Im Vordergrund der Medien Berichterstattung über das LKW Kartell, welches zwischen 1997 und 2011 Eu-weit die Preise abgesprochen hat, stehen – wie die nachstehenden Beispiele zeigen- hauptsächlich die von der EU-Kommission ausgesprochenen Milliardenstrafen.
EU BESTRAFT DAIMLER
& CO. Milliardenstrafe für Lkw-Kartell
Lkw-Kartell: EU
verhängt Milliardenstrafe gegen Lastwagenhersteller
LKW-KARTELLEU verhängt
Milliardenstrafe gegen Daimler
Über die Ansprüche der durch das Kartell geschädigten
Unternehmen ist dagegen wenig zu lesen, bedauert der BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Durch die illegalen Preisabsprachen der LKW Bauer
dürfte den betroffenen LKW-Käufern immerhin ein Schaden von bis zu 15
Milliarden Euro entstanden sein.
Zur ersten rechtlichen Information für geschädigte
LKW-Käufer hat der BSZ e.V. ein Video in das Internet gestellt. https://www.youtube.com/watch?v=Iqs4YUWYdZE&feature=youtu.be
Durch das Preiskartell wurden die Unternehmen bei der
Anschaffung neuer Lastwagen durch viel zu hohe Preise massiv geschädigt. Das
hatte natürlich auch zur Folge, dass die Transportraten entsprechend gestiegen
sind und damit natürlich auch die Preise der transportierten Güter. Es zeigt
sich, dass durch dieses kriminelle Verhalten nicht nur der Kreis der LKW Käufer
betroffen ist, sondern in letzter Konsequenz die ganze Gesellschaft geschädigt
wurde. Das haben die Kartellanten willentlich in Kauf genommen, sagt Horst
Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Der BSZ e.V. hat für die vom LKW-Kartell betroffenen
Unternehmen die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft LKW Kartell
gegründet. Die damit befassten BSZ® e.V. Vertrauensanwälte unter der
Federführung des bekannten Heidelberger Rechtsanwalts Axel Widmaier, stehen den
Geschädigten für eine vertrauliche Erstberatung zur Verfügung.
Rechtsanwalt Widmaier empfiehlt den geschädigten LKW Käufern es
möglichst nicht zu einer Klage kommen lassen. Denn zu unwägbar ist der damit
verbundene Aufwand. Viel sinnvoller ist es, die Interessen zu bündeln und in
einem außergerichtlichen Verfahren ein Ergebnis mit den Herstellern zu
erzielen. Es hat sich gezeigt, dass gerade in diesem Bereich außergerichtliche
Lösungen und die Herbeiführung eines sinnvollen Vergleiches der richtige Weg
ist. Das Ziel muss dabei sein: Durch eine Zusammenführung einer Vielzahl von
Geschädigten, wir nennen das Interessengemeinschaft, diese zu sammeln und dann
zu versuchen, mit den Unternehmen zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.
Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
bündelt die Interessen der Geschädigten. Die damit befassten BSZ e.V.
Vertrauensanwälte werden für die Betroffenen prüfen, im Rahmen von
streitgenössischen Klagen, sog. "Sammelklagen", gegen die
verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Jeder Geschädigte kann dieser
Interessengemeinschaft beitreten und hat die Möglichkeit einer kostenlosen
Erstberatung durch kompetente Fachanwälte.
Je größer die Gruppe der Anspruchsteller, umso größer die
Bereitwilligkeit zu Verhandlungen, so die Erfahrungen des BSZ. Wenn es um die
Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus unerlaubter Handlung geht, ist
qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V.
Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Forderung erfolgreich durchzusetzen.
Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute Gründe
hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ
Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung
durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.
Hier geht es zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=Iqs4YUWYdZE&feature=youtu.be
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden
Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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