Mittwoch, Juli 22, 2015

LHI Technologiepark Köln insolvent

Der geschlossene Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln ist insolvent. Das Amtsgericht München hat am 13. Mai 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die LHI Immobilienfonds GmbH & Co. Technologiepark Köln Beteiligungs-KG eröffnet (Az.: 1542 IN 1407/15). Außerdem wurden die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Objektgesellschaft Narat GmbH & Co KG (Az.: 1542 IN 1375/15) und die persönlich haftende Gesellschafterin Astum Beteiligungs GmbH eröffnet (Az.: 1542 IN 1408/15).


Das Emissionshaus LHI Leasing hatte den geschlossenen Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln im Jahr 2005 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investierte in sieben Immobilien in Köln. Das Investitionsvolumen betrug insgesamt rund 240 Millionen Euro. Zur Finanzierung wurde nicht nur Geld bei den Anlegern eingesammelt, sondern auch Fremdkapital in Höhe von ca. 155 Millionen Euro aufgenommen. Darunter auch ein Kredit in Schweizer Franken über umgerechnet rund 75 Millionen Euro. Dieser Kredit wurde dem Fonds nun zum Verhängnis.

Denn durch die Entkoppelung des Schweizer Franken vom Euro setzte die Schweizer Währung zum Höhenflug an. Gleichzeitig wuchs der Schuldenberg des LHI Technologieparks dadurch quasi über Nacht dramatisch an. Schon zuvor wurden die im Kreditvertrag festgeschriebenen Beleihungsgrenzen überschritten, was zu Problemen mit der Bank führte. Da auch noch der Mehrheitsgesellschafter SHB Altersvorsorgefonds offenbar die Zustimmung zu einem Finanzierungskonzept verweigerte, blieb letztlich nur noch der Insolvenzantrag.

Für die Anleger steht ihre Einlage auf dem Spiel, ihnen kann der Totalverlust des investierten Geldes drohen. Um den finanziellen Schaden abzuwenden, haben sie allerdings die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Grundlage für diese Ansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählt neben anderen Faktoren auch das Risiko von Wechselkursverlusten. Erfahrungsgemäß wurden in Beratungsgesprächen die Risiken häufig nur unzureichend dargelegt. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen.

Wurden die Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, bestehen gute Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Die Insolvenz des LHI Technologieparks Köln trifft auch den SHB Altersvorsorgefonds als Mehrheitsgesellschafter. Auch hier können Schadensersatzansprüche geprüft werden.

Anleger, die angesichts dieser Entwicklung um ihr Geld fürchten, können den Ausstieg aus der Beteiligung prüfen lassen. „In Betracht kommen Schadensersatzansatzsprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospektfehlern. Denn die Anleger hätten über die Risiken ihrer Geldanlage auch umfassend aufgeklärt werden müssen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Seifert.
 
Für die Prüfung eventueller  Ansprüche
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "LHI Immobilienfonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler
  
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BrüllLoo
 

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