Bezugnehmend auf die aktuellen Ereignisse sind die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei WHP der Auffassung, den Gesellschaftern eine Übersicht hinsichtlich der ECI US Öl- und Gasfonds-Anteile und Namensschuldverschreibungen an die Hand zu geben.
Mit Datum vom 08.10.2015 haben die Gesellschafter der
Namensschuldverschreibungsfonds einer „Umwandlung“ der Anteile in Aktien
zugestimmt. Kurz danach hat die Geschäftsführung beschlossen, dass die GmbH
& Co KG Fonds in eine Aktiengesellschaft „eingebracht“ werden, so dass die
KG Anteile in Aktien umgewandelt wurden.
- Namensschuldverschreibungen
- Vorzeitige Leistung an Erfüllung statt durch Aktien der Deutsche Oel
& Gas S.A.
- Im
Rahmen einer sehr kurzfristigen Anlegerversammlung am Donnerstag, den 8.
Oktober 2015 wurden durch einen so genannten Debt-to-Equity-Swap die Bedingungen
der Namensschuldverschreibungen 1, 2, 4, 5 und 6 geändert.
Der Energy Capital Invest wurde auf diese Weise ermöglicht,
die Rückzahlung des Anleihekapitals und der vereinbarten Zinsen der US Öl und
Gas Namensschuldverschreibungen 1, 2, 4, 5 und 6 GmbH & Co. KG vorzeitig zu
erfüllen und „an Erfüllung statt“ (im Sinne von § 364 Abs. 1 BGB) Aktien einer
wohlgemerkt luxemburgischen Aktiengesellschaft, die erst seit zwei Jahren
existiert und deren finanzielle Lage alles andere als gesichert ist, der „Deutsche
Oel & Gas S.A.“ zu leisten. Einzig die Anleger des NSV 7 haben ein
Optionsrecht erhalten und können selbst bestimmen. Die Anleger der Übrigen
NSV’s erhalten nun anstelle des üblichen und ursprünglich vorgesehenen Geldes,
Aktien für ihr investiertes Kapital sowie für den Versprochenen Zins.
Diese Maßnahme begründet die Geschäftsführung damit, dass
das zurückliegende Jahr schwierig gewesen sei und mit bisher EUR 18,5 Mio. das
Platzierungsergebnis 75% schlechter als im Vorjahr ausgefallen sei. Hierbei
bleibt unklar, warum die Platzierungsleistung der ECI überhaupt eine Relevanz
für die Verwaltung der Bestandsinvestments haben kann. So war vorgesehen dass
die Namensschuldverschreibungen aus anderen Erträgen bedient werden sollen.
Eine Mehrheit für den Beschluss konnte möglicherweise nur entstehen, weil die Treuhänderin (TB
Treuhand GmbH, Buchholz) im Sinne der Geschäftsführung für sämtliche Anleger,
die nicht persönlich anwesend waren, das Stimmrecht ausgeübt hat. Dies sogar
dann wenn keine Bevollmächtigung vorlag. Die Rechtmäßigkeit der tatsächlich
erteilten Bevollmächtigungen der Treuhänderin ist äußerst kritisch zu sehen, da
die Anleger keine Wahlmöglichkeit hatten und sich nur mit einer Zustimmung zum
Vorhaben überhaupt von der Treuhänderin vertreten lassen konnten. Hierdurch wurden Gesellschafter in ihrem
Weisungsrecht beschnitten.
Besonders prekär ist zudem, dass bevollmächtigten Vertreten
von Inhabern von Namensschuldverschreibungen offensichtlich der Zutritt zur
Gesellschafterversammlung mit fadenscheinigen Begründungen verwehrt wurde und
so mehrere Anleger an der Ausübung ihrer Stimmrechte gehindert worden sein
sollen.
Aktuell prüfen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei
WHP Rechtmäßigkeit und Anfechtbarkeit
der Beschlüsse. Im Übrigen steht im Raum ob es Haftungsansprüche gegen die
initiierend beteiligten Personen gibt und ob Gesellschaftern nicht
Schadenersatz und /oder Ausstiegsmöglichkeiten zustehen.
2. Beteiligungen an Öl- und Gas Fonds IX, XI, XII, XIII,
XIV, XV, XVI und XVII GmbH & Co. KG
Bezüglich der GmbH & Co. KG Fonds hat die
Geschäftsführung nach Auffassung der
Anwälte eigenmächtig ohne die Zustimmung der Anleger die oben bezeichneten
Fonds aufgelöst und durch eine so genannten konzernbezogene Einbringung bereits
zum 30.09.2015 ihre
Gewinnbeteiligungsrechte und damit ihren wesentlichen Geschäftsbetrieb in die
Deutsche Oel & Gas S.A. aufgehen lassen. Hierüber informiert sie, fast
schon beiläufig, mit der WHP vorliegenden Schreiben vom 12.10.2015. Die Anleger
wurden schlichtweg vor vollendete Tatsachen gestellt und haben nun an Stelle
ihrer vorherigen KG-Anteile, Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. erhalten
und wurden damit ungefragt von heute auf morgen zu Aktionären einer fremden AG.
Nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der
Kanzlei WHP gibt es für solch ein Vorgehen - ohne Zustimmung der betroffenen
Anleger - keine Rechtsgrundlage. Auch in dieser Hinsicht prüfen die Anwälte aktuell
umfassend die Möglichkeiten eines Vorgehens. Auffällig hierbei ist, dass offensichtlich
eine sog. „Sperrfrist“ zum Verkauf und/oder Handel der Aktien vorgesehen ist
und auch die Zinszahlungen in Aktien erfolgen sollen. Die einzelnen
Fondsgesellschaften werde durch diesen „Tausch“ somit in die Lage versetzt,
keine Liquidität, d.h. Geld, in die Hand nehmen zu müssen, um die Zinszahlungen
und Ausschüttungen, aber auch etwaige Rückzahlungen aus auslaufenden
(ehemaligen) Fondsanteilen, leisten zu müssen. Es stellt sich die berechtigte
Frage, ob tatsächlich Liquidität fehlt bzw. fehlen würde, um die Forderungen
der Gesellschafter zu bedienen bzw. bedienen zu können.
Anleger der betroffenen Fonds, d.h. sowohl der KG´s, als
auch der Namensschuldverschreibungsfonds sollten die aktuelle Entwicklung kritisch
sehen und rechtlichen Rat einholen.
Sowohl die Vorgabe bezüglich der Beauftragung der
Treuhandgesellschaft ohne Weisungsrecht bzw. Möglichkeit, als auch die
„Umwandlung“ der KG Anteile bzw. die Einbringung der KG´s in die Deutsche Oel
& Gas S.A. ohne Zustimmung der Gesellschafter, sind aus Sicht der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte der Kanzlei WHP rechtlich fragwürdig. Eine abschließende
juristische Einschätzung ist selbstverständlich dem Einzelfall vorbehalten. Die
Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass siedie Einschätzung lediglich auf der
Grundlage der bisher vorliegenden Unterlagen, hier der Einladung zur
Versammlung am 08.10.2015 und den Abstimmungsergebnissen, als auch den
Rundschreiben an die KG Gesellschafter, vorgenommen haben.
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "ECI Energy
Capital Invest". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.10.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Aw
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