Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB bereits Anfang des Jahres meldete, vertröstet die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (LombardClassic 2, LombardClassic 3) seit Monaten Anleger und zahlt fällige Einlagen nicht zurück.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat nunmehr für einen
Anleger, der sich nicht länger vertrösten lassen will, die erste Klage bei
Gericht eingereicht. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.
Anfang Mai 2016 hatte sich die Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG an Anleger der LombardClassic 2
gewandt und mitgeteilt, dass das Ergebnis der Bewertung der einzelnen
Pfandgüter „überraschend und ernüchternd“ sei.
Die stillen Beteiligungen der Anleger an der Erste
Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG endeten nach dem
Gesellschaftsvertrag 36 Monate nach dem Datum der Begründung der stillen
Gesellschaft. Obwohl Anleger teilweise bereits in 2014 schriftlich darüber
informiert wurden, dass ihre Einlage nebst Gewinnbeteiligung zur Auszahlung
kommt, wurden Anleger seither von der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG hingehalten.
In der nunmehr für einen Anleger der Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG erhobenen Klage wird der Anspruch auf
Rückzahlung der geleisteten Einlage geltend gemacht. Daneben stützt der Anleger
seinen Anspruch darauf, dass er anlässlich der Zeichnung seiner Beteiligung
nicht hinreichend über die Beteiligungsrisiken aufgeklärt wurde, diese vielmehr
von dem Vermittler der Beteiligung verharmlosend dargestellt wurden.
„Soweit Anlegern fällige Rückzahlungsansprüche zustehen,
sollten diese umgehend geltend gemacht werden“, so BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB bereiten weitere Klagen vor.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbdrltz
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
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veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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