Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet: Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher!
Mit dieser miesen Masche sorgen Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von
Kapitalanlagen dafür, dass sich bei den
Anlegern die Klage-Unlust verfestigt. Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 %
der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen!
So haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über
30 Milliarden Euro in den Bau von Containerschiffen gesteckt. Aber die Anleger, denen teilweise
sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder
freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben! Von den Anlegern werden in vielen Fällen die
Ausschüttungen zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über
diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt
wurden.
Über die von den Banken für die Einlagen kassierten üppigen Provisionen,
erfahren die Anleger in der Regel
nichts. Dass das ganze Geld am Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun
ein völlig unerwartetes Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere
Anlage angeboten. Nicht aufgeklärt wurde in der Regel darüber, dass es sich
z.B. bei einer Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische
Beteiligung handelt, die ein Totalverlustrisiko in sich trägt. Beteiligungen an
geschlossenen Fonds sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich für die
Altersvorsorge und Alterssicherung ungeeignet, außerdem handelt es sich nach
Ansicht vieler Gerichte um eine hochspekulative Anlage, die das
Totalverlustrisiko bereits in sich trägt.
Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des
erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt
und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich eher heute als
morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.
Und in der Tat sind die Aussichten dafür oft
vielversprechend. Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem typischen
Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der
beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden
Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer wieder zu beobachtenden
Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft
ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter
Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen") gegeben. Häufig
treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch
auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben
und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit
der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit
sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche
Argumente genutzt werden.
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene
Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre
die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben
Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein
für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile
verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert
wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von
Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte
entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den
Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung
erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen. Diese
Empfehlung gilt für die Mehrheit aller Fondsanlagen, seien es Medien-, Schiffs
, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen
involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit Ihnen die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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