Über das Vermögen des Captura GmbH mit Sitz in Grasbrunn bei München wurde vom Amtsgericht München bereits mit Datum vom 17.12.2015 unter dem Az. 1507 IN 2731/15 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger sollten Ihre Optionen überprüfen!
Die Captura GmbH war ein mittelständisches Projektierungs-
und Planungsunternehmen und hatte den Anlegern und Inhaberschuldverschreibungen
und Nachrangdarlehen angeboten, die sie in Bauprojekte investieren wollte. Die
BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte empfiehlt
betroffenen Anlegern ausdrücklich, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.
Allein über das Insolvenzverfahren wird sich nach Ansicht
von Dr. Späth & Partner der Schaden der Anleger sich nicht vollständig,
sondern allerhöchstens zu einem Bruchteil kompensieren lassen, auch wenn die
BSZ e.V.-Anwälte Dr. Späth & Partner allen Anlegern empfehlen, ihre
Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald dies möglich sein wird.
Der Insolvenzverwalter hatte jedoch bereits am 21.12.2015
Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner
alle in Betracht kommenden Möglichkeiten prüfen, dazu zählt z.B. die Prüfung
der eventuellen Haftung von Initiatoren und Prospektverantwortlichen, aber auch
die eventuell in Betracht kommende Haftung der Vermittler der Anlage. BSZ
e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter
Späth hierzu:
„Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte
Beratung unter Berücksichtigung der Anlageziele des Anlegers. Sollte dies nicht
geschehen sein, können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch
wird die persönliche Haftung von Initiatoren und Verantwortlichen zu prüfen
sein, ebenso wie die Haftung des eingeschalteten Treuhänders.“
Betroffene Anleger sollten nach Ansicht des BSZ e.V.
umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, und können sich der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft „Captura GmbH“ anschließen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der
Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus
diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Captura GmbH“ anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
drsp.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement
eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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