Montag, August 17, 2015

In Minuten den Wert einer 1-Familien-Hauses verzockt? Gefahren von CFD’s und Hebelprodukten

CFD-Handel fällt durch das Netz des Gesetzgebers – über den Totalverlust hinaus ist hier eine hohe Verschuldung die große Gefahr!


Was sind CFD’s?

Auf Deutsch heißen die Verträge Differenzkontrakte, auf Englisch Contract For Difference. Vereinfacht gesagt werden hier keine Aktien gekauft oder Fremdwährungen, sondern der Anleger wettet darauf,  dass sich eine Währung oder eine Aktie in eine bestimmte Richtung entwickelt, sprich ihren Wert nach oben ändert. Wenn es funktioniert, erhält der Anleger die Differenz ausgezahlt. Und bezüglich der Differenz können bestimmte Hebel gesetzt werden, z. B. 50:1. Das kann zu hohen Gewinnen führen – aber auch zu ebenso hohen Verlusten.

Es bleibt dann, wenn die Wette nicht gelingt, nicht dabei, dass das eingesetzte Kapital weg ist, sondern der Hebel wirkt auch im negativen Bereich. Dies bedeutet, dass, wenn man Euro 5000 eingesetzt hat mit einem Hebel von 1:10, man  theoretisch das Kapital verzehnfachen kann. Funktioniert der Hebel nicht, gehen damit auch 50000 Euro verloren, so dass nicht nur das eingesetzte Kapital weg ist, sondern man plötzlich noch 45000 Euro Schulden hat!

Die Anbieter, sprich Banken und Broker bestimmen die Preise, nicht Angebot und Nachfrage.

Während CFD’s in den USA, dem Mutterland der Börse, verboten sind bzw. in anderen Ländern die Hebelwirkung gedeckelt ist, gibt es in Deutschland keinerlei Regelung hierzu. Weder ist im Kleinanlegerschutzgesetz, welches seit Juli gilt, hierzu etwas zu finden, noch ist der Hebel gedeckelt. Der deutsche Anleger geht daher das volle Risiko ein!

Die Broker und Banken verdienen mit den CFD’s Millionen, während beim Anleger schnell mehrere hunderttausend Euro Schaden entstehen kann – und das mit ein paar Mausklicks!

Das Geld ist ja nicht weg – nur woanders! Nämlich beim Broker oder bei der Bank!

Rechtlich spannend wird es dann, wenn die Anleger sog. Stop-Loss-Aufträge gesetzt haben und diese im Nirwana der Computersysteme erst spät gegriffen haben – zu spät, nämlich dann, wenn der Schaden schon entstanden ist. Wenn die Computersysteme also überlastet sind oder die Anbieter die order der Anleger nicht schnell genug umgesetzt haben, bietet sich also ein Ansatzpunkt, um dem Schuldenberg zu entkommen.

Geschädigte CFD-Kunden sollten daher nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, sondern ihren Fall anwaltlich prüfen lassen, um Ansatzpunkte zu finden, den Schaden zu begrenzen.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  CFD-Handel beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                      
 
Direkter Link zum Kontaktformular:           

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drrötl

Keine Kommentare: