Mittwoch, Juli 27, 2016

LKW-Kartell: BSZ e.V. stellt Video für geschädigte LKW-Käufer in das Netz!

Wie können geschädigte Unternehmen des LKW Kartells Schadenersatz geltend machen? Im Internet gibt es da die unterschiedlichsten Angebote. Von der Massenschadensregulierung ausländischer Anbieter bis zu den „Spezialisten“ für die jeder Rechtsfall  „einfach und problemlos“ zu lösen ist.


Der BSZ e.V. hat zur Information der Geschädigten ein aufklärendes Video ins Netz gestellt. Hier der Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=Iqs4YUWYdZE&feature=youtu.be

Was feststeht ist die Tatsache, dass Käufern von Lastkraftwagen durch die Preisabsprachen des LKW Kartells ein Schaden entstanden ist. Dass die geprellten LKW-Käufer vom Hersteller darüber informiert werden, welche Summen sie zuviel bezahlt haben, ist kaum anzunehmen. Wie hoch der eingetretene Schaden für jedes einzelne Unternehmen ist, ist pauschal nicht zu beantworten und muss in jedem Einzelfall untersucht werden.

Betroffene Unternehmen sind deshalb gut beraten, wenn Sie den erlittenen Schaden durch fachkundige Rechtsanwälte, welche im Idealfall mit einer Interessengemeinschaft zusammen arbeiten,
prüfen und durchsetzen lassen. Die Rechtsanwälte können durch Akteneinsicht leichter feststellen, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Allerdings muss Deutschland wegen einer EU-Richtlinie dazu noch eine Gesetzesänderung vornehmen. Darin ist dann auch enthalten, dass es keine Frage mehr ist, dass durch Preisabsprachen Schäden entstehen. Außerdem müssen jetzt die Kartellmitglieder das Gegenteil beweisen. Nach der alten Regelung waren die Geschädigten die Beweispflichtigen.

Nachdem die LKW Bauer bei ihrem illegalen Treiben ertappt wurden bzw. von einem ihrer Mitkartellanten verraten wurden und nunmehr knapp 2,93 Milliarden Euro Strafe zu bezahlen haben, würde es den LKW Firmen gut anstehen, freiwillig auf ihre geprellte Kundschaft zuzugehen und Wiedergutmachung anzubieten. Davon ist aber kaum auszugehen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Initiator der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell.

Ob in den einzelnen Konzernen aus diesem Desaster nun die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall sind durch illegales Handeln knapp 3 Milliarden Euro verbrannt worden, die man sicher wesentlich sinnvoller hätte verwenden können. Die Beschäftigten und die Aktionäre der betroffenen Unternehmen sollte sich einmal fragen, wer denn die Verantwortung dafür trägt und auch übernimmt  und wer schlussendlich die Zeche bezahlen wird.

Ein BSZ e.V. Rechtsanwalt empfiehlt den geschädigten LKW Käufern es möglichst nicht zu einer Klage kommen lassen. Denn zu unwägbar ist der damit verbundene Aufwand. Viel sinnvoller ist es, die Interessen zu bündeln und in einem außergerichtlichen Verfahren ein Ergebnis mit den Herstellern zu erzielen.  Es hat sich gezeigt, dass gerade in diesem Bereich außergerichtliche Lösungen und die Herbeiführung eines sinnvollen Vergleiches der richtige Weg ist. Das Ziel muss dabei sein: Durch eine Zusammenführung einer Vielzahl von Geschädigten, wir nennen das Interessengemeinschaft, diese zu sammeln und dann zu versuchen, mit den Unternehmen zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein Dieburg hat eine Interessensgemeinschaft LKW-Kartell gegründet und bündelt die Interessen der Geschädigten. Die damit befassten BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von streitgenössischen Klagen, sog. "Sammelklagen", gegen die verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Der entstandene Schaden dürfte sich im zweistelligen Milliarden Euro Bereich bewegen.  Jeder Geschädigte kann dieser Interessengemeinschaft beitreten und hat die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung durch kompetente Fachanwälte. Das macht der BSZ erfolgreich bereits seit 1998 auf vielen Rechtsgebieten.

Je größer die Gruppe der Anspruchsteller, umso größer die Bereitwilligkeit zu Verhandlungen, so die Erfahrungen des BSZ.  Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.


Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt


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