Liegen erhebliche Prospektfehler vor? Aufsichtratsvorsitzender tritt zurück! Betroffene Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!
Schlechte Nachrichten für Anleger des
Online-Reiseportals Travel24.com AG. Einer Mitteilung des Manager Magazins vom
17.12.2015 zufolge könnte ein neuer Anlegerskandal drohen. Konkret geht es um
die Frage, was mit den ca. 20 -25 Mio. € geschehen ist, die Travel24 durch eine
Anleihe bei Anlegern eingesammelt hat. Hiermit sollten unter Anderem zwei
Design-Hotels in Leipzig und Köln ausgebaut werden und spätestens 2013 eröffnet
werden. Laut Wertpapierprospekt wollte Travel24 dabei bis zu 25 Hotels im
Segment "Budget Design Hotels" betreiben.
Nach der zögerlichen Umsetzung wurde laut
Manager Magazin vom Aufsichtsratsvorsitzenden Daniel Kirchhoff nun bei der KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Sonderprüfung in Auftrag gegeben.
Hierbei wurden die Geldtransfers ausgewertet, ein Kapitalmarktexperte wertete
auch Anlegersprospekte aus, der beauftragte Strafrechtsprofessor Bernhard
Kretschmer soll zu dem Schluss gekommen sein, dass der Wertpapierprospekt in
erheblicher Weise fehlerhaft sein soll, weiter, dass sich der Verdacht des
Kapitalanlagebetrugs aufdränge.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Daniel Kirchhoff
hat daraufhin sein Amt im Dezember 2015 aufgegeben.
Auch hatte am 14. Dezember 2015 Travel24 in
einer Ad-hoc-Mitteilung mitgeteilt,, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO AG "aufgrund wesentlicher Prüfungshemmnisse Versagungsvermerke gem. §
322 Abs. 5 S. 1 HGB) für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2014 erteilen wird." Die Wirtschaftsprüfer hätten "alle angemessenen
Möglichkeiten zur Beurteilung der Planungsannahmen ausgeschöpft" und seien
"nicht mit hinreichender Sicherheit zu einer positiven Aussage
diesbezüglich gekommen."
Auch wenn bis zum Beweis des Gegenteils die
Unschuldsvermutung gilt und sich Travel 24 von den Ergebnissen der Prüfung
distanziert hat und nun eigenen Angaben zufolge bereits ein eigenes Gutachten
in Auftrag geben wird oder sogar in Auftrag gegeben hat, um für Klarheit zu
sorgen, sind das schlechte Nachrichten für die Anleger.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Berliner BSZ
e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechsanwälte mbB empfiehlt daher
"allen Anlegern, umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Hierzu
könnte z.B. die Prüfung gehören, ob eine fristlose Kündigung der Anleihe aus
wichtigem Grund möglich ist. Auch sollte umgehend geprüft werden, ob nicht z.B.
Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die Verantwortlichen
geltend gemacht werden können. Ein schnelles Handeln empfiehlt sich
dabei."
Betoffene Travel24-Anleger können sich der
BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Travel24.com“ anschließen, die BSZ
e.V.-Vertauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB betreuen seit
dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig geschädigte Kapitalanleger und sind daher mit
Fällen wie diesem bestens vertraut.
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage
zum 25.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen
Sach- und Rechtslage führen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller
Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Travel24.com.
Weitere Informationen können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
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Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V.
nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.