Dienstag, Juli 28, 2015

Die Schiffsfonds erfreuten sich bei Anlegern bis vor wenigen Jahren großer Beliebtheit.

Nachdem die Branche zuletzt erheblich in Bewegung und seit 2008 in eine tiefe Krise geraten ist.  In der Beratung der Anleger, stehen nunmehr Haftungsfragen, Sanierungskonzepte und Insolvenzen im Vordergrund. Es geht jetzt darum, bei Schiffsfonds und Schiffsdachfonds den geordneten Ausstieg zu suchen.


Der Ansatzpunkt für die Überprüfung der Schiffsfondsanlage ist das Anlagegespräch, weil dort durch den Vertrieb durch Banken, Sparkassen, Volksbanken und freie Vertriebe oft Beratungsfehler gemacht werden. In der Beratung der Anleger ergeben sich die Anforderungen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Ältere Anleger werden oft falsch beraten, wenn es um die Altersversorgung geht. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Auch schon deshalb weil die Schiffsfonds oft auf 25 Jahre angelegt sind.

Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen. Damit sind sie keine sichere, für die Altersvorsorge geeignete Anlageform. Die Beratung muss auf weitere diverse Risiken der Schiffsfondsbeteiligung hinweisen, wie z.B. das Totalverlustrisiko oder den Zweitmarkt für Schiffsfonds. Schließlich muss der Berater aufklären über die hohen Provisionen, die bei Schifffondsbeteiligungen gezahlt werden.

Es bestehen aufgrund der Beratungsfehler gute Chancen sich vom Schiffsfonds zu trennen.

Den Rechtsanwälten Claudia Dreßler und Karl-Heinz Steffens ist nach umfassender Vorarbeit zum Komplex Schiffsfonds ein großer Wurf gelungen - das Praxishandbuch Schiffsfonds ist in dieser Form einzigartig auf dem Markt, weil es die bislang einzige umfassende Darstellung rund um die Anlageform "Schiffsfonds" ist.

Die Emmissionshäuser haben ca. 300.000 Kunden mit den Schiffsfonds in der Betreuung.  Hier setzt das Praxishandbuch Schiffsfonds einen der Schwerpunkte, beleuchtet umfassend die rechtlichen Grundlagen und Hintergründe und bietet Lösungsansätze für die Praxis an. Es ist das erste Standartwerk über Schiffsfonds und beleuchtet das gesamte Thema auf über 530 Seiten.
 
Für die Prüfung eventueller Ansprüche
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht – gerne auch vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds - gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Schiffsfonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.   

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
  
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg 
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  
     
Direkter Link zum Kontaktformular: 
  
   
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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