Freitag, Dezember 25, 2015

Travel 24: Droht ein neuer Anlegerkskandal? Anleger sollten handeln!

Liegen erhebliche Prospektfehler vor? Aufsichtratsvorsitzender tritt zurück! Betroffene Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!


Schlechte Nachrichten für Anleger des Online-Reiseportals Travel24.com AG. Einer Mitteilung des Manager Magazins vom 17.12.2015 zufolge könnte ein neuer Anlegerskandal drohen. Konkret geht es um die Frage, was mit den ca. 20 -25 Mio. € geschehen ist, die Travel24 durch eine Anleihe bei Anlegern eingesammelt hat. Hiermit sollten unter Anderem zwei Design-Hotels in Leipzig und Köln ausgebaut werden und spätestens 2013 eröffnet werden. Laut Wertpapierprospekt wollte Travel24 dabei bis zu 25 Hotels im Segment "Budget Design Hotels" betreiben.

Nach der zögerlichen Umsetzung wurde laut Manager Magazin vom Aufsichtsratsvorsitzenden Daniel Kirchhoff nun bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Sonderprüfung in Auftrag gegeben. Hierbei wurden die Geldtransfers ausgewertet, ein Kapitalmarktexperte wertete auch Anlegersprospekte aus, der beauftragte Strafrechtsprofessor Bernhard Kretschmer soll zu dem Schluss gekommen sein, dass der Wertpapierprospekt in erheblicher Weise fehlerhaft sein soll, weiter, dass sich der Verdacht des Kapitalanlagebetrugs aufdränge.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Daniel Kirchhoff hat daraufhin sein Amt im Dezember 2015 aufgegeben.
Auch hatte am 14. Dezember 2015 Travel24 in einer Ad-hoc-Mitteilung mitgeteilt,, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG "aufgrund wesentlicher Prüfungshemmnisse Versagungsvermerke gem. § 322 Abs. 5 S. 1 HGB) für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 erteilen wird." Die Wirtschaftsprüfer hätten "alle angemessenen Möglichkeiten zur Beurteilung der Planungsannahmen ausgeschöpft" und seien "nicht mit hinreichender Sicherheit zu einer positiven Aussage diesbezüglich gekommen."

Auch wenn bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt und sich Travel 24 von den Ergebnissen der Prüfung distanziert hat und nun eigenen Angaben zufolge bereits ein eigenes Gutachten in Auftrag geben wird oder sogar in Auftrag gegeben hat, um für Klarheit zu sorgen, sind das schlechte Nachrichten für die Anleger.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Berliner BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechsanwälte mbB empfiehlt daher "allen Anlegern, umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Hierzu könnte z.B. die Prüfung gehören, ob eine fristlose Kündigung der Anleihe aus wichtigem Grund möglich ist. Auch sollte umgehend geprüft werden, ob nicht z.B. Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden können. Ein schnelles Handeln empfiehlt sich dabei."

Betoffene Travel24-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Travel24.com“ anschließen, die BSZ e.V.-Vertauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB betreuen seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig geschädigte Kapitalanleger und sind daher mit Fällen wie diesem bestens vertraut.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 25.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Travel24.com.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

drspä

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Keine Kommentare: