Den BSZ e.V. erreicht eine Anfrage eines Anlegers der Geokraftwerke.de GmbH. Zitat: „Die Geokraftwerke.de GmbH hat zum zweiten Mal keine Zinsen ausgezahlt. Zitat Ende.
Auf der Internetseite der Geokraftwerke.de GmbH ist zu
lesen: „Bereits ab 500,00 Euro können Sie bei uns zeichnen und haben Anspruch
auf eine attraktive Verzinsung von 6,5 % p. a. endfällig. Darüber hinaus bieten
wir Ihnen dieses Produkt vollkommen Agiofrei an und Sie können vom
Zinseszinseffekt profitieren. Entscheiden Sie sich HEUTE für eine Investition
in Nachhaltigkeit und leisten damit selbst einen Beitrag für die Energiewende
und eine bessere Zukunft! Geothermie ist unsere Passion!“
Sicher werden uns in den nächsten Tagen weitere Anleger über
ihre positiven oder negativen Erfahrungen mit ihrer Anlage bei der
Geokraftwerke.de GmbH berichten.
Ein Anleger muss sich klar machen, was ein Nachrangdarlehen
eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz zum Beispiel würden die
Forderungen aller anderen Gläubiger vorrangig befriedigt werden. Die Anleger
gehören zu den letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten würden. Es
handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage, bei der ein
Totalverlust für die Anleger möglich ist.
Wurde ein Anleger nicht richtig über die mit der Anlage
bestehenden Risiken aufgeklärt oder wurden diese Risiken verharmlost, so können
Schadensersatzansprüche bestehen, die auf eine Rückabwicklung des
Darlehensvertrages gerichtet sind. Verfügt ein Anleger über eine
Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines
etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten
können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Geokraftwerke.de GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Geokraftwerke.de GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbdrltz
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
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Rechtshinweis
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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