätzlich kassierten ohne dass die Kunden davon wussten. Diese systematische Ausplünderung galt bei vielen Banken durchaus als salonfähig.


Im Grundsatz geht es um die Ehrlichkeit im Umgang mit den Beratungskunden. Wer berät, darf nicht hinter dem Rücken seines Kunden Schmiergelder kassieren.  Bei den Retrozessionen geht es doch darum dass einem Berater ein geldwerter Vorteil dafür versprochen wird, dass er einem Kunden zu einem bestimmten Vertragsschluss rät. Der Berater, der ohne seinen Kunden aufzuklären Provisionen annimmt, handelt unredlich.

Schätzungen zufolge wurden pro Jahr mehrere Milliarden Franken versteckte Provisionen kassiert. Das Schweizer Bundesgericht hat bereits im Jahr 2006 und danach nochmals im Jahr 2012 festgestellt, dass dieses Geld nie den Banken sondern deren Kunden zu stand.

Nachdem viele ehemalige Steuersünder durch Selbstanzeigen wieder in die finanzielle und steuerliche Legalität zurückgekehrt sind und die erste Schockwelle eines nie geahnten Vertrauensmissbrauchs überwunden haben, kann nunmehr mit der anderen Seite abgerechnet werden. Viele Betroffene verlangen jetzt von den Banken die Herausgabe von Retrozessionen.

Trotz der eindeutigen Rechtslage verweigern die meisten Banken die Auskunftserteilung und Rückerstattung auf Anfrage des betroffenen Anlegers oder unterbreiten diesen Vergleichsangebote, die oft nur einen geringen Bruchteil der insgesamt vereinnahmten Retrozessionen ausmachen, aber regelmäßig Klauseln enthalten, die den Anleger hinsichtlich des „Löwenanteils“ der vereinnahmten Retrozessionen nach Zeichnung des „mageren“ Vergleichsangebots rechtlos stellen. Von der Annahme solcher Vergleichsangebote ist dringend abzuraten.

Dass die Rückforderung der zu Unrecht kassierten Provisionen kein leichtes Vorhaben ist, stellen die ehemaligen Bankkunden wenn sie Ihre Forderung gegen die Bank geltend machen wollen schnell fest. Ihre feinen Manieren vergessen die Nadelstreifen-Banker nämlich sehr schnell und wimmeln die lästigen „Bittsteller“ mit einem Bündel unsinnigem Finanzlatein und angeblichen rechtlichen Gegebenheiten die einer Auszahlung von Retrozessionen entgegenstehen ab. Diese Banker fühlen sich der Elite des Bankwesens zugehörig. Die Herrschaften werden in ihrem Irrglauben durch die gesellschaftliche Akzeptanz und den oft vorhandenen besten Beziehungen zu den oberen Etagen von Politik und Wirtschaft auch noch bestärkt.

Die Banken  bauen auf den Mangel  an Wissen ihrer Kunden, was ihnen tatsächlich an Provisionen abgeknöpft wurde. Dem Kunden stehen dazu keine Unterlagen zur Verfügung und über entsprechendes Insiderwissen verfügt er in der Regel nicht, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. und Initiator der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückführung von Retrozessionen. 

Tausende von Kunden Schweizer Banken  könnten vor Zorn in den Tisch beißen, wenn im Fernsehen einer dieser „erfolgreichen Banker“ sich im Licht der Öffentlichkeit sonnt und im erlauchten Kreis der Prominenten seine Märchen verbreitet. So ist das mit dem Anlegerschutz in der Schweiz.

Diesem Treiben will der BSZ e.V. mit tatkräftiger Hilfe von Schweizer Rechts-und Bankexperten  endlich ein Ende setzen. Der BSZ e.V. will massenhaft die zu Unrecht kassierten Provisionen für die geprellten Bankkunden  zurückzuholen. ,,Wenn die Banken sich einer Flut von Ansprüchen auf Auszahlung der zu Unrecht kassierten Retrozessionen ihrer ehemaligen  Kundschaft - gestützt durch ein starkes Netzwerk-  ausgesetzt sehen, wird sich die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft der Banken relativ schnell ändern" sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V..

Kunden deren Vermögen in der Schweiz von einer Bank oder einem Vermögensverwalter verwaltet und (mittlerweile) in Deutschland deklariert wurde, werden bei der Realisierung ihrer Rückvergütungsansprüche von den Schweizer BSZ e.V. Experten unterstützt. Die Spezialisierung dieser Experten ist gerichtet auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen Schweizer Banken und/oder Vermögensverwalter, die mit Ihrem Vermögen zusätzliche Einnahmen aus sogenannten Vertriebsentschädigungen generiert haben.

Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“ sind die Experten bereits tätig für viele private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einer Schweizer Bank verwaltet, oder in Form eines Beratungsmandates geführt wurde, private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einem Schweizer Vermögensverwalter verwaltet wurde, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien, die für ihre Mandanten ausländisches Vermögen im Rahmen einer Selbstanzeige nachdeklariert haben.

Der BSZ e.V. rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können als beitragsfreies Fördermitglied des BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung verkaufen.

Für die kostenlose vertrauliche Beratung durch die mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich tätig sind und seit 2014 Bankkunden unterstützen, die Erstattungsansprüche prüfen und durchsetzen wollen, vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Fachexperten.

Die Schweizer Rechtsexperten bieten – falls gewünscht - den BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche abzutreten. Der Kunde hat dann überhaupt kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch ein Verkauf der Ansprüche möglich.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.






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