Donnerstag, Juli 23, 2015

Anlageberatung unvollständig / fehlerhaft: Wehren lohnt sich! Ein Beispiel:

Hamburger Landgericht verurteilt Finanzdienstleister GET: FINEO Finanzanalysen und Anlagekonzepte GmbH & Co. KG. Wegen nicht anlegergerechter Beratung. 


Das Unternehmen muss der Klägerin alles ersetzen. In dem Fall ging es um Schäden aus drei geschlossenen Fonds im Gesamtwert in Höhe von € 35.458,97. Man muss sich, meinen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte GRÖPPER KÖPKE, nicht alles gefallen lassen.  Ein Beitrag von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.

Veni, vedi, vici. Ich kam, sah und siegte. Mit Pauken und Trompeten. Am Ende musste der Hamburger Finanzdienstleister GET: FINEO Finanzanalysen und Anlagekonzepte GmbH & Co. KG (GET: FINEO) der couragierten Kundin alles ersetzen.

GET: FINEO haftet
Die hatte von ihrem Vater und ihrer Goßmutter Geld zur Finanzierung der Ausbildung erhalten und bei der Hamburger Sparkasse AG über Sparkonten veranlagt. Bis aus dem Bekanntenkreis der Vermittler der GET: FINEO auf sie aufmerksam wurde und sagte, dass man aus dem Kapital mehr machen kann.

Wahnsinniges Anlagekonzept
Er entwarf ein Anlagekonzept und riet ihr, das Geld in drei geschlossene Fonds zu investieren. Die MPC Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG, die Zweite MPC Sachwert Rendite Fonds Opportunity Amerika GmbH & Co. KG und die MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH & Co. KG. Alles hochspekulative Investments. Mit denen Anleger alles verlieren können. 

Heftige Risiken
"In den Fällen", sagt der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "muss der Berater den Anleger auf eine ganze Reihe essentieller Risiken hinweisen. Dazu zählt beispielsweise das Ausschüttungs-, Verlust-, und Fungibilitätsrisiko."

Falschberatung
Das hat die GET: FINEO in dem Fall aber nicht richtig erledigt. Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme durch die Vernehmung des Zeugen Z., dem Vertriebsmitarbeiter der GET: FINEO, zum Ergebnis, dass die Anlegerin falsch beraten wurde. Weil ihr gesagt wurde, dass es einen Zweitmarkt für diese Beteiligungen gibt. "Aber der", ergänzt Rechtsanwalt Gröpper, "funktioniert nicht. Und das muss man sagen."

Keine Handelbarkeit geschlossener Beteiligungen
Geschlossene Beteiligungen können nämlich nach den Feststellungen des Bundesgerichtshofs nicht ständig zu fairen Preisen gehandelt werden (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, III ZR 293/12). Und das ist für viele Betroffene eine ganz wichtige Information. Denn nach der Erfahrung des BSDZ e.V. Anlegerschutzanwalts wollen viele Anleger die Beteiligungen im Notfall, wenn sie dringend Liquidität benötigen, kurzfristig zu Geld machen. "Und das geht oft nicht", sagt Gröpper.

Keine anlegergerechte Beratung
Im vorliegenden Fall kam erschwerend hinzu, dass sich die Anlegerin zum Zeichnungszeitpunkt in der Ausbildung befand. Und darauf angewiesen war, dass gegebenenfalls laufende Kosten, beispielsweise in Prüfungsphasen, aus dem Kapitalstock gezahlt werden.

GET: FINEO Schäden kein Einzelfall
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte glauben, dass das kein Einzelfall ist. Denn geschlossenen Beteiligungen sind spekulativ. Und eigentlich nur für Anleger geeignet, die Verluste aus eigener Kraft ausgleichen können. Aber die Fonds zahlen gut. Vermittlern winken hohe Provisionen, die sie mit konservativeren Investments nicht verdienen können. "Bei vielen Schiffs-Fonds haben Vermittler über ein Fünftel des Beteiligungsnennwerts als Provisionen kassiert. Und das für ein, zwei Stunden Arbeit. Leichter kann man sein Geld nicht verdienen.", meint Gröpper. Und befürchtet, dass die Beratungsqualität leidet.

BGH zur Rentabilität geschlossener Beteiligungen
Der Bundesgerichtshof hat das erkannt. Und entschieden, dass freie Vermittler über weiche Kosten aufklären müssen, wenn mehr als 15% des Investments nicht in das eigentliche Anlageziel, den Erwerb und den Betrieb des Fondsobjekts, fließen (BGH, III ZR 359/02). Denn in dem Fall ist die Rentabilität des Investments fraglich.

Glückwunsch
Das Urteil ist übrigens nicht von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE sondern von dem Frankfurter Rechtsanwalt Uwe Siemon erstritten worden. Und noch nicht rechtskräftig. Die GET: FINEO kann Berufung einlegen. Was nach  Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE nichts bringen wird.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Gröpköp

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