BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vor Ort – Terminsbericht & Einschätzung der Lage. Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, warf die Gesellschafterversammlung der EGF vom 21.07.2016 mehr Fragen auf als es Antworten gab.
Die wirtschaftliche Situation der EURO GRUNDINVEST
Fondsgruppe ist auch nach der Versammlung unübersichtlich. Es steht lediglich
fest, dass viele der von Seiten des Fonds geplanten Objekte nicht gebaut
wurden. Von den fertiggestellten Projekten wurden viele nicht, oder nur mit
erheblichen Verlusten veräußert.
Auf der Gesellschafterversammlung entstand bei mehreren
Anlegern der Eindruck, dass die neue Geschäftsführung, die bereits seit Sommer
2014 tätig ist, die Verantwortung auf den Initiator Malte Hartwieg sowie den
„Strohmann Geschäftsführer“ Erwin Beran abzuwälzen versucht
Bis heute liegen keine Jahresabschlüsse für die
Geschäftsjahre 2013 und 2014 vor.
Geschäftsführer Donhuysen begründete dies mit dem fehlenden
Zugang zu den durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Unterlagen. Aus
welchen Gründen von Seiten der neuen Geschäftsführung bis heute keine Einsicht
in die Akten der Staatsanwaltschaft beantragt wurde, ist nicht
nachvollziehbar.
Vielmehr wurde den Anlegern ein Sanierungskonzept
vorgestellt, welches aus Sicht der Kanzlei CLLB in erster Linie die
Fondsgesellschaft vor weiteren Klagen durch die Anleger schützen soll. Als Gegenleistung
sollen die Anleger lediglich 10% ihrer Einlage zurück erhalten.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten daher allen
betroffenen Anlegern und Genussrechtsinhabern sich umgehend an eine auf Bank-
und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden um sich wegen
Schadensersatzansprüchen sowie möglichen Anspruchsgegnern beraten zu
lassen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbcoc
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=55111a7b573fd480e0e9f440a3309b69
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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