Montag, Juli 25, 2016

Tausende ehemaliger Kunden Schweizer Banken fordern die zu Unrecht kassierten Retrozessionen (kick-backs) zurück.

Allerdings ist es für die betroffenen ehemaligen Bankkunden ohne rechtliche Unterstützung in vielen Fällen kaum möglich ihre Retrozessionen zurückzubekommen. Etliche Banken spielen auf Zeit und  setzen auf eine regelrechte Zermürbungstaktik in der Hoffnung, dass ihre ehemalige Kunden schlussendlich entnervt aufgeben werden.


Betroffene sollten sich aber von der Bank nicht abwimmeln lassen, zumal bei nicht wenigen Kunden im Laufe der Zeit sechsstellige Beträge zusammengekommen sein können, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Es ist schon mehr als dreist wenn sich Banken ungeachtet der Rechtslage weigern, das zu Unrecht kassierte Geld zu erstatten. Eindeutige Anspruchsgrundlage Ist eine Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes vom 30.10.2012: Bestandpflegekommissionen, bzw. Vertriebsentschädigungen gehören dem Kunden, sofern ein innerer Zusammenhang der Vergütung mit dem Vermögensverwaltungsvertrag besteht/bestand. Die Herausgabepflicht besteht auch für konzerninterne Vergütungen.

Gerade auch vor dem Hintergrund, dass zehntausende Deutsche Selbstanzeige erstattet haben und sich dem Finanzamt gegenüber ehrlich gemacht haben, gibt es keinen Grund dafür, die von der Bank zu Unrecht kassierten Retrozessionen nicht zurück zu verlangen. Die Banken spekulieren zwar darauf, dass ihre ehemaligen Kunden, genug vom Zoff mit Steuerbehörde und Staatsanwaltschaft haben und keinen neuen Nebenkriegsschauplatz in Zürich eröffnen wollen. Dabei haben die Banken aber nicht daran gedacht, dass Ihre ehemaligen Kunden Helfer finden könnten, die viele Betroffene einsammeln könnten und dann mit geballter Kraft auf sie losgehen könnten.

Genau das ist aber passiert!

Kunden deren Vermögen in der Schweiz von einer Bank oder einem Vermögensverwalter verwaltet und (mittlerweile) in Deutschland deklariert wurde, werden bei der Realisierung ihrer Rückvergütungsansprüche von den Schweizer BSZ e.V. Experten unterstützt. Die Spezialisierung dieser Experten ist gerichtet auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen Schweizer Banken und/oder Vermögensverwalter, die mit Ihrem Vermögen zusätzliche Einnahmen aus sogenannten Vertriebsentschädigungen generiert haben.

Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“  sind die Experten bereits tätig für viele private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einer Schweizer Bank verwaltet, oder in Form eines Beratungsmandates geführt wurde, private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einem Schweizer Vermögensverwalter verwaltet wurde, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien, die für ihre Mandanten ausländisches Vermögen im Rahmen einer Selbstanzeige nachdeklariert haben.

Der BSZ e.V. rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können als beitragsfreies  Fördermitglied des  BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung verkaufen.

Für die kostenlose vertrauliche Beratung durch die mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich tätig sind und seit 2014 Bankkunden unterstützen, die Erstattungsansprüche prüfen und durchsetzen wollen, vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Fachexperten.

Die Schweizer Rechtsexperten bieten – falls gewünscht - den BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche abzutreten. Der Kunde hat dann überhaupt kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch ein Verkauf der Ansprüche möglich.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

 BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




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