Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, verteidigt diese bereits Anleger der Fondsgesellschaft GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG gegen Mahnbescheide der Fondsgesellschaft.
Nach dem Emissionsprospekt sollte die
Beteiligungsgesellschaft GarantieHebelPlan '08 Premium Vermögensaufbau AG &
Co. KG Anlegergelder in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw.
fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds
investieren. Hierbei wurden den Anlegern überdurchschnittliche Erträge
versprochen, indem die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch
Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis
zu 300 % des Eigenkapitals betragen können.
Die Anleger konnten ihre Einlagen entweder sofort in voller
Höhe einzahlen oder ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans. Gerade
bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis
sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten
über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.
Eine große Vielzahl der Anleger haben inzwischen
Mahnbescheide erhalten, mit denen ausstehende Raten geltend gemacht werden.
"Anleger, die sich rechtzeitig bei uns gemeldet haben,
konnten wir bereits bei der Abwehr dieser Mahnbescheide unterstützen", so BSZ
e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch.
Viele Anleger haben nämlich die monatlichen Raten an
GarantieHebelPlan ´08 eingestellt, nachdem sie von negativen Berichten über die
wirtschaftliche Situation von GarantieHebelPlan ´08 erfahren haben.
"Tatsächlich besteht ein erhebliches Risiko für die
Anleger, grundsätzlich vom ersten Tag ihrer Beteiligung in voller Höhe der
Zeichnungssumme haften zu müssen. Dies war vielen der von uns vertretenen
Anlegern bei Zeichnung der Beteiligung nicht bekannt," wie Rechtsanwältin
Aylin Pratsch weiter erklärt.
Was ist zu tun, wenn
Sie nun auch einen Mahnbescheid erhalten?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen, unverzüglich
anwaltlichen Rat einzuholen, sobald Anleger einen Mahnbescheid erhalten haben.
Denn wenn Anleger keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben, ergeht ein
vollstreckbarer Titel (sogenannter "Vollstreckungsbescheid") gegen
die Anleger, aus dem ohne weiteres vollstreckt werden kann.
"Rechtlicher Rat sollte hier sofort eingeholt werden,
da Fristen im Mahnverfahren sehr kurz sind. Regelmäßig muss man bei diesen
Verfahren innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung tätig werden, um rechtliche
Nachteile abzuwenden," so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.
Die BSZ e.V. Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl
geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der
Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten die Rechtsanwälte bereits
geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen
Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu
machen. Hierbei haben die Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten
geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan '08 erwirkt. In anderen Fällen
konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan '08
geschlossen werden.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GARANTIEHEBELPLAN 08 anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft GARANTIEHEBELPLAN 08 kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbprats
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=55111a7b573fd480e0e9f440a3309b69
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne
eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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