Wie können geschädigte Unternehmen des LKW Kartells Schadenersatz geltend machen? Im Internet gibt es da die unterschiedlichsten Angebote. Von der Massenschadensregulierung ausländischer Anbieter bis zu den „Spezialisten“ für die jeder Rechtsfall „einfach und problemlos“ zu lösen ist.
Der BSZ e.V. hat zur Information der Geschädigten ein
aufklärendes Video ins Netz gestellt. Hier der Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=Iqs4YUWYdZE&feature=youtu.be
Was feststeht ist die Tatsache, dass Käufern von
Lastkraftwagen durch die Preisabsprachen des LKW Kartells ein Schaden
entstanden ist. Dass die geprellten LKW-Käufer vom Hersteller darüber
informiert werden, welche Summen sie zuviel bezahlt haben, ist kaum anzunehmen.
Wie hoch der eingetretene Schaden für jedes einzelne Unternehmen ist, ist
pauschal nicht zu beantworten und muss in jedem Einzelfall untersucht werden.
Betroffene Unternehmen sind deshalb gut beraten, wenn Sie
den erlittenen Schaden durch fachkundige Rechtsanwälte, welche im Idealfall mit
einer Interessengemeinschaft zusammen arbeiten,
prüfen und durchsetzen lassen. Die Rechtsanwälte können
durch Akteneinsicht leichter feststellen, wie hoch der Schaden tatsächlich ist.
Allerdings muss Deutschland wegen einer EU-Richtlinie dazu noch eine
Gesetzesänderung vornehmen. Darin ist dann auch enthalten, dass es keine Frage
mehr ist, dass durch Preisabsprachen Schäden entstehen. Außerdem müssen jetzt
die Kartellmitglieder das Gegenteil beweisen. Nach der alten Regelung waren die
Geschädigten die Beweispflichtigen.
Nachdem die LKW Bauer bei ihrem illegalen Treiben ertappt
wurden bzw. von einem ihrer Mitkartellanten verraten wurden und nunmehr knapp
2,93 Milliarden Euro Strafe zu bezahlen haben, würde es den LKW Firmen gut
anstehen, freiwillig auf ihre geprellte Kundschaft zuzugehen und
Wiedergutmachung anzubieten. Davon ist aber kaum auszugehen, sagt Horst Roosen,
Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und
Initiator der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell.
Ob in den einzelnen Konzernen aus diesem Desaster nun die
entsprechenden Konsequenzen gezogen werden bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall
sind durch illegales Handeln knapp 3 Milliarden Euro verbrannt worden, die man
sicher wesentlich sinnvoller hätte verwenden können. Die Beschäftigten und die
Aktionäre der betroffenen Unternehmen sollte sich einmal fragen, wer denn die
Verantwortung dafür trägt und auch übernimmt
und wer schlussendlich die Zeche bezahlen wird.
Ein BSZ e.V. Rechtsanwalt empfiehlt den geschädigten LKW
Käufern es möglichst nicht zu einer Klage kommen lassen. Denn zu unwägbar ist
der damit verbundene Aufwand. Viel sinnvoller ist es, die Interessen zu bündeln
und in einem außergerichtlichen Verfahren ein Ergebnis mit den Herstellern zu
erzielen. Es hat sich gezeigt, dass
gerade in diesem Bereich außergerichtliche Lösungen und die Herbeiführung eines
sinnvollen Vergleiches der richtige Weg ist. Das Ziel muss dabei sein: Durch
eine Zusammenführung einer Vielzahl von Geschädigten, wir nennen das
Interessengemeinschaft, diese zu sammeln und dann zu versuchen, mit den
Unternehmen zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.
Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
Dieburg hat eine Interessensgemeinschaft LKW-Kartell gegründet und bündelt die
Interessen der Geschädigten. Die damit befassten BSZ e.V. Vertrauensanwälte
werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von streitgenössischen Klagen,
sog. "Sammelklagen", gegen die verantwortlichen Unternehmen
vorzugehen. Der entstandene Schaden dürfte sich im zweistelligen Milliarden
Euro Bereich bewegen. Jeder Geschädigte
kann dieser Interessengemeinschaft beitreten und hat die Möglichkeit einer
kostenlosen Erstberatung durch kompetente Fachanwälte. Das macht der BSZ
erfolgreich bereits seit 1998 auf vielen Rechtsgebieten.
Je größer die Gruppe der Anspruchsteller, umso größer die
Bereitwilligkeit zu Verhandlungen, so die Erfahrungen des BSZ. Wenn es um die Verfolgung möglicher
finanzieller Ansprüche aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich
durchzusetzen.
Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ
Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung
durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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