Donnerstag, Juni 09, 2016

DEUTSCHE BIOFONDS AG: DEMNÄCHST ERSTE GERICHTSVERHANDLUNGEN ÜBER SCHADENSERSATZKLAGEN

Für die Geschädigten der Deutsche Biofonds AG, die mit Hydropower VI und Hydropower VII ihr Geld verloren haben, könnte es demnächst auch einmal gute Nachrichten geben. Schon im Juli soll über sieben Schadensersatzklagen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte vor Gericht verhandelt werden. Die Chancen auf positive Urteile sind gut.


Schadensersatzklagen schnell erhoben

Wir berichteten schon frühzeitig über die Probleme mit der Deutsche Biofonds AG und Yaver Demir. Für ihre Mandanten erhoben die Rechtsanwälte 2015 nach ihrer Kenntnis die ersten Klagen auf Schadensersatz bei verschiedenen Gerichten. Diese Klagen richten sich gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Berater, die ihren Kunden Hydropower VI und Hydropower VII empfohlen haben. Diese schnelle Reaktion dürfte jetzt Früchte tragen, da allein im Juli bereits über sieben Klagen gerichtlich verhandelt werden soll. Es könnte daher schon bald erste Urteile zugunsten der Geschädigten geben.

Weitere Hintergrundinformationen bestätigen die Täuschung der Anleger

Im Zusammenhang mit den Schadensersatzklagen recherchierten die Rechtsanwälte weiter zu den Hintergründen von Hydropower VI und Hydropower VII bzw. der Deutsche Biofonds AG. Dabei konnten insbesondere von ehemaligen Mitarbeitern Yaver Demirs interessante Erkenntnisse gewonnen werden. Es stellte sich insbesondere heraus, dass weder die Deutsche Biofonds AG noch andere Gesellschaften Yaver Demirs über die behaupteten Erfahrungen und die angebliche Leistungsbilanz verfügten. Die Deutsche Biofonds AG hatte kein einziges Projekt im Bereich der Wasserkraft oder anderweitig erfolgreich realisiert.

Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung

Für die Anleger waren diese Umstände nicht ersichtlich. Sie hätten aber bei der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und bei der Plausibilitätskontrolle auffallen müssen, zu der Anlageberater verpflichtet sind. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Witt gehen daher davon aus, dass die Gerichte Schadensersatzansprüche in beide Richtungen bestätigen werden.

Betroffene Anleger sollten sich daher anwaltlich über ihre Möglichkeiten beraten lassen. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Klage. Geschädigte sollten darauf achten, dass ihre Ansprüche in alle Richtungen geprüft werden. Das betrifft insbesondere den persönlichen Berater, wenn dieser nicht Mitarbeiter der Deutsche Biofonds Gruppe war.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Juni 08, 2016

Wie man ohne das übliche Kostenrisiko aus einer Fondsbeteiligung aussteigen oder Schadensersatz geltend machen kann.

Sie wurden bei ihrer Kapitalanlage in einen Fonds nicht richtig beraten und es  wurden ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten. Erst im Nachhinein haben Sie erkannt, dass die Anlage für ihre Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist. 


Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich wünschen, die Beteiligung eher heute als morgen wieder los zu sein. Für viele Anleger werden dabei allerdings hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, oder diese keine Kostenübernahme genehmigen will.

In solchen Fällen ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Der BSZ e.V. bietet Fördermitgliedern der Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der eine ehrliche Einschätzung der Chancen zum Ausstieg aus der Fondsbeteiligung oder den Ausgleich eines finanziellen Schadens vermittelt.

Klagen?
Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. „Sicher ist das allerdings nicht“, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. e. V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten!
Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen. Die Geschäftsgebühr, sie richtet sich nach dem Streitwert, die Ihnen der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit berechnet beträgt in etwa bei einem Streitwert von: 10.000,- Euro – 745.40 Euro +19% USt., bei einem Streitwert von 100.000,- Euro – Honorar = 1.973,90 Euro + 19% USt.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt Ihnen das Kostenrisiko ab.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen Sie dann im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches Sie dann annehmen oder ablehnen können. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.

Fazit:
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, können Sie  gerne den Beitritt zu der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Gesellschafterversammlung der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG

Nach der Gesellschafterversammlung der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG dürfte feststehen, dass den Anlegern erhebliche Verluste drohen.


Am 03.06.2016 fand in München die Gesellschafterversammlung der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG statt. Die  V+ GmbH & Co Fonds 3 KG ist im Bereich Venture Capital tätig, d.h. es wird Unternehmen Risikokapital zur Verfügung gestellt. Allgemein gelten derartige Fonds als riskante Anlagen.

Nach dem Bericht der neu eingesetzten Verwaltungsgesellschaft XOLARIS Service Kapitalverwaltungs AG sollen die befürchteten Fondsverluste insbesondere mit dem Missmanagement der vorherigen Verwaltungsgesellschaft Metapriori GmbH zusammenhängen. Deren Geschäftsführung hat nach Auskunft der XOLARIS nicht einmal eine ordnungsgemäße Buchführung hinterlassen und gibt anscheinend die erforderlichen Unterlagen nicht einmal an den Insolvenzverwalter der Metapriori GmbH heraus.

Alarmierend und erschreckend für die Anleger war vor allem, dass die XOLARIS den Wert der Beteiligung des Fonds V+ GmbH & Co Fonds 3 KG auf etwa 11 % taxiert. Dies dürfte insbesondere mit den in der Vergangenheit ausgewählten Beteiligungen des Fonds zusammenhängen. So wurde beispielsweise ein nicht unerheblicher Anteil an der AMVAC AG gezeichnet, über deren Vermögen inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nach Auskunft der XOLARIS hat bei dieser Gesellschaft bereits die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Weiter wirken sich die vom Fonds erworbenen Inhaberschuldverschreibungen der M1 Factoring GmbH negativ aus. Diese sind nach Auskunft der neuen Verwaltungsgesellschaft Ende 2015 ausgelaufen, können aber anscheinend nicht zurückgezahlt werden.

Auch wenn die neue Geschäftsführung nun größere Transparenz und eine qualitativ bessere Auswahl der Beteiligungen versprochen hat, stellt sich für die Anleger die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Wer sein Zutrauen zu den Fondsverantwortlichen verloren hat, sollte rechtliche Möglichkeiten der Schadloshaltung prüfen.

Grundsätzlich kommen Schadensersatzansprüche gegen Initiatoren der V+ GmbH & Co Fonds 3 KG und/oder gegen die Anlageberater in Betracht, wenn Anleger im Zusammenhang mit dem Erwerb ihrer Beteiligung unzureichend informiert wurden. Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung derartiger Ansprüche erhält der Anleger sein investiertes Kapital erstattet und muss im Gegenzug lediglich seine Beteiligung übertragen. Darüber hinaus sollte auch immer geprüft werden, ob die Möglichkeit einer Kündigung und/oder eines Widerrufs besteht.

Die Rechtsanwälte der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB empfehlen daher Anlegern, mögliche Schadensersatzansprüche sowie die Möglichkeiten des Widerrufs und/oder der Kündigung von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Erste Oderfelder beantragt Mahnbescheide

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte: Anleger sollten nicht ungeprüft zahlen!


Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB mitteilt, wurden bereits mehreren von der Kanzlei vertretenen Anlegern Mahnbescheide der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Lombard Classic 2) zugestellt.

Die Gesellschaft fordert über eine Rechtsanwaltskanzlei die an die Anleger während der Laufzeit ausgezahlten Ausschüttungen zurück.

Anleger sollten der Aufforderung nicht ungeprüft nachkommen. Es bestehen nicht nur Zweifel an der Berechtigung der Forderung an sich; vielfach kommen auch Gegenansprüche der Anleger in Betracht, mittels derer die Anleger gegen den behaupteten Zahlungsanspruch aufrechnen können.

Die Rechtsanwälte raten daher davon ab, die in den Mahnbescheiden ausgewiesenen Forderungen nebst Gerichts- und Rechtsanwaltskosten ungeprüft zu bezahlen.

Anfang Mai 2016 hatte sich die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG an Anleger der LombardClassic 2 gewandt und mitgeteilt, dass das Ergebnis der Bewertung der einzelnen Pfandgüter „überraschend und ernüchternd“ sei.

Die stillen Beteiligungen der Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG endeten nach dem Gesellschaftsvertrag 36 Monate nach dem Datum der Begründung der stillen Gesellschaft. Obwohl Anleger teilweise bereits in 2014 schriftlich darüber informiert wurden, dass ihre Einlage nebst Gewinnbeteiligung zur Auszahlung kommt, wurden Anleger seither von der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hingehalten.

Die Rechtsanwälte haben bereits für einen Anleger Klage auf Rückzahlung der stillen Einlage erhoben und bereiten weitere Klagen vor.

„Soweit Anlegern fällige Rückzahlungsansprüche zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz

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Dienstag, Juni 07, 2016

Agrofinanz GmbH: Anleger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Anleger der insolventen Agrofinanz GmbH müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 21. Juni 2016 anmelden. Nachdem die Gesellschaft Ende 2015 Insolvenz beantragt hatte, wurde das Hauptinsolvenzverfahren am Amtsgericht Kleve nun eröffnet (Az.: 32 IN 95/15).


Die Insolvenz der Agrofinanz GmbH hatte sich bereits abgezeichnet. Denn die Finanzaufsicht BaFin hatte der Gesellschaft die Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger aufgegeben. Dazu war das Unternehmen offenbar nicht in der Lage und stellte Insolvenzantrag. Für die Anleger, die über die Agrofinanz GmbH in Palmöl oder Kakaoplantagen investieren konnten, erfüllen sich die Hoffnungen auf hohe Renditen nicht. Stattdessen drohen ihnen nun hohe Verluste.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt empfiehlt den Anlegern zunächst ihre Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anzumelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden. „Allerdings sind trotzdem Verluste zu befürchten. Denn die Insolvenzmasse reicht in der Regel nicht aus, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Nähere Details dazu wird es vielleicht schon bei der Gläubigerversammlung am 12. Juli geben.

Neben den Forderungen zur Insolvenztabelle können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu kann es mehrere Ansatzpunkte geben. Da die Agrofinanz GmbH ihr Einlagengeschäft offenbar ohne die nötige Erlaubnis betrieben hat, könnten die Unternehmensverantwortlichen auch persönlich wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz in Haftung stehen. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlegeberatung in Betracht kommt. „Die Anlageberater hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufklären und auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ist das nicht geschehen, können auch hieraus Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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KIB Kompetenz in Beratung GmbH insolvent.

Über das Vermögen der KIB Kompetenz in Beratung GmbH aus Kirchheim wurde am 20.05.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet.


Wie wir bereits Ende 2015 meldeten, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der KIB Kompetenz in Beratung GmbH mit Bescheid vom 10.11.2015 das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung angeordnet. Die bereits seit Ende 2015 bestehenden Befürchtungen haben sich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nunmehr bewahrheitet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen und ihre Rechte im Insolvenzverfahren wahrnehmen zu lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen gegenwärtig daneben bereits das Vorgehen gegen verschiedene Anspruchsgegner.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


LG Saarbrücken: Widerrufsbelehrung auch bei Vertragsänderung

Das Landgericht Saarbrücken hat der R+V Versicherung den Hinweis erteilt, dass auch bei Vertragsänderungen über die Möglichkeit eines Widerrufs aufzuklären ist.

Das Landgericht Saarbrücken hat in der mündlichen Verhandlung vom 23. Februar 2016 den Hinweis an die Parteien erteilt, dass der Versicherungsnehmer auch bei bloßen Vertragsänderungen über die Möglichkeit eines Widerrufs aufzuklären ist.

Geklagt hatte ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretener Versicherungskunde, der eine Lebensversicherungsvertrag mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei der R+V Versicherung abgeschlossen hatte. Im Jahr 2008 ließ er sich von der Versicherung hinsichtlich etwaiger vertraglicher Änderungen beraten und änderte dann den Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag dahingehend, dass sowohl die Laufzeit als auch die Leistungshöhe reduziert wurden. Wie es zu dieser Vertragsänderung kam, ist im Einzelnen zwischen den Parteien streitig. Unstreitig ist aber, dass der Versicherungsnehmer nicht auf die Möglichkeit des Widerrufs der Vertragsänderung hingewiesen wurde.

Im Jahr 2015 erkrankte der Mandant berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeit wurde zwar von der R+V Versicherung anerkannt, aber eben nur mit verkürzter Laufzeit und reduzierter Leistungshöhe entsprechend der Vertragsänderung. Der Versicherungsnehmer versuchte daraufhin, die Vertragsänderung rückgängig zu machen. Nachdem dies nicht gelang, wandte er sich an die Kanzlei CLLB und bat um Unterstützung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei reichte daraufhin Klage ein und legte in der Klagebegründung dar, warum der Versicherungskunde auch nach 7 Jahren seine zur Vertragsänderung führende Erklärung widerrufen könne. Das Landgericht Saarbrücken wies nun in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass es die von den Rechtsanwälten vertretene Rechtsansicht teile und somit die Widerrufsmöglichkeit bejahe. Dies gelte selbst dann, wenn es zu keiner qualitativen Vertragsänderung, sondern nur zu einer Verkürzung der Versicherungsdauer und Reduzierung der Leistungshöhe komme.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber, LL.M., M.A, die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Ausgangslage. „Der gerne im Kapitalmarktrecht ausgespielte Joker des Widerrufs von Darlehensverträgen auch Jahre nach Vertragsschluss kommt somit auch im Versicherungsrecht zum Tragen. Hieran zeigt sich auch, dass es überaus hilfreich sein kann, über Spezialkenntnisse in weiteren Rechtsgebieten zu verfügen“, so Rechtsanwalt Christian Luber, der auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist.

Darüber hinaus zeigt das Vorgehen, dass das Einschalten eines Rechtsanwaltes regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: „Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.

Ihr Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen der Anwälte. Die von dieser Kanzlei geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere deren Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren  arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für die Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.

Der BSZ e.V. empfiehlt sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Rechtsanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen  einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG: Rechtsanwälte reichen erste Klage ein.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB bereits Anfang des Jahres meldete, vertröstet die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (LombardClassic 2, LombardClassic 3) seit Monaten Anleger und zahlt fällige Einlagen nicht zurück.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat nunmehr für einen Anleger, der sich nicht länger vertrösten lassen will, die erste Klage bei Gericht eingereicht. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.

Anfang Mai 2016 hatte sich die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG an Anleger der LombardClassic 2 gewandt und mitgeteilt, dass das Ergebnis der Bewertung der einzelnen Pfandgüter „überraschend und ernüchternd“ sei.

Die stillen Beteiligungen der Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG endeten nach dem Gesellschaftsvertrag 36 Monate nach dem Datum der Begründung der stillen Gesellschaft. Obwohl Anleger teilweise bereits in 2014 schriftlich darüber informiert wurden, dass ihre Einlage nebst Gewinnbeteiligung zur Auszahlung kommt, wurden Anleger seither von der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hingehalten.

In der nunmehr für einen Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG erhobenen Klage wird der Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Einlage geltend gemacht. Daneben stützt der Anleger seinen Anspruch darauf, dass er anlässlich der Zeichnung seiner Beteiligung nicht hinreichend über die Beteiligungsrisiken aufgeklärt wurde, diese vielmehr von dem Vermittler der Beteiligung verharmlosend dargestellt wurden.

„Soweit Anlegern fällige Rückzahlungsansprüche zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Dr. Henning Leitz. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB bereiten weitere Klagen vor.

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Geokraftwerke.de GmbH: Anleger beklagt ausstehende Zinszahlung

Den BSZ e.V. erreicht eine Anfrage eines Anlegers der Geokraftwerke.de GmbH.  Zitat: „Die Geokraftwerke.de GmbH hat zum zweiten Mal keine Zinsen ausgezahlt.  Zitat Ende.


Auf der Internetseite der Geokraftwerke.de GmbH ist zu lesen: „Bereits ab 500,00 Euro können Sie bei uns zeichnen und haben Anspruch auf eine attraktive Verzinsung von 6,5 % p. a. endfällig. Darüber hinaus bieten wir Ihnen dieses Produkt vollkommen Agiofrei an und Sie können vom Zinseszinseffekt profitieren. Entscheiden Sie sich HEUTE für eine Investition in Nachhaltigkeit und leisten damit selbst einen Beitrag für die Energiewende und eine bessere Zukunft! Geothermie ist unsere Passion!“

Sicher werden uns in den nächsten Tagen weitere Anleger über ihre positiven oder negativen Erfahrungen mit ihrer Anlage bei der Geokraftwerke.de GmbH berichten.

Ein Anleger muss sich klar machen, was ein Nachrangdarlehen eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz zum Beispiel würden die Forderungen aller anderen Gläubiger vorrangig befriedigt werden. Die Anleger gehören zu den letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten würden. Es handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage, bei der ein Totalverlust für die Anleger möglich ist.

Wurde ein Anleger nicht richtig über die mit der Anlage bestehenden Risiken aufgeklärt oder wurden diese Risiken verharmlost, so können Schadensersatzansprüche bestehen, die auf eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages gerichtet sind. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

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