Dienstag, Juni 07, 2016

LG Saarbrücken: Widerrufsbelehrung auch bei Vertragsänderung

Das Landgericht Saarbrücken hat der R+V Versicherung den Hinweis erteilt, dass auch bei Vertragsänderungen über die Möglichkeit eines Widerrufs aufzuklären ist.

Das Landgericht Saarbrücken hat in der mündlichen Verhandlung vom 23. Februar 2016 den Hinweis an die Parteien erteilt, dass der Versicherungsnehmer auch bei bloßen Vertragsänderungen über die Möglichkeit eines Widerrufs aufzuklären ist.

Geklagt hatte ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretener Versicherungskunde, der eine Lebensversicherungsvertrag mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei der R+V Versicherung abgeschlossen hatte. Im Jahr 2008 ließ er sich von der Versicherung hinsichtlich etwaiger vertraglicher Änderungen beraten und änderte dann den Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag dahingehend, dass sowohl die Laufzeit als auch die Leistungshöhe reduziert wurden. Wie es zu dieser Vertragsänderung kam, ist im Einzelnen zwischen den Parteien streitig. Unstreitig ist aber, dass der Versicherungsnehmer nicht auf die Möglichkeit des Widerrufs der Vertragsänderung hingewiesen wurde.

Im Jahr 2015 erkrankte der Mandant berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeit wurde zwar von der R+V Versicherung anerkannt, aber eben nur mit verkürzter Laufzeit und reduzierter Leistungshöhe entsprechend der Vertragsänderung. Der Versicherungsnehmer versuchte daraufhin, die Vertragsänderung rückgängig zu machen. Nachdem dies nicht gelang, wandte er sich an die Kanzlei CLLB und bat um Unterstützung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei reichte daraufhin Klage ein und legte in der Klagebegründung dar, warum der Versicherungskunde auch nach 7 Jahren seine zur Vertragsänderung führende Erklärung widerrufen könne. Das Landgericht Saarbrücken wies nun in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass es die von den Rechtsanwälten vertretene Rechtsansicht teile und somit die Widerrufsmöglichkeit bejahe. Dies gelte selbst dann, wenn es zu keiner qualitativen Vertragsänderung, sondern nur zu einer Verkürzung der Versicherungsdauer und Reduzierung der Leistungshöhe komme.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber, LL.M., M.A, die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Ausgangslage. „Der gerne im Kapitalmarktrecht ausgespielte Joker des Widerrufs von Darlehensverträgen auch Jahre nach Vertragsschluss kommt somit auch im Versicherungsrecht zum Tragen. Hieran zeigt sich auch, dass es überaus hilfreich sein kann, über Spezialkenntnisse in weiteren Rechtsgebieten zu verfügen“, so Rechtsanwalt Christian Luber, der auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist.

Darüber hinaus zeigt das Vorgehen, dass das Einschalten eines Rechtsanwaltes regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: „Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.

Ihr Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen der Anwälte. Die von dieser Kanzlei geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere deren Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren  arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für die Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.

Der BSZ e.V. empfiehlt sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Rechtsanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen  einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung anschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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