Der BSZ e. V. berichtet seit Jahren über die bestehende Krise bei Schifffonds. Die nunmehr für den ehemaligen Twinfonds mitgeteilte Insolvenz der M/S „Benedict Schulte“ reiht sich in eine Vielzahl von bereits in der Vergangenheit beantragten Insolvenzverfahren für Schifffonds ein.
In den Jahren 2008 bis 2010 wurde das soeben benannte Schiff
als Twinfonds mit dem Schiff M/S „Benjamin Schulte“ vom Emissionshaus Atlantic
zur Beteiligung angeboten. Das eingeworbene Eigenkapital betrug ca. EUR 15.
Mio. Eines der beiden Schiffe aus dem Fonds hat inzwischen den Eigentümer
gewechselt und firmiert nunmehr unter der M/S „Hammonia Pescara“.
Betroffene Gesellschafter und Anleger sollten diese erneute
Mitteilung der Insolvenz kritisch sehen und erwägen, ihren Fall zumindest
anwaltlich prüfen zu lassen. Nicht selten wurden bei der Vermittlung und
Beratung für Schifffondsbeteiligungen nur die positiven Aspekte dargestellt.
Zwar mag es auf dem Schifffondsmarkt in diesen Jahren, zumindest im Jahre 2008,
noch nicht ganz absehbar gewesen sein, dass sich der Markt für Schiffe
vollständig negativ verändern wird. Dennoch waren bereits ab dem Jahre
2007/2008 Hinweise vorhanden, dass sich dieser Markt keinesfalls mehr positiv
entwickeln wird und es vielmehr auch zu einem Rücklauf der Aufträge kommen
würde.
So berichteten betroffene Gesellschafter/Anleger, dass
Schifffondsbeteiligungen teilweise über Werbeschreiben offensiv beworben
wurden. Die Berater haben teilweise sogar mitgeteilt, dass die monatlichen
Charterraten über denen im Prospekt liegen würden. Es würde von sicheren
Ausschüttungen gesprochen. Dass jedoch hingegen einer Schifffondsbeteiligung
eine unternehmerische Beteiligung mit der vollständigen Übernahme des Risikos,
bis hin zu einem Totalverlust, verbunden ist, wurde in der Regel verschwiegen.
Immer wurden Schiffsbeteiligungen aufgrund des ehemals boomenden Marktes als
ideale Altersvorsorge angeboten. So zumindest in Einzelfällen.
Auch Berater von Banken und Sparkassen haben derartige
Beteiligungen positiv beworben. In der Regel wurden Rückvergütungen
verschwiegen. Auf die bekannte Rechtsprechung für sogenannte
„Kick-Back-Zahlungen“ wird verwiesen.
Betroffene Anleger sollten daher nicht resignieren, da
gegebenenfalls auch Prospekthaftungsansprüche gegen verantwortliche in Betracht
kommen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der
Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“,
die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon
die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen,
vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der
finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam
mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen
Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus
diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds M/S „Benedict Schulte anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Aw
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
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