Über das Vermögen der KIB Kompetenz in Beratung GmbH aus Kirchheim wurde am 20.05.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Wie wir bereits Ende 2015 meldeten, hat die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der KIB Kompetenz in Beratung GmbH
mit Bescheid vom 10.11.2015 das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt
und die Abwicklung angeordnet. Die bereits seit Ende 2015 bestehenden
Befürchtungen haben sich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nunmehr
bewahrheitet.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte
empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten
von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen und ihre
Rechte im Insolvenzverfahren wahrnehmen zu lassen. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte prüfen gegenwärtig daneben bereits das Vorgehen gegen
verschiedene Anspruchsgegner.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KIB
Kompetenz in Beratung GmbH.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KIB Kompetenz in Beratung
GmbH anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KIB Kompetenz in Beratung GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbcoc
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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