Mittwoch, Juli 27, 2016

GARANTIEHEBELPLAN 08, VERTEIDIGUNG GEGEN MAHNBESCHEIDE

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB meldet, verteidigt diese bereits Anleger der Fondsgesellschaft GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG gegen Mahnbescheide der Fondsgesellschaft.


Nach dem Emissionsprospekt sollte die Beteiligungsgesellschaft GarantieHebelPlan '08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG Anlegergelder in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds investieren. Hierbei wurden den Anlegern überdurchschnittliche Erträge versprochen, indem die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen können.

Die Anleger konnten ihre Einlagen entweder sofort in voller Höhe einzahlen oder ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.

Eine große Vielzahl der Anleger haben inzwischen Mahnbescheide erhalten, mit denen ausstehende Raten geltend gemacht werden.

"Anleger, die sich rechtzeitig bei uns gemeldet haben, konnten wir bereits bei der Abwehr dieser Mahnbescheide unterstützen", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch.

Viele Anleger haben nämlich die monatlichen Raten an GarantieHebelPlan ´08 eingestellt, nachdem sie von negativen Berichten über die wirtschaftliche Situation von GarantieHebelPlan ´08 erfahren haben.

"Tatsächlich besteht ein erhebliches Risiko für die Anleger, grundsätzlich vom ersten Tag ihrer Beteiligung in voller Höhe der Zeichnungssumme haften zu müssen. Dies war vielen der von uns vertretenen Anlegern bei Zeichnung der Beteiligung nicht bekannt," wie Rechtsanwältin Aylin Pratsch weiter erklärt.

Was ist zu tun, wenn Sie nun auch einen Mahnbescheid erhalten?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen, sobald Anleger einen Mahnbescheid erhalten haben. Denn wenn Anleger keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben, ergeht ein vollstreckbarer Titel (sogenannter "Vollstreckungsbescheid") gegen die Anleger, aus dem ohne weiteres vollstreckt werden kann.

"Rechtlicher Rat sollte hier sofort eingeholt werden, da Fristen im Mahnverfahren sehr kurz sind. Regelmäßig muss man bei diesen Verfahren innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung tätig werden, um rechtliche Nachteile abzuwenden," so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.

Die BSZ e.V. Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten die Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben die Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan '08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan '08 geschlossen werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GARANTIEHEBELPLAN 08 anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GARANTIEHEBELPLAN 08 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cllbprats

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=55111a7b573fd480e0e9f440a3309b69

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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