Freitag, Juli 24, 2015

Pro Ventus GmbH. BaFin ordnet Rückabwicklung an.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Edelmetall-Händler ausgehoben. Jetzt traf es die Pro Ventus GmbH aus Großostheim in der Nähe von Aschaffenburg. Die Finanzaufsicht verbot dem Unternehmen die unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte.


Die Pro Ventus GmbH, die sich auf der Unternehmensseite als Silberprofis darstellen, bot den Kunden den Erwerb von physischen Edelmetallen durch Silbermünzen an. Und verpflichtete sich über die schweizerische Pro Silber GmbH, die vom Anleger erworbenen Silbermünzen nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu einem festen, gegebenenfalls den ursprünglichen Kaufpreis übersteigenden Betrag wieder zurückzukaufen. 

"Das ist", sagt der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft." Und die Pro Ventus GmbH besaß diese Erlaubnis nicht. "In Deutschland dürfen nur besonders zuverlässige, leistungsfähige Unternehmen Einlagengeschäfte anbieten und das muss die BaFin ausdrücklich erlauben. Die Verletzung der Erlaubnispflichtigkeit ist eine Straftat und der Bundesgerichthof stellte 2005 klar, dass es sich bei der Norm, § 32 Abs. 1 KWG, um ein Schutzgesetz handelt.", ergänzt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Mit weitreichenden Folgen. Die Verletzung des Schutzgesetzes indiziert nämlich auch die Haftung der Initiatoren und der Vermittler. Und abhängig von der Beratungsqualität. Und die haften dann im Zweifel sogar mit ihrem Privatvermögen.

Betroffenen Pro Ventus Anlegern rät Rechtsanwalt Matthias Gröpper, alle in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Nach der BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung und der Expert Plus GmbH, die Queensgold-Sparbücher anbot, ist die Pro Venuts GmbH das nächste Edelmetall-Unternehmen, dass bei der BaFin durchgefallen ist. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte warnen seit geraumer Zeit vor den zweifelhaften Angeboten dieser Anbieter.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Gold & Silber". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf  einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der  Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko! 
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
  
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64807 Dieburg 
Telefon: 06071-9816810 
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu         
  
Direkter Link zum Kontaktformular: 

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper  
   
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des   Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.  

gröpköp 

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