Allerdings ist es für die betroffenen ehemaligen Bankkunden ohne rechtliche Unterstützung in vielen Fällen kaum möglich ihre Retrozessionen zurückzubekommen. Etliche Banken spielen auf Zeit und setzen auf eine regelrechte Zermürbungstaktik in der Hoffnung, dass ihre ehemalige Kunden schlussendlich entnervt aufgeben werden.
Betroffene sollten sich aber von der Bank nicht abwimmeln
lassen, zumal bei nicht wenigen Kunden im Laufe der Zeit sechsstellige Beträge
zusammengekommen sein können, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Es ist
schon mehr als dreist wenn sich Banken ungeachtet der Rechtslage weigern, das
zu Unrecht kassierte Geld zu erstatten. Eindeutige Anspruchsgrundlage Ist eine
Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes vom 30.10.2012:
Bestandpflegekommissionen, bzw. Vertriebsentschädigungen gehören dem Kunden,
sofern ein innerer Zusammenhang der Vergütung mit dem Vermögensverwaltungsvertrag
besteht/bestand. Die Herausgabepflicht besteht auch für konzerninterne
Vergütungen.
Gerade auch vor dem Hintergrund, dass zehntausende Deutsche
Selbstanzeige erstattet haben und sich dem Finanzamt gegenüber ehrlich gemacht
haben, gibt es keinen Grund dafür, die von der Bank zu Unrecht kassierten
Retrozessionen nicht zurück zu verlangen. Die Banken spekulieren zwar darauf,
dass ihre ehemaligen Kunden, genug vom Zoff mit Steuerbehörde und
Staatsanwaltschaft haben und keinen neuen Nebenkriegsschauplatz in Zürich
eröffnen wollen. Dabei haben die Banken aber nicht daran gedacht, dass Ihre
ehemaligen Kunden Helfer finden könnten, die viele Betroffene einsammeln
könnten und dann mit geballter Kraft auf sie losgehen könnten.
Genau das ist aber passiert!
Kunden deren Vermögen in der Schweiz von einer Bank oder
einem Vermögensverwalter verwaltet und (mittlerweile) in Deutschland deklariert
wurde, werden bei der Realisierung ihrer Rückvergütungsansprüche von den
Schweizer BSZ e.V. Experten unterstützt. Die Spezialisierung dieser Experten
ist gerichtet auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen Schweizer
Banken und/oder Vermögensverwalter, die mit Ihrem Vermögen zusätzliche
Einnahmen aus sogenannten Vertriebsentschädigungen generiert haben.
Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer
Banken „Retrozessionen“ sind die
Experten bereits tätig für viele private und institutionelle Kapitalanleger
deren Vermögen von einer Schweizer Bank verwaltet, oder in Form eines
Beratungsmandates geführt wurde, private und institutionelle Kapitalanleger
deren Vermögen von einem Schweizer Vermögensverwalter verwaltet wurde,
Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien, die für ihre Mandanten
ausländisches Vermögen im Rahmen einer Selbstanzeige nachdeklariert haben.
Der BSZ e.V. rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle
die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das
Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können als
beitragsfreies Fördermitglied des BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem
Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung
verkaufen.
Für die kostenlose vertrauliche Beratung durch die mit dem
BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich
tätig sind und seit 2014 Bankkunden unterstützen, die Erstattungsansprüche
prüfen und durchsetzen wollen, vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Fachexperten.
Die Schweizer Rechtsexperten bieten – falls gewünscht - den
BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche abzutreten. Der Kunde hat dann
überhaupt kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch ein Verkauf der Ansprüche
möglich.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Schweizer Banken „Retrozessionen“ kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1b2a3ef12464bda7537f4f38af03bd84
Bildquelle: © Andrea Damm / pixelio.de
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BSZ® Bund für
soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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