(Der Spiegel 30/52) – eine Analyse von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Wochenzeitung Der Spiegel berichtet in ihrer Ausgabe 30/2015 ausführlich über die Praktiken der Versicherungswirtschaft.
Demnach versuchen zahlreiche Versicherungsgesellschaften bei Schadensfällen, sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen. Der Spiegel führt hierzu prägnante Beispiele an. So erzählt eine ehemalige Sachbearbeiterin einer großen Versicherungsgesellschaft, dass es eine Art Sportsgeist gegeben habe, wer die meisten Fälle ablehne. Auch sei, so Der Spiegel weiter, eine teilweise gefährliche Nähe von Versicherungswirtschaft und Justiz festzustellen, die es Anspruchstellern und Geschädigten schwer mache, ihre Leistungsanträge erfolgreich durchzusetzen.
Diese Bewertung kann der auf Versicherungsrecht spezialisierte BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., allerdings nur bedingt teilen. „Zutreffend ist zwar, dass viele Versicherungsgesellschaften versuchen, Leistungsanträge ihrer Versicherungsnehmer nur schleppend zu bearbeiten und im Zweifel gerne zu Lasten ihrer Kunden entscheiden. Richtig ist nach unserer Erfahrung auch, dass gerade die Versicherungswirtschaft enorme Lobbyarbeit betreib.“. Der Spiegel nennt als Beispiele hierfür die Unterstützung von Universitäten durch die Versicherungswirtschaft und die Bezugnahme von Richtern auf versicherungsfreundliche Standardwerke.
Falsch ist allerdings der Eindruck, dass Versicherungsnehmer keine oder nur geringe Chancen auf Erfolg hätten. „Dies entspricht nicht unseren Erfahrungen. Vielmehr konnten wir Versicherungsgesellschaften oftmals bereits außergerichtlich von der Richtigkeit unserer Argumentation überzeugen. Auch in Gerichtsverfahren treffen wir regelmäßig auf Richter, die eben auch Menschen sind und somit für die hinter Klagen von Versicherungsnehmern stehende Dramatik ein offenes Ohr haben“, beschreibt Rechtsanwalt Luber die insgesamt eher versicherungsnehmerfreundliche Ausgangslage.
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Sie vertritt in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.
Das Spezialgebiet der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei CLLB-Rechtsanwälte ist die Schadenskompensation, d.h. deren Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen ihrer Anwälte. Die von diesen Anwälten geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.
Anerkennung haben insbesondere die Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für die Mandanten der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.
Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind etablierter Ansprechpartner für diverse Schutzvereinigungen und unsere Reputation ist, genauso wie der Finanzmarkt, international. Die Kanzlei hat Standorte in München, Berlin und Zürich und arbeitet darüber hinaus auch eng mit Kooperationspartnern aus beinahe allen europäischen Staaten und den USA zusammen.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche durch Fachanwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherungen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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