Für die Geschädigten der Deutsche Biofonds AG, die mit Hydropower VI und Hydropower VII ihr Geld verloren haben, könnte es demnächst auch einmal gute Nachrichten geben. Schon im Juli soll über sieben Schadensersatzklagen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte vor Gericht verhandelt werden. Die Chancen auf positive Urteile sind gut.
Schadensersatzklagen
schnell erhoben
Wir berichteten schon frühzeitig über die Probleme mit der
Deutsche Biofonds AG und Yaver Demir. Für ihre Mandanten erhoben die
Rechtsanwälte 2015 nach ihrer Kenntnis die ersten Klagen auf Schadensersatz bei
verschiedenen Gerichten. Diese Klagen richten sich gegen eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Berater, die ihren Kunden Hydropower VI und
Hydropower VII empfohlen haben. Diese schnelle Reaktion dürfte jetzt Früchte
tragen, da allein im Juli bereits über sieben Klagen gerichtlich verhandelt
werden soll. Es könnte daher schon bald erste Urteile zugunsten der
Geschädigten geben.
Weitere
Hintergrundinformationen bestätigen die Täuschung der Anleger
Im Zusammenhang mit den Schadensersatzklagen recherchierten
die Rechtsanwälte weiter zu den Hintergründen von Hydropower VI und Hydropower
VII bzw. der Deutsche Biofonds AG. Dabei konnten insbesondere von ehemaligen
Mitarbeitern Yaver Demirs interessante Erkenntnisse gewonnen werden. Es stellte
sich insbesondere heraus, dass weder die Deutsche Biofonds AG noch andere
Gesellschaften Yaver Demirs über die behaupteten Erfahrungen und die angebliche
Leistungsbilanz verfügten. Die Deutsche Biofonds AG hatte kein einziges Projekt
im Bereich der Wasserkraft oder anderweitig erfolgreich realisiert.
Schadensersatz wegen
fehlerhafter Aufklärung
Für die Anleger waren diese Umstände nicht ersichtlich. Sie
hätten aber bei der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und bei
der Plausibilitätskontrolle auffallen müssen, zu der Anlageberater verpflichtet
sind. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Witt gehen daher davon aus,
dass die Gerichte Schadensersatzansprüche in beide Richtungen bestätigen
werden.
Betroffene Anleger sollten sich daher anwaltlich über ihre
Möglichkeiten beraten lassen. In vielen Fällen übernehmen
Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Klage. Geschädigte sollten darauf
achten, dass ihre Ansprüche in alle Richtungen geprüft werden. Das betrifft
insbesondere den persönlichen Berater, wenn dieser nicht Mitarbeiter der
Deutsche Biofonds Gruppe war.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
witt
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte
zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.