BaFin verbietet Geschäftsmodell. Jetzt müssen Anleger handeln. Es steht viel auf dem Spiel.
Die in Dobel/ Baden-Württemberg ansässige MG Grundbesitz GmbH bot Immobilienbesitzern an, ihre Immobilien an die Gesellschaft zu übertragen und versprach im Gegenzug eine garantierte, grundbuchabgesicherte lebenslange Rente.
Das ist nach der Einschätzung der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte eine der schlechtesten Anlageideen, die die Anlegeranwälte in der letzten Zeit geprüft haben. Denn die Erfüllung des als Leibrente oder Lebensrente bezeichneten Zahlungsanspruchs hängt von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Initiatorin, der MG Grundbesitz GmbH, ab. Wenn die kein Geld hat, gibt's auch nichts für die Anleger.
Das dürfen nur bestimmte Unternehmen, denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das ausdrücklich erlaubt hat, anbieten. Denn bei dem unbedingten Zahlungsversprechen handelt es sich um ein verdecktes Einlagengeschäft nach § 1 KWG. "Und die Geschäfte dürfen in Deutschland", ergänzt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "ausschließlich von zuverlässigen, leistungsfähigen Unternehmen angeboten werden, zu denen praktisch weitestgehend ausschließlich Banken und Versicherungen zählen und ganz bestimmt nicht die MG Grundbesitz GmbH".
Das sah die BaFin auch so. Und verbot diese Geschäfte jetzt (Bescheid noch nicht bestandskräftig). Jetzt muss die MG Grundbesitz GmbH alle Darlehensverträge rückabwickeln.
Wenn die Anleger ihren Einsatz nicht oder nicht vollständig zurückerhalten, können die Forderungen gerichtlich durchgesetzt werden. Denn die aus § 32 Abs. 1 KWG folgende Erlaubnispflichtigkeit ist eine Schutznorm. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass die Verletzer haften. Im Zweifel auch mit ihrem Privatvermögen.
Dies vorausgeschickt rät der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper allen Betroffenen, alle in Betracht kommenden Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn für die Betroffenen steht viel auf dem Spiel.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MG Grundbesitz GmbH Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp
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