Montag, August 01, 2016

HCI Shipping Select 27 – Schadensersatzansprüche der Anleger

Bei der Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select 27 handelt es sich um einen geschlossenen Schiffsfonds, an dem sich Anleger vorwiegend im Jahr 2008 beteiligt haben. Die Anteile am HCI Shipping 27 wurden auf einer einschlägigen Zweitmarktplattform zuletzt im Dezember 2014 gerade einmal zu einem Kurs von 5,50 % gehandelt (Quelle: Zweitmarkt.de). Viele Anleger fürchten nun einen Totalverlust ihrer Einlage.


Doch für zahlreiche Anleger besteht eine reelle Chance, ihr ursprünglich in den Fonds investiertes Kapital zurückzuholen, wie BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt berichtet.

Gerade wenn die Anteile am Fonds von einem Anlegeberater (etwa einer Bank oder einem freien Anlageberater) vermittelt wurden, lohnt sich die Prüfung von Schadenerdsatzansprüchen gegen den Anlageberater. So muss ein Anlageberater etwa im Rahmen der Beratung zu einem geschlossenen Fonds nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich über das Totalverlustrisiko ungefragt aufklären.

Ferner ist ein Anlageberater dazu verpflichtet, über die mangelhafte Fungibilität der Anteile ungefragt aufklären. Mangelhafte Fungibilität bedeutet, dass die Anteile nicht einfach auf einer organisierten Handlesplattform börsentäglich „zurückgegeben“ werden können, sondern nur auf einem nicht organisierten Zweitmarkt gegebenenfalls unter Inkaufnahme von erheblichen Abschlägen handelbar sind.

Ferner muss ein Anleger eines geschlossenen Schiffsfonds über die Haftungsrisiken einer derartigen Beteiligung aufgeklärt werden. So muss etwa im Rahmen des Beratungsgesprächs zum Fondsbeitritt darüber belehrt werden, dass zukünftige Ausschüttungen von der Fondsgesellschaft gegebenenfalls wieder zurückgefordert werden können, etwa wenn die Ausschüttungen nicht durch Gewinne gedeckt waren. Banken müssen zudem über erhaltene Provisionen ungefragt belehren.

Hat ein Anlageberater auch nur eines der vorgenannten Aspekte nicht oder nicht hinreichend deutlich erläutert, lohnt sich die Prüfung von Schadenersatzansprüchen durch einen Rechtsanwalt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte PSS vertreten geschädigte Schiffsfondsanleger des HCI Shipping Select 27. Eine vorherige Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung wird von den erfahrenen Anwälten der im Vorfeld kostenfrei durchgeführt. 

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Shipping Select 27  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Shipping Select 27 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=41413d33a32e5f915cdf199ce453278f

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. A. Perabo-Schmidt

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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