Lebensversicherungen sind in den letzten Jahren zunehmend in
Verruf geraten und das zu Recht, meint die mit dem BSZ e.V. verbundene
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft. Viele Anlageprodukte sind nicht nur
aufgrund der Nullzinspolitik unattraktiv. Immer häufiger werden Fälle publik,
in denen Kunden nicht ihre versprochene Rendite nach Ablauf des Vertrages
herausbekommen haben.
Der Teufel lauert in den Details
Schuld daran sind, laut den Experten des BSZ e.V. und dessen
Prozesskosten Finazierungsgesellschaft, kaskardenartige Kostenstrukturen, die sich
hinter den als vermeintlich sicher geltenden Anlageprodukten verstecken. „Vor
allem fondsgebundene Lebensversicherungen waren bereits von Anfang an völlig
untauglich je einen Gewinn zu erwirtschaften. Statt hoher Renditen werden satte
Verluste eingefahren“, ist man sich sicher.
Grund dafür: Viele Anlageprodukte, insbesondere
fondsgebundene Lebensversicherungen, sind für Versicherungsnehmer nur wenig
transparent. Häufig wissen sie nicht, wann und wofür die eigene Prämie im
Detail verwendet wird. Kaskadenartige Gebühren und Provisions- und
Kostenstrukturen der Versicherungen machen es beinahe unmöglich die
Renditenversprechungen zu realisieren.
Ein Praxis-Beispiel
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen erhält jeder
Beteiligte ein Fixum sowie einen variablen Anteil. Je höher die
Vorkostenrendite ist, desto höher sind die Erfolgsbeteiligungen, welche den
Ertrag wieder verringern. Als Beispiel:
Bei acht Prozent Vorkostenrendite kann nur eine Nullrendite
realisiert werden,
Bei zwölf Prozent Vorkostenrendite kann maximal eine ein-prozentige
Rendite (anstelle der versprochenen vier Prozent) erzielt werden,
Bei 20 Prozent Vorkostenrendite können maximal fünf Prozent
Rendite (anstelle der versprochenen zwölf Prozent) erwirtschaftet werden,
In sämtlichen Prospekten wurde mit riesigen Renditen
geworben. Diese haben jedoch die Renditen der Lebensversicherung (Nachkosten)
mit Instrumenten (z.B. Fonds) verglichen, welche Vorkosten diese Renditen
erzielt haben. Wenn daher ein Fonds Vorkosten beispielsweise sieben Prozent
erwirtschaftet (Vorkostenrendite), hat man den Kunden gesagt, eine
Lebensversicherung würde auch sieben Prozent erwirtschaften. Dies kann aber
nicht sein, weil der Abrieb durch anfallende Initialkosten wie Abschlusskosten,
Provisionen, Ausgabeaufschläge, etc. in der Lebensversicherung so hoch ist,
dass für den Kunden Nachkosten gar nichts mehr herauskommen kann
(Nachkostenrendite), wenn Vorkosten sieben Prozent erzielt werden.
Eine einfache Milchmädchen-Rechnung zeigt das Problem:
Einzahlungsbeitrag: 100.000,00 Euro
– 20% Nebenkosten: 20.000,00 Euro
Nettoveranlagungssumme: 80.000,00 Euro
Von der Veranlagungssumme sind noch die Kosten des Fonds und
der Lebensversicherung abzuziehen.
Hinzu kommt, dass die Nettoveranlagungssumme wiederum in
andere Anleihen angelegt wird, die wieder verkauft werden und noch einmal
weitere 20 Prozent des eingezahlten Kapitals vernichten.
Nach Abzug der Kosten der Lebensversicherung für 12 Jahre
bleiben vom ursprünglichen Betrag von 80.000 nur noch ca. 65.000 Euro übrig.
Der Kunde hat nominell 35.000, real 50.000 verloren, obwohl
er beim Abschluss der Ansicht war, ein Garantieprodukt gekauft zu haben.
Besonders hart trifft es Kunden, die eine Lebensversicherung
als Tilgungsträger für ein endfälliges Darlehen abgeschlossen haben. Die
Lebensversicherung hätte ja zumindest den Betrag erwirtschaften müssen, welcher
es ermöglicht, das endfällige Darlehen zu tilgen. Wie die Praxis zeigt, haben
die fondsgebundenen Lebensversicherungen im Schnitt nur 50 bis 70 Prozent jenes
Betrages erreicht, welcher vorhanden sein hätte müssen, um das endfällige
Darlehen abzudecken.
Mängel bei der Aufklärungspflicht als Ausweg – Rücktritt ohne
Verluste ist möglich!
Die Prozessfinanzierungsgesellschaft des BSZ e.V. wirft den
Finanzdienstleistungsberatern vor, ihrer Aufklärungspflicht über die Risiken
der jeweiligen Anlageprodukte nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Darüber
hinaus wurden vermeintlich untaugliche Produkte an unwissende Anleger verkauft.
Und genau das ist der Ausweg für die geschädigten Kunden.
Denn wenn sie bei Unterfertigung der Versicherung oder bei Zusendung der Police
nicht richtig über ihr Rücktrittsrecht bzw. über das Wesen der
Lebensversicherung aufgeklärt wurden, steht ihnen ein zeitlich unbeschränktes
Rücktrittsrecht zu. Dieses Rücktrittsrecht kann sogar noch nach Beendigung der
Lebensversicherung ausgeübt werden.
In Deutschland unterstützen schon jetzt neue Regelungen im
Widerrufs- und Rücktrittsrecht die Geschädigten bei ihrem Rücktritt von der
Lebens- und Pensionsversicherungen.
Auch in Österreich wird eine Änderung der Regelungen
gefordert. Derzeit finanziert die mit dem BSZ e.V. verbundene
Prozessfinanzierungsgesellschaft Musterprozesse in diese Richtung.
Wird von dem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, erhält der
Geschädigte sämtliche einbezahlten Beiträge zuzüglich vier Prozent Zinsen ab
dem Einzahlungsdatum abzüglich einer geringen Risikoprämie zurück.
Kostenlose Überprüfung Ihrer Lebensversicherungen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bieten in Zusammenarbeit
mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft einen neuen, kostenlosen Service für
Fördermitglieder des BSZ e.V. an. Lassen Sie jetzt Ihren Lebensversicherungsvertrag
überprüfen!
Nach einer Lebensversicherungsreform im Sommer 2014 müssen
Inhaber einer Lebensversicherung mit Einbußen rechnen. Denn seit ein
Reformgesetz in Kraft getreten ist, müssen sich die Versicherungsnehmer nicht
mehr an den sogenannten Bewertungsreserven beteiligen. „Eine Beteiligung muss
nämlich nur dann erfolgen, wenn die Bewertungsreserven nicht zur Erfüllung von
Garantieverpflichtungen benötigt werden. Man kann sagen, Versicherungsnehmer
haften so für frühere Versäumnisse von Versicherungsunternehmen.“, meint ein
BSZ e.V. Verbraucheranwalt. Hier kann man also nicht mehr von einer korrekten
Abrechnung gegenüber Versicherungsnehmern sprechen.
Finanzielle Einbußen können für Verbraucher auch im Falle
einer vorzeitigen Kündigung ihres Lebensversicherungsvertrages entstehen. Denn
viele Versicherungen berechnen den Rückkaufswert der Lebensversicherung falsch.
Wird der Rückkaufswert nach einer Auflösung des Versicherungsvertrags falsch
berechnet, leidet der Geldbeutel des Versicherungsnehmers.
Verbraucher müssen insgesamt also mit erheblichen Einbußen
rechnen, was ihre gesamte Finanzplanung über den Haufen werfen kann.
„Es gibt aber einen Ausweg!“, beruhigen die BSZ e.V.-
Verbraucheranwälte. „Verbraucher können auch hier ihren Widerrufsjoker ziehen
und so viel Geld sparen. Die meisten Lebensversicherungsverträge beinhalten
nämlich auch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. So können diese auch nach
vielen Jahren noch vom Verbraucher widerrufen werden.“, raten die
Rechtsanwälte.
Der BSZ e.V. bietet seinen Fördermitgliedern hierbei einen
besonderen Service: ab sofort können die ihren Lebensversicherungsvertrag
einreichen und durch
BSZ-Verbraucheranwälte prüfen lassen. Die Überprüfung erfolgt kostenlos.
Checkliste: Wann kann man eine Lebensversicherung
widerrufen?
1. Unterlagen einer LV müssen für eine Prüfung noch vorrätig
sein
Versicherungen geben Unterlagen nach Ablauf regelmäßig nicht
mehr heraus!
2. Bei aktuellen Verträgen ist ein Widerruf nach § 152 Abs.
1 VVG innerhalb von
30 Tagen möglich. Fristbeginn: § 7 Abs. 2 VVG
->Frist beginnt, wenn Versicherungsnehmer
Versicherungsschein samt
Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
sonstige Informationen gem. § 7 VVG sowie eine
Widerrufsbelehrung
erhalten hat.
-> Wenn Widerrufsbelehrung fehlt bzw. fehlerhaft ist:
kein Fristbeginn!
3. Widerruf von Altverträgen ist auch noch viel später
möglich. Voraussetzungen:
- LV nach „Policen-Modell“ geschlossen
->Widerrufsbelehrung geht erst mit Versicherungsschein zu
- LV-Vertrag zwischen 01.01.1995 und 31.12.2007 geschlossen
-> Hier galt nämlich § 5 a VVG a. F.!
- Versicherungsnehmer nicht bzw. nicht ausreichend über sein
Widerrufsrecht
belehrt
4. Ausschluss beachten: Keine Rückabwicklung bei Absicherung
auf Todesfall
sowie für Berufsunfähigkeit! Hier muss man jeweiligen
LV-Anteil berechnen!
5. Gekündigte Verträge auch widerrufbar, wenn sie wenigstens
bis 01.01.2003
liefen!
6. Versicherungsnehmer muss alle Rechte an LV haben (keine
Abtretung!).
Verträge prüfen – Finanzierungsanfrage stellen.
Der BSZ e.V. bietet in Zusammenarbeit mit BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten und der Prozessfinanzierungsgesellschaft verunsicherten
Versicherungsnehmern an, ihre Verträge prüfen zu lassen und zeigt eine
Möglichkeit, wie aus Verlusten doch noch Gewinne gemacht werden können. Für die Prüfung Ihrer Lebensversicherungen
durch BSZ e.V. Verbraucheranwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
"Lebensversicherung".
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.08.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
cp