Das Landgericht Saarbrücken hat der R+V Versicherung den
Hinweis erteilt, dass auch bei Vertragsänderungen über die Möglichkeit eines
Widerrufs aufzuklären ist.
Das Landgericht Saarbrücken hat in der mündlichen
Verhandlung vom 23. Februar 2016 den Hinweis an die Parteien erteilt, dass der
Versicherungsnehmer auch bei bloßen Vertragsänderungen über die Möglichkeit
eines Widerrufs aufzuklären ist.
Geklagt hatte ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB
vertretener Versicherungskunde, der eine Lebensversicherungsvertrag mit
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei der R+V Versicherung abgeschlossen
hatte. Im Jahr 2008 ließ er sich von der Versicherung hinsichtlich etwaiger
vertraglicher Änderungen beraten und änderte dann den Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag
dahingehend, dass sowohl die Laufzeit als auch die Leistungshöhe reduziert
wurden. Wie es zu dieser Vertragsänderung kam, ist im Einzelnen zwischen den
Parteien streitig. Unstreitig ist aber, dass der Versicherungsnehmer nicht auf
die Möglichkeit des Widerrufs der Vertragsänderung hingewiesen wurde.
Im Jahr 2015 erkrankte der Mandant berufsunfähig. Die
Berufsunfähigkeit wurde zwar von der R+V Versicherung anerkannt, aber eben nur
mit verkürzter Laufzeit und reduzierter Leistungshöhe entsprechend der
Vertragsänderung. Der Versicherungsnehmer versuchte daraufhin, die
Vertragsänderung rückgängig zu machen. Nachdem dies nicht gelang, wandte er
sich an die Kanzlei CLLB und bat um Unterstützung. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei reichte daraufhin Klage ein und legte in der
Klagebegründung dar, warum der Versicherungskunde auch nach 7 Jahren seine zur
Vertragsänderung führende Erklärung widerrufen könne. Das Landgericht
Saarbrücken wies nun in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass es die von den
Rechtsanwälten vertretene Rechtsansicht teile und somit die Widerrufsmöglichkeit
bejahe. Dies gelte selbst dann, wenn es zu keiner qualitativen
Vertragsänderung, sondern nur zu einer Verkürzung der Versicherungsdauer und
Reduzierung der Leistungshöhe komme.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
Luber, LL.M., M.A, die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Ausgangslage.
„Der gerne im Kapitalmarktrecht ausgespielte Joker des Widerrufs von
Darlehensverträgen auch Jahre nach Vertragsschluss kommt somit auch im
Versicherungsrecht zum Tragen. Hieran zeigt sich auch, dass es überaus
hilfreich sein kann, über Spezialkenntnisse in weiteren Rechtsgebieten zu
verfügen“, so Rechtsanwalt Christian Luber, der auch Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht ist.
Darüber hinaus zeigt das Vorgehen, dass das Einschalten
eines Rechtsanwaltes regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber:
„Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung
stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung
einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz
einzuholen ist.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei
Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf
Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB ist eine der
führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir
vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen
wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren
Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.
Ihr Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten
profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen
verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen der Anwälte. Die
von dieser Kanzlei geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle
Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.
Anerkennung haben insbesondere deren Erfolge bei komplexen
wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren arbeiten mittlerweile dreizehn
hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für die Mandanten
bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand,
dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine
entscheidende Rolle spielen.
Der BSZ e.V. empfiehlt sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Rechtsanwälte welche mit
einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal
für die Interessen der Betroffenen
einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Versicherung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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