CFD-Handel fällt durch das Netz des Gesetzgebers – über den Totalverlust hinaus ist hier eine hohe Verschuldung die große Gefahr!
Was
sind CFD’s?
Auf
Deutsch heißen die Verträge Differenzkontrakte, auf Englisch Contract For
Difference. Vereinfacht gesagt werden hier keine Aktien gekauft oder
Fremdwährungen, sondern der Anleger wettet darauf, dass sich eine Währung oder eine Aktie in
eine bestimmte Richtung entwickelt, sprich ihren Wert nach oben ändert. Wenn es
funktioniert, erhält der Anleger die Differenz ausgezahlt. Und bezüglich der
Differenz können bestimmte Hebel gesetzt werden, z. B. 50:1. Das kann zu hohen
Gewinnen führen – aber auch zu ebenso hohen Verlusten.
Es
bleibt dann, wenn die Wette nicht gelingt, nicht dabei, dass das eingesetzte
Kapital weg ist, sondern der Hebel wirkt auch im negativen Bereich. Dies
bedeutet, dass, wenn man Euro 5000 eingesetzt hat mit einem Hebel von 1:10,
man theoretisch das Kapital
verzehnfachen kann. Funktioniert der Hebel nicht, gehen damit auch 50000 Euro
verloren, so dass nicht nur das eingesetzte Kapital weg ist, sondern man
plötzlich noch 45000 Euro Schulden hat!
Die
Anbieter, sprich Banken und Broker bestimmen die Preise, nicht Angebot und
Nachfrage.
Während
CFD’s in den USA, dem Mutterland der Börse, verboten sind bzw. in anderen
Ländern die Hebelwirkung gedeckelt ist, gibt es in Deutschland keinerlei
Regelung hierzu. Weder ist im Kleinanlegerschutzgesetz, welches seit Juli gilt,
hierzu etwas zu finden, noch ist der Hebel gedeckelt. Der deutsche Anleger geht
daher das volle Risiko ein!
Die
Broker und Banken verdienen mit den CFD’s Millionen, während beim Anleger
schnell mehrere hunderttausend Euro Schaden entstehen kann – und das mit ein
paar Mausklicks!
Das
Geld ist ja nicht weg – nur woanders! Nämlich beim Broker oder bei der Bank!
Rechtlich
spannend wird es dann, wenn die Anleger sog. Stop-Loss-Aufträge gesetzt haben
und diese im Nirwana der Computersysteme erst spät gegriffen haben – zu spät,
nämlich dann, wenn der Schaden schon entstanden ist. Wenn die Computersysteme
also überlastet sind oder die Anbieter die order der Anleger nicht schnell
genug umgesetzt haben, bietet sich also ein Ansatzpunkt, um dem Schuldenberg zu
entkommen.
Geschädigte
CFD-Kunden sollten daher nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, sondern ihren
Fall anwaltlich prüfen lassen, um Ansatzpunkte zu finden, den Schaden zu
begrenzen.
Für
die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit
dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft CFD-Handel beizutreten.
Der
BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell
entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie
das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen
für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten
der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere
Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ®
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.
49
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Internet:
http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter
Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
Dieser
Text gibt den Beitrag vom 17.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen
des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drrötl
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