Mittwoch, Juli 27, 2016

EURO GRUNDINVEST Fonds, Gesellschafterversammlung vom 21.07.2016

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vor Ort – Terminsbericht & Einschätzung der Lage.  Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, warf die Gesellschafterversammlung der EGF vom 21.07.2016 mehr Fragen auf als es Antworten gab.


Die wirtschaftliche Situation der EURO GRUNDINVEST Fondsgruppe ist auch nach der Versammlung unübersichtlich. Es steht lediglich fest, dass viele der von Seiten des Fonds geplanten Objekte nicht gebaut wurden. Von den fertiggestellten Projekten wurden viele nicht, oder nur mit erheblichen Verlusten veräußert. 

Auf der Gesellschafterversammlung entstand bei mehreren Anlegern der Eindruck, dass die neue Geschäftsführung, die bereits seit Sommer 2014 tätig ist, die Verantwortung auf den Initiator Malte Hartwieg sowie den „Strohmann Geschäftsführer“ Erwin Beran abzuwälzen versucht

Bis heute liegen keine Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 vor.

Geschäftsführer Donhuysen begründete dies mit dem fehlenden Zugang zu den durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Unterlagen. Aus welchen Gründen von Seiten der neuen Geschäftsführung bis heute keine Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft beantragt wurde, ist nicht nachvollziehbar. 

Vielmehr wurde den Anlegern ein Sanierungskonzept vorgestellt, welches aus Sicht der Kanzlei CLLB in erster Linie die Fondsgesellschaft vor weiteren Klagen durch die Anleger schützen soll. Als Gegenleistung sollen die Anleger lediglich 10% ihrer Einlage zurück erhalten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten daher allen betroffenen Anlegern und Genussrechtsinhabern sich umgehend an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden um sich wegen Schadensersatzansprüchen sowie möglichen Anspruchsgegnern beraten zu lassen. 

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=55111a7b573fd480e0e9f440a3309b69

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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