Freitag, November 21, 2014

Die böse Fratze des Anlagebetrugs ist anscheinend salonfähig geworden.

Wenn manche  Finanzberater hohe Renditen ohne Risiko versprechen, fragt sich der aufgeklärte Anleger natürlich wie das in der Niedrigzinszeit möglich ist. Auf diese Frage hat der Finanzkünstler nur gewartet. Jetzt kann er den Anleger mit frei erfundenem Finanzlatein und einer wilden Geschichte von unvorstellbaren Vermögen beeindrucken. Nur er, der Herr Finanzvermittler, kann den Zugang zu einem geheimen Handelsprogramm der internationalen Investmentbanken vermitteln, wo unvorstellbare Renditen erwirtschaftet werden. Natürlich ist der Zugang streng reglementiert, aber alles ist legal und vom Internationalen Währungsfonds gebilligt.

Natürlich ist unser Finanzberater  einer von Weltweit nur 8 Händlern die Zugang zu diesem System verschaffen können. Normalerweise ist eine Anlage erst ab einer Million Euro möglich. Aber heute gibt es ausnahmsweise die Möglichkeit mit einem viel kleineren Betrag einzusteigen. Das ist nur möglich weil der Herr Finanzberater schon über 20 Jahre im Geschäft ist und schon genug Geld gemacht hat und jetzt will er Ihnen einmal die Gelegenheit geben astronomische Zinsen, bis zu 80% die Woche, einzustreichen. 

Diese Leute  bauen auf den Mangel  an Wissen ihrer Kunden, was auf den Finanzmärkten tatsächlich möglich ist und was eben nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ (Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg.  Mit einem Bündel unsinnigem Finanzlatein und extrem hohen Renditen werden die Kunden in die Anlagefalle gelockt. Der letzte Zweifel wird mit einem Bündel an Sicherheitsversprechen zerstreut. Dazu zählt auch das Einzahlen oder  Deponieren  des Geldes bei einer deutschen Geschäftsbank. Kein Anleger zieht  dabei auch nur in Erwägung, dass sein Geld auf eine Blak Bank auf nimmer wiedersehen abfließen kann.

Es gibt keine legalen geheimen Finanzmärkte an denen die Banken Handel mit Wertpapieren treiben  und astronomische Renditen einfahren. Wer das Gegenteil behauptet lügt. Aber schon Ernest Hemingway wusste: "Eine große Lüge ist manchmal plausibler als die Wahrheit."

Es ist auch komplett gelogen, dass andere Anleger massenhaft Geld mit diesem Programm gemacht haben. Auch der Herr Finanzberater nicht, sonst würde er nicht vor Ihnen sitzen und versuchen Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Niemand außer den Betrügern haben jemals Geld gemacht mit diesen Programmen.  Eine Lüge ist es natürlich auch, dass dieses Programm vom Internationalen Währungsfonds gebilligt wurde.

Es ist zu beobachten, dass in letzter Zeit wieder mit längst bekannten Betrugsmodellen Kasse gemacht wird. Da   versuchen die Betrüger deutsche Banken in ihre dubiosen Geschäfte zu involvieren, um so ihren Kunden Seriosität vorzutäuschen. Ein Heer von größten Teils ahnungslosen Helfershelfern aus der Finanzdienstleistungsbranche steht den Anlagebetrügern zur Seite. Die Gier nach Provisionen verdrängt offensichtlich die Zweifel an der Seriosität der betreffenden Finanzprodukte.

Die Drahtzieher dieser kriminellen Finanz- und Anlagegeschäfte fühlen sich als eine Elite ihrer Branche. Die Herrschaften werden in ihrem Irrglauben durch die gesellschaftliche Akzeptanz und die meist vorhandenen besten Beziehungen zu den oberen Etagen von Politik und Wirtschaft auch noch bestärkt.

Ihre feinen Manieren vergessen diese Herrschaften nur dann, wenn Betrogene oder auch eine Anlegerschutzorganisation wie z. B. der BSZ e.V. die kriminellen Machenschaften aufdecken wollen. Da wird mit einer Millionen-Schadensersatzklage gedroht. Strafanzeigen, Pressekonferenzen, Aktionen im Internet, Beschwerden an höchster Stelle, all dies gehört zur Drohkulisse dieser feinen Gesellschaft. Natürlich beauftragt man große erfolgreiche Wirtschaftskanzleien mit der Abmahnung des Störenfrieds. Diese "erfolgreichen Wirtschaftskanzleien" leben dann in der Regel von Ihren ausgefertigten Abmahnungen - oft mit utopischen Streitwerten und entsprechend gesalzenen Honorarrechnungen - auch nicht schlecht. Schlechtes Gewissen - Fehlanzeige! Diese feinen Nadelstreifen Anwälte, sorgen dafür, dass die Betrüger noch möglichst lange am Markt ihr Unwesen treiben können. Sie wissen auch ganz genau, bei welchen Gerichten  ihre Anträge erfolgreich sind.

Verlierer in diesem Ungleichen Kampf sind meist die Anleger, Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine. Die kriminellen Anlagebetrüger haben nichts zu verlieren. Sie nutzen die Chance die Ihnen von gierigen Abmahnanwälten  geboten wird, ihre Glaubwürdigkeit wieder  herzustellen und bei den Kritikern Angst und Schrecken zu verbreiten.
Da ist so viel Geld vorhanden, dass diese Herrschaften sogar Scheinprozesse über Verträge die sie untereinander abgeschlossen haben vor Gericht führen. Da werden sinnlos erscheinende Beschwerden an höchste Stelle gerichtet, nur um sich Dritten gegenüber reinzuwaschen. Scheinkorrespondenzen von Rechtsanwälten runden das Bild ab. Schlussendlich glaubt man den Beteuerungen der Anlagebetrüger, dass sie ja selbst betrogen wurden. 

Tausende von Anlegern könnten vor Zorn in den Tisch beißen, wenn im Fernsehen einer dieser "erfolgreichen Finanzmanager" sich im Licht der Öffentlichkeit sonnt und im erlauchten Kreis der Prominenten seine Märchen verbreitet. So ist das mit dem Anlegerschutz in Deutschland!

Jedes Jahr verlieren Kapitalanleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten. Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist oft mit dem Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt.

Was ist das für ein Staat der ein Finanzsystem schützt - sogar Rettungsschirme aufspannt -  welches die Bürger ausraubt und ausschließlich der Macht und dem Profit  der Finanzhaie dient. Die böse Fratze des Anlagebetrugs ist anscheinend salonfähig geworden. Wo der Rechtsstaat keine ausreichende Hilfe bietet, wo die Regierung Politik nach der Devise betreibt: ,,Hilf dir selbst, wir helfen schon den Banken", da wird der Rechtsschutz des Bürgers mit der Kostenkeule erschlagen.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Diesem Treiben will der BSZ e.V. endlich ein Ende setzen. Der BSZ e.V. will massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückzuholen. ,,Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich einer Klageflut Ihrer Kundschaft - gestützt durch einen finanzstarken Prozessfinanzierer -  ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern" sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V..  Der BSZ e.V. verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die Mittel zur Rechtsdurchsetzung können durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft gewährleistet werden

Der BSZ e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, betrogenen Kapitalanlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Rechtsanwälten für Bank-und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer bestimmten BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Donnerstag, November 20, 2014

Green Planet AG: Anleger gehen nicht leer aus.

Das Geld der Anleger der insolventen Green Planet AG ist nicht komplett verloren. ,,Zumindest einen Teil werden die Anleger wiedersehen und auf keinen Fall mit leeren Händen dastehen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, der am 18. November bei der Gläubigerversammlung in den Gläubigerausschuss gewählt wurde.


Aufgabe des Gläubigerausschusses ist es, die Interessen der Gläubiger im Insolvenzverfahren zu vertreten und die Arbeit des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Miguel Grosser, zu überwachen. Dieser konnte bereits erhebliche Vermögenswerte sicherstellen. Derzeit stehen den Gläubigerforderungen von rund 22 Millionen Euro ca. 8 Millionen Euro an Vermögenswerten gegenüber. ,,Nun muss sich noch ein weiterer Überblick über die Vermögenswerte geschaffen werden, damit so viel Geld wie möglich an die geschädigten Anleger ausgezahlt werden kann", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller.

Die Anleger hatten rund 15 Millionen Euro in die Green Planet AG investiert. Angeblich sollte das Geld in Teakholz-Plantagen in Costa Rica fließen. Dort ist es aber nie angekommen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug.

Der BSZ e.V.: ,,Natürlich ist es erfreulich, dass schon einige Vermögenswerte gesichert werden konnten, die an die Gläubiger ausgezahlt werden können. Doch neben dem Insolvenzverfahren sollte auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus den Augen verloren werden."

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green Planet/Tropenhölzer beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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cp

Mittwoch, November 19, 2014

Griechenland-Anleihen: Deutsche können in Deutschland klagen.

Deutsche können in Deutschland gegen Griechenland klagen. Das war bis zuletzt strittig. Jetzt hat das Koblenzer Landgericht die erste Klage eines betroffenen deutschen Kapitalanlegers zugestellt. Und damit den Raum geschaffen, die Haftung Griechenlands aus dem Bond-Skandal durch deutsche Richter zu entscheiden.  Ein Bericht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Oliver Frick und Matthias Gröpper.


Das könnte der sprichwörtliche Dammbruch sein. Endlich vertritt ein deutsches Gericht die Meinung, dass es zuständig ist. Für die Verhandlung der Klagen Deutscher gegen die Hellenische Republik. Aus der desaströsen, enteignenden Umschuldung Griechenlands auf Kosten, vor allem, deutscher Kapitalanleger.

Die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klagen Deutscher gegen Griechenland ist umstritten. Denn in den meisten Anleihebedingungen Griechenlands wurde eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen. Ansprüche aus und im Zusammenhang mit den Bonds müssen in Griechenland geltend gemacht werden.

Das verringert die Erfolgschancen der ausländischen Investoren. Denn griechische Gerichte könnten tendenziell im Interesse Griechenlands entscheiden. Weil die Hellenische Republik die Forderungen aus den Staatsanleihen nicht ganz erfüllen kann. Und das Land gegebenenfalls in die Pleite gehen würde. "Einige Klagen sind zwischenzeitlich von griechischen Instanzgerichten mit haarsträubenden Begründungen abgewiesen worden; das fördert unsere Besorgnis," meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Frick: "Die Betroffenen haben zwar die Chance, diese Entscheidungen vor dem Europäischen Gerichtshof, durchaus erfolgsträchtig, anzugreifen, aber das verlängert auch den Verfahrensweg."

Die Anlegeranwälte glauben, dass diese Gerichtsstandsvereinbarungen unwirksam sind.

Die deutschen Gerichte sind örtlich zuständig. Die Beklagte hat zwar in den Anleihebedingungen die Zuständigkeit griechischer Gerichte ausgewiesen, aber diese Gerichtsstandsklauseln  sind unwirksam. Es handelt sich nämlich um einen privatrechtlichen Streitgegenstand, über den der sachliche Anwendungsbereich der EuGVVO eröffnet wird und nach Art. 15 Abs. 1 c), Art. 16 Abs. 1 EuGVVO gilt der Wohnort des Verbrauchers. Und der wird nicht durch eine Gerichtsstandsvereinbarung verdrängt, Art. 23 Abs. 5, 17 EuGVVO", findet Frick.

Deshalb vertreten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE die Meinung, dass es für die Betroffenen Sinn stiftender ist, die Forderungen in ihrem Heimatland geltend zu machen. "Hier werden Richter nicht von Politikern beeinflusst," schätzt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten die meisten deutschen Betroffenen des sprichwörtlichen hair-cuts. Sie prozessieren gegen Griechenland in Deutschland und Griechenland. Und haben mittlerweile in vielen Prozessen Urteile oder Vergleiche gegen deutsche Banken und Sparkassen geholt; wegen Falschberatung. "Den Betroffenen hätten diese hochspekulativen Investments nie empfohlen werden dürfen.", meint Gröpper. 

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Griechenland-Anleihen beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

gröpköp

PARELI Beteiligungs-GmbH. Landeskriminalamt ermittelt wegen schweren Betrugs.

Die PARELI-Betroffenen haben partiarische Darlehen begeben. Jetzt ist das Unternehmen pleite. Die Betroffenen drohen alles zu verlieren. Sie können nun die Unternehmensverantwortlichen in die Haftung nehmen.


Das Hamburger Landeskriminalamt ermittelt gegen die Unternehmensverantwortlichen der PARELI Beteiligungs-GmbH. Die Polizei verdächtigt die PARELI-Macher. Sie sollen die Kapitalanleger betrogen haben. Gewerbs- und Bandenmäßig.

Das Unternehmen ist insolvent. Meistens verlieren die Betroffenen alles; sie bekommen keine Zinsen und das eingesetzte Kapital geht nicht zurück.

Der Hinweis, dass ermittelt wird, ist wichtig; BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dirk Andreas Hengst schätzt: "Im Zweifel geht das Landeskriminalamt davon aus, dass die Betroffenen betrogen wurden. Und diese Annahme indiziert die Haftung der Unternehmensverantwortlichen. Deshalb kommt die Haftung der PARELI-Macher ernstlich in Betracht."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE haben den Insolvenzbericht eingesehen und Akteneinsicht beantragt. "In den meisten Fällen folgt aus diesen Informationen die Anspruchsbegründung gegen die Unternehmensverantwortlichen. Und wenn die noch Geld haben, können wir das gegebenenfalls abschöpfen. Für die betroffenen Kapitalanleger.", meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Gröpper.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben sich auf die Inanspruchnahme Unternehmensverantwortlicher spezialisiert und in den vergangen Jahren in mehreren tausend Fällen die Forderungen Betroffener gegen ehemalige Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte durchgesetzt. In Millionenhöhe.

"Wenn die Betroffenen nichts tun", meint Rechtsanwalt Hengst, "verlieren die vielleicht alles. Deshalb raten wir ihnen, von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen. Zügig.".

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft PARELI Beteiligungs-GmbH" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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gröpköp

Dienstag, November 18, 2014

Geschädigte Kapitalanleger: So klagen Sie ohne Kostenrisiko!

Sie haben in letzter Zeit sicher mehrere Anschreiben von den unterschiedlichsten Absendern erhalten, die Ihnen alle bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes behilflich sein möchten. Das Kostenrisiko bei diesen Hilfsangeboten hat wahrscheinlich jedoch immer bei Ihnen gelegen.


Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, können Sie die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft bitten, Ihre   Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen, werden sämtliche Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt. Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.

Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie eine prozentuale Beteiligung von dem beigetriebenen Betrag.

Zahlreiche Fonds sind in den letzten Jahren in Schieflage geraten. Prognostizierte Ausschüttungen sind nicht erfolgt und viele Investoren wurden von den Finanzbehörden neu und mit hohen Steuernachforderungen veranlagt oder eine Neuveranlagung droht. Einige Fondsgesellschaften fordern bereits gezahlte Ausschüttungen zurück. 

So überrascht es kaum, dass in den letzten Monaten zahlreiche Urteile zulasten von Banken ergingen im Zusammenhang mit der Vermittlung und Finanzierung von Schiffs- und Medienfondsbeteiligungen.

In einigen der neuesten Urteile wurden Banken und Vermittler zu Schadenersatz verurteilt, die ihre Kunden falsch beraten hatten. In den entschiedenen Fällen hatte die Bank für die Beratung ihres Kunden vom Fondsvertrieb eine Vermittlungsprovision  von dem gezeichneten Kapital erhalten. Der Anleger wurde hierüber von der Bank nicht informiert. Auch über das häufig bestehende Totalverlustrisiko und die mangelnde Fungibilität wurde, entgegen der eindeutigen BGH Rechtsprechung, fehlerhaft nicht aufgeklärt.

Darüber hinaus sind zahlreiche Fondsbeitritte wegen bisher wenig beachteter formaler Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften angreifbar. Der BGH hat auch zu diesem von Anlegern vernachlässigten Ansatzpunkt in den letzten Jahren,  in einigen Fällen sehr verbraucherfreundliche Urteile die zu einer vollständigen Rückabwicklung und Rückzahlung des eingesetzten Kapitals geführt haben gefällt. Deshalb decken auch Rechtschutzversicherer solche Klagen in den meisten Fällen ab. Auch diesbezüglich können sich Anleger an den BSZ e.V. wenden.

Lassen Sie jetzt die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche gegen beteiligte Banken, Vermittler oder Fondsgesellschaften prüfen und gegebenenfalls mit Hilfe der Prozessfinanzierungsgesellschaft durchzusetzen.  Durch dieses Konzept bestehen keinerlei Kostenrisiken für den geschädigten Anleger.

Wegen der Attraktivität dieses Angebotes bitten wir  nur um Anmeldungen von Personen die ein ernsthaftes Interesse an der Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Täter, Opfer und Helfer fehlgeschlagener Kapitalanlagen

Eine Vielzahl von Institutionen, Banken, Maklerfirmen, Fondshäusern, Vertriebsfirmen und Finanzberatern  bieten am Markt eine breite Palette von Finanzprodukten an. Ob hier beraten oder schlichtweg nur verkauft wird, diese Frage stellt sich für viele Anleger, die ihr Geld verloren haben, nicht mehr!


Menschen die sich absolut sicher sind, es könnte Ihnen nie passieren, dass sie ihr Geld in eine falsche Anlage investieren, sind die idealen Opfer von nur an ihrer Abschlussprovision interessierten Finanzberatern.  In der Regel sind es dann auch meist Kleinanleger die ihr Geld in Schiffsfonds, Filmfonds, Immobilienfonds und anderen Produkten des Kapitalmarkts versenken.

Einige Banken nutzen das Vertrauen ihrer Kunden schamlos aus und drängen diese  in Anlagen bei der der Bank hohe Provisionen zufließen. Da gab es Institute die vorwiegend ihre betagte Kundschaft in Anlagen lockten bei denen die Pleite schon absehbar war: "Wir haben da etwas für Sie, tolle Rendite und sicher wie die Bank von England"! Aber Lehman ging trotzdem Pleite!!

Manche "Finanzberater" sprechen gezielt Menschen an von denen sie wissen, dass diese nur über begrenzte Mittel verfügen oder in  finanzielle Schwierigkeiten stecken. Dieser Personenkreis ist in der Regel besonders empfänglich für Vorschläge wie man schnell große Gewinne machen kann. Besonders beliebt ist diese Masche beim Verkauf von Schrottimmobilien. "Beton kann nicht Pleite gehen"!

Berater und Anleger haben aber ein gemeinsames Merkmal: Gier! Wobei bei den Anlegern noch die Bereitschaft hinzukommt zu glauben was sie glauben wollen. So haben Hunderttausende von Anlegern ihr Geld verloren. Ob eine Kapitalanlage schlussendlich ein geplanter Betrug oder einfach durch wirtschaftliche Umstände fehlgeschlagen ist, im Ergebnis ist es dasselbe!

Über leere Briefkästen können sich geschädigte Anleger allerdings nicht beklagen. In immer kürzeren Abständen sind dort nämlich unaufgefordert Werbeschreiben um Mandate zu finden. Noch ehe die Anleger richtig gemerkt haben, dass bei Ihrer Anlage eventuell ein Problem besteht  werden sie von einer Welle von Klientenwerbung überschwemmt.  Viele dieser Anschreiben sind als unverblümte Werbung um Aufträge zu erkennen und der offensichtliche Versuch, verunsicherte Geschädigte einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei zuzuführen. Aber auch einzelne Rechtsanwälte selbst schreiben Geschädigte an, auch dann, wenn diese bereits anwaltlich vertreten sind.

Entgegen dem vermittelten Eindruck, man informiere selbstlos zu "wichtigen" eigenen Erkenntnissen im Interesse der Anleger, handelt es sich bei diesen "Informationsschreiben" um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den Anlegern oder deren Rechtsanwälten nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend in einem Werbeschreiben abhandeln lassen. Die besorgte Nachfrage von verunsicherten Anlegern ob man Schaden erleide wenn man diesen Anwalt nicht beauftrage, unterstreicht die Missverständlichkeit der Formulierung dieser Rundschreiben. In der Regel  wird niemand Schaden erleiden, der solche "Informationsrundschreiben"  unbeachtet lässt.

Natürlich kommt der BSZ e.V. seiner aufklärungs- und Informationsverpflichtung auch durch den Versand von Anlegerrundschreiben nach. Der BSZ® e.V. nimmt bei seinen Anschreiben Bezug auf  seine verschiedenen Internetplattformen, auf denen viele Rechtsanwälte Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz Kapitalanlagerecht einstellen lassen können. Betroffenen Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Der Anlegerschutzanwalt welcher  mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet kann sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Auch rät der BSZ® e.V. schon seit langem betroffenen Kapitalanlegern dazu, die Hilfe von versierten Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel den BSZ®-Anlegerschutzanwälten, die ihre Expertise bereits in vergleichbaren Fällen und bei vielen Gelegenheiten bewiesen haben. Erfreulich viele Anleger sind diesem Rat bisher gefolgt.

Die Zahl der unzufriedenen Anleger, die sich provisionsgetriebene schlechte Beratungen von Banken und Sparkassen nicht mehr gefallen lassen, nimmt weiter rasant zu. Viele machen mit Hilfe der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bereits erfolgversprechende Schadensersatzansprüche geltend.

Jeder Anleger kann unverbindlich Kontakt mit den BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien aufnehmen wenn er auch die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung nutzen will und einer bestimmten ,,BSZ e.V. Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beitreten.  Der Anleger erhält von der zuständigen BSZ e.V Anlegerschutzkanzlei dann eine entsprechende  Kurzinformation zugeschickt. In einem Orientierungsgespräch kann ihm die Kanzlei  in der Regel bereits per Telefon eine erste Einschätzung der Möglichkeiten geben. Wer es genau wissen will, der ist eingeladen, gleich wie folgt vorzugehen:

Viele Fondsanleger möchten wissen, welche Möglichkeiten konkret für sie selbst bestehen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ohne sich oft nicht zielführenden ,,Geschädigtengemeinschaften" oder angeblichen ,,Sammelverfahren" anzuschließen. Um dies fallbezogen verlässlich beurteilen zu können, bitten die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien, ihnen unverbindlich alle schriftlichen Unterlagen zuzusenden, die meist in einem bis mehreren Leitz-Ordnern verwahrt werden, zusammen mit einer (soweit erinnert) kurzen Schilderung der jeweiligen Beratungssituation, in der eine Sparkasse oder Bank die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte den Rechtsanwälten die entsprechenden Daten angeben, da in vielen Fällen ein Anspruch besteht auf Kostenübernahme.

Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein Mandat erteilt wird.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft. Jeder betroffene Kapitalanleger kann gegen Zahlung einer einmaligen Schutzgebühr in Höhe von €  75,00 (inkl. Mehrwertsteuer)  die Aufnahme zu einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft beantragen. Durch den BSZ® e.V. selbst werden selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen erledigt.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten KapitalmEine Vielzahl von Institutionen, Banken, Maklerfirmen, Fondshäusern, Vertriebsfirmen und Finanzberatern  bieten am Markt eine breite Palette von Finanzprodukten an. Ob hier beraten oder schlichtweg nur verkauft wird, diese Frage stellt sich für viele Anleger, die ihr Geld verloren haben, nicht mehr!arktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Bildquelle: © Juergen Jotzo / pixelio.de                                                                                 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. November 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen

Montag, November 17, 2014

OLG Hamburg und Landgericht Hamburg verurteilen die Garbe Logimac AG zum Schadensersatz

Sowohl das Oberlandesgericht Hamburg als auch das Landgericht Hamburg haben kürzlich die Garbe Logimac AG wegen fehlerhafter Aufklärung zum Schadensersatz verurteilt.


Mit Urteil vom 07.11.2014 sprach das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einem Anleger der Garbe Logimac AG Schadensersatz in Höhe von EUR 25.666,67 zu. Der Kläger hatte auf Empfehlung eines Anlageberaters eine Beteiligung an der Garbe Logimac AG erworben. Nach Feststellung des Hanseatischen Oberlandesgerichts wurde der Kläger von dem Berater nicht ordnungsgemäß über die Höhe der Emissionskosten aufgeklärt. Daher kam das Oberlandesgericht Hamburg zu dem Ergebnis, dass die Garbe Logimac AG gegen ihre Pflichten, den Kläger über die wesentlichen Risiken der Beteiligung aufzuklären, schuldhaft verstoßen hat und deshalb den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen hat.

Mit Urteil vom 07.11.2014 hat auch das Landgericht Hamburg in einem Parallelverfahren einen Schadensersatzanspruch der Erwerberin einer Beteiligung an der Garbe Logimac AG bejaht. Die ebenfalls von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin hatte vorgetragen, auf Grund der fehlerhaften Beratung eine Beteiligung an der Garbe Logimac AG erworben zu haben. Das Landgericht Hamburg kam nun zu dem Ergebnis, dass die Garbe Logimac AG gegen ihre Pflichten, die Klägerin über die Weichkosten der Beteiligung aufzuklären, schuldhaft verstoßen hat und deshalb den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen hat.

,,Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es nach wie vor sinnvoll ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen die Garbe Logimac AG und / oder den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz. Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.

,,Im Falle einer fehlerhaften Risikoaufklärung steht dem Anleger Anspruch auf eine komplette Rückabwicklung der Beteiligung zu. Dies bedeutet, dass dem Anleger die eingezahlten Beträge vollständig zu erstatten und/oder keine weiteren Zahlungen mehr an die Garbe Logimac AG zu leisten sind." so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz weiter.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Garbe Logimac AG ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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So verlangen und setzen Sie Schadensersatzansprüche erfolgreich durch.

Ist Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden? Dann sollten Sie Schadensersatz verlangen!


Sie glauben, dass Sie einem großen Konzern gegenüber keine Chancen haben? Wenn Sie so denken, dann gehören Sie zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis heraus, auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!

In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Betroffene können gegen illegale Machenschaften nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen Erfolge erreichen.

Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen:

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, lassen wir gerne von unserem Prozessfinanzierer prüfen ob er das Kostenrisiko für Sie übernehmen kann.  Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen unsere Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht  und erfolgreich durchgesetzt werden können.

In diesen Fällen prüfen wir mit unseren Partnern gerne, ob wir einen Prozess für Sie finanzieren können:

"    Kapitalanlageverluste
"    Versicherungsstreitigkeiten
"    Lebensversicherungen
"    Fondsverluste
"    Schadenersatz bei Personenschäden
"    Falschberatung durch Banken
"    Fehlberatung durch Anwälte

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Der Albtraum geht weiter - Neuigkeiten vom ,,Traumschiff" MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft

Am 12. November 2014 fand in München die Gläubigerversammlung der MS Deutschland statt. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, informierte über den aktuellen, alles andere als positiven Sachstand.


Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft verfügt demnach nicht einmal über ausreichend Kapital, um die Aufrechterhaltung des weiteren Betriebs sicher zu stellen. Hierzu wäre die Aufnahme eines Massedarlehens nötig, über die aber wegen des unzureichenden Quorums auf der Versammlung nicht entschieden werden konnte.

Hinzu kommen weitere unerfreuliche Nachrichten für die Anleihegläubiger des ,,Traumschiffs". Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft hatte im Dezember 2012 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu 60 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (ISIN DE000A1RE7V0). Grundlage der Emission war ein Wertgutachten, das für das Traumschiff ein Wert von 100 Millionen US-Dollar feststellte. Da die Emission sich nur auf 50 Millionen Euro belief und zugleich eine Schiffshypothek als Sicherheit für die Anleihegläubiger bestellt wurde, konnte die Emission aus damaliger Sicht durchaus als seriös bewertet werden.

,,Wie sich nun aber in der Gläubigerversammlung heraus gestellt hat, liegt der Wert des Schiffes -  je nachdem, ob man von dem Schrott- oder Verkaufspreis ausgeht - bei maximal 10 Millionen Euro. Das gegenteilige ,,Wertgutachten" über vorgeblich EUR 100 Millionen US-Dollar umfasst gerade einmal 2 Seiten und wurde für eine Preis von 450,00 EUR erstellt. Von einem fundierten Wertgutachten kann somit keine Rede sein", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A.. ,,Darüberhinaus wurde anscheinend die  Schiffshypothek nicht wirksam bestellt, was zur Folge hätte, dass die MS Deutschland gerade nicht als Sicherheit  vorrangig  für die Anleihegläubiger zur Verfügung steht. Der Emissionsprospekt ist daher nach unserer Bewertung fehlerhaft."

So erschreckend diese Informationen für die Anleger auch sind, ist dies aber zugleich insofern positiv, als sich hieraus Rückabwicklungsansprüche für die Anleger ergeben können. Denn den Prospektverantwortlichen kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass der Prospekt, in dem die Anleihe vorgestellt wird, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären muss. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

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cllblub

Freitag, November 14, 2014

Der vorläufige Insolvenzverwalter der MS Deutschland sucht dringend einen Investor.

Das Schiff muss zum TÜV - dafür fehlt das Geld. Bei dieser Lage sollten sich Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um die Schadenersatzansprüche aus dem Prospekt geltend zu machen.


In Lissabon war die Reise zu Ende. Dort haben die letzten Feriengäste die MS ,,Deutschland" verlassen. Eigentlich sollte der Kreuzfahrtdampfer - bekannt aus  ,,Traumschiff" - eine Werft im spanischen Cadiz anlaufen. Der sog. TÜV für das Kreuzfahrtschiff ist fällig. Doch die Kassen des Traumschiffs sind leer und die Werft verlangt einen Vorschuss. Ohne den TÜV-Bescheid darf das Schiff nicht wieder auf Weltreise gehen. Ein Teufelskreis.

Seit die Betreibergesellschaft der ,,Deutschland" vor wenigen Wochen Insolvenz anmelden musste, hat sich die Lage weiter zugespitzt. Schiffsbanken sollten einen Kredit bereitstellen. Doch der ist nicht zustande gekommen, weil Sicherheiten fehlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Reinhold Schmid-Sperber hofft, noch auf die Schnelle einen Investor zu finden.

Interessenten gibt es, aber noch kein Angebot.  Dem Traumschiff droht deshalb der Notverkauf.

In die Zwangsversteigerung könnte es für acht bis 30 Millionen Euro kommen. Das sind Schätzungen von drei Schiffsmaklern, die der Insolvenzverwalter beauftragt hat. Was anschließend mit dem Traumschiff passiert, ist dem neuen Eigentümer überlassen. Er könnte das Schiff etwa unter ausländischer Flagge weiter betreiben - oder es verschrotten lassen.

Die Anleger in dem Schiffsfonds werden wohl einen Großteil ihres Vermögens verlieren. Vor allem für gut 1000 Kleinanleger sind das schlechte Nachrichten. Sie hatten sich über Anleihen an dem Schiff beteiligt. Diese Woche hat der Insolvenzverwalter sie auf den aktuellen Stand gebracht. Dabei stellte sich heraus, was viele vermutet hatten: Mit den Anleihen haben sie sich auf eine hochriskante Kapitalanlage eingelassen. Denn die Anleihe - Papiere sind zwar mit dem Traumschiff besichert. Aber der Wert liegt deutlich unter dem, den man den Anlegern genannt hatte.

So war im Prospekt der Anleihe von 100 Millionen Dollar (77,4 Millionen Euro) die Rede gewesen. Wie jetzt aber herauskam, basiert dieser Wert auf einem zweifelhaften Gutachten, das nur aus einer Seite besteht. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter bei der Gläubigerversammlung eingeräumt haben soll, hat sich die Gesellschaft das Gutachten gerade einmal 450 Euro kosten lassen. Für die Anleger der Beteiligung ist das bitter. Wenn sie Glück haben, dürften sie gerade einmal zehn Prozent des von ihnen eingesetzten Vermögens in die Anleihe wiedersehen.

Vorerst hängt nun alles am Insolvenzverwalter. Springt kurzfristig kein Investor ein, will er versuchen, den TÜV immerhin für drei Monate zu verlängern. Dafür muss das Schiff nicht in die Werft, sondern wird von Tauchern untersucht. Derweil können Gäste weiterhin für das kommende Jahr Kabinen auf der ,,Deutschland" reservieren - obwohl völlig unklar ist, ob die Reise des Traumschiffs überhaupt weitergeht.
Bei dieser Lage sollten sich Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um die möglichen Schadenersatzansprüche aus dem Prospekt geltend zu machen. Generell kann man sich auch bei solchen Insolvenzfällen im Praxishandbuch Schiffsfonds der Autoren Steffens/Dressler über die Hintergründe informieren. Das Praxishandbuch ist aktuell im de Gruyter Verlag erschienen. Dort werden auf 530 Seiten alle Aspekte von Schiffsfonds und Anleihen in der Krise beleuchtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht - gerne auch von den beiden Autoren des Praxishandbuchs Schiffsfonds - gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihe/MS Deutschland". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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khsteff

Donnerstag, November 13, 2014

König & Cie. Produktentankerfonds II: Insolvenzanträge für MT King Edward und MT King Eric.

Für die Gesellschaften der Tankschiffe MT Kind Edward und MT King Eric wurde beim Amtsgericht Neumünster Insolvenzantrag gestellt. Beide Schiffe gehören zum König & Cie. Produktentankerfonds II, der im Jahr 2007 aufgelegt wurde.


Für die Anleger erwies sich die Beteiligung am König & Cie. Produktentankerfonds II nicht als Erfolgsgeschichte. Der Fonds, erst kurz vor der nach wie vor anhaltenden Krise der Schifffahrt aufgelegt, geriet schnell in den Strudel der Krise und musste saniert werden. Dazu wurden die Ausschüttungen zum Teil wieder reinvestiert.

Nun droht dennoch die Insolvenz und Anleger müssen mit finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. In dieser Situation empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Denn gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds sei es häufiger zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen. ,,Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken, die mit der Investition verbunden sind. Schiffsfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken von der globalen konjunkturellen Entwicklung über sinkende Charterraten bis hin zu Wechselkursverlusten ausgesetzt. Da die Anleger zu Miteigentümern werden, tragen sie auch die Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes führen können", erklärt der Rechtsanwalt..

Auf Grund dieser Risiken sind Schiffsfonds auch keine sicheren Kapitalanlagen, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind. ,,Wurden sie dennoch so angepriesen, auch an betont sicherheitsorientierte Anleger, liegt eine Falschberatung vor und es kann Schadensersatz verlangt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Darüber hinaus hätten die Banken auch die Rückvergütungen (Kick-Backs) nach Rechtsprechung des BGH offen legen müssen. ,,Vielfach sind auch noch hohe Innenprovisionen von 15 Prozent geflossen. Auch darüber hätte der Anleger aufgeklärt werden müssen", ergänzt der Fachanwalt. Blieb diese Aufklärung aus, kann ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

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cp

HCI Schiffsfonds I - MS Finex insolvent

Über die Gesellschaft des Mehrzweckfrachters MS Finex aus dem HCI Schiffsfonds I ist am Amtsgericht Cuxhaven das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 12 IN 135/14). Das dürfte auch die Wirtschaftlichkeit des Dachfonds HCI Schiffsfonds I beeinträchtigen.


Denn der Dachfonds wurde in der Vergangenheit ohnehin schon gebeutelt. Insgesamt hatte der HCI Schiffsfonds I in sechs Schiffe investiert. Neben der MS Finex gehörten auch die MS Anna Sophie und MS Rebecca dazu. Über beide Schiffsgesellschaften wurde aber auch schon in diesem Jahr das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.

Daher empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rechtlich überprüfen zu lassen. ,,Etliche Schiffsfonds haben in den vergangenen Monaten und Jahren Insolvenz angemeldet. In den Anlageberatungsgesprächen wurden sie aber häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlage dargestellt. Das waren sie jedoch zu keinem Zeitpunkt. Denn für die Anleger bestand immer das Risiko des Totalverlusts. Von daher waren und sind Schiffsfonds keine sicheren Geldanlagen und auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet", so der Rechtsanwalt.

Allerdings seien die Risiken in den Beratungsgesprächen auch gerne mal verschwiegen worden. Cäsar-Preller: ,,In den Fällen solcher Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden."

Die vermittelnden Banken hätten jedoch nicht nur auf die Risiken hinwiesen müssen, sondern auch ihre Rückvergütungen dem Kunden gegenüber offen legen müssen. Nach Rechtsprechung des BGH müssen diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Kunde sich ein Bild vom Provisionsinteresse der Banken machen kann, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet. ,,Sollten auch noch hohe Innenprovisionen geflossen sein, wäre das ebenfalls ein Grund für Schadensersatzansprüche", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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cp

Holen Sie Ihre Kreditgebühren zurück. Der BGH sagt, wie es geht.

Der BGH nimmt Banken und Sparkassen erneut in die Pflicht. Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Betroffene können alles zurückholen. Banken drohen Regresse in Milliardenhöhe.


Die Karlsruher  Richter haben jetzt mit einem Doppelschlag die Gebührenpraxis der Kreditinstitute kassiert. Am 14.05.2014 bestätigte der Bundesgerichtshof die Rechtwidrigkeit der Erhebung sogenannter Kreditbearbeitungsgebühren (XI ZR 405/12). Kunden müssen in vielen Fällen 1 bis 3% des Nettokreditbetrags an die Bank für die Bearbeitung des Kreditantrags zahlen. Grundlos. Denn die Bearbeitung des Kreditantrags steht im ausschließlichen Interesse der Kredit gebenden Bank.

Verjährung droht

Und am 28.10.2014 wies er die Banken erneut in die Schranken (XI ZR 17/14). Die behaupteten nämlich plötzlich, dass die Regressansprüche geschädigter Darlehensnehmer spätestens drei Jahre nach dem Abschluss des Darlehensvertrags verjähren. Und wiesen die Ansprüche von tausenden von Bankkunden zurück. Unbegründet. der auf das Bank- und Kapitaltmarkt spezialisierte BSZ e.V. Anlegeranwal Matthias Gröpper meint: "Die haben an und für sich begründete Forderungen sehenden Auges mit System, oft mit haarsträubenden Erklärungen, zurückgewiesen. Eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung sieht anders aus."

Schnelles Handeln bei Verträgen aus den Jahren 2004 bis 2011

Kunden müssen sich jetzt rasch handeln. "Denn Forderungen gegen die Banken aus den rechtswidrigen Bearbeitungsgebühren aus Abschlüssen aus den Jahren 2005 bis 2011 verjähren am 31.12.2014.", sagt der Rechtsanwalt Dirk Andreas Hengst.

Rückforderungswelle in Milliardenhöhe

Die Stiftung Warentest schätzt, dass deutsche Bankkunden aus Abschlüssen aus den Jahren 2005 bis 2014 insgesamt bis zu EUR 13 Mrd. zurückfordern können. "Geld,"  findet Rechtsanwalt Hengst, "dass sich die Banken über Jahre auf Kosten ihrer Kunden erschlichen haben."

Unsere Handlungsempfehlung

Die Betroffenen sollten im Dreiklang arbeiten. "Zunächst sollten sie prüfen, ob die Bank ein Bearbeitungsentgelt erhoben hat. Im nächsten Schritt sollte man feststellen, wann der Kreditvertrag geschlossen wurde; aus Verträgen, die vor 2004 zustande kamen, können keine Ansprüche mehr durchgesetzt werden. Und abschließend sollte man schnellstmöglich wegen des enormen Verjährungsrisikos einen auf das Bank- und Kapitalmarkt spezialisierten Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Forderungen beauftragen.", sagt BSZ e.V. Anlegeranwalt Matthias Gröpper.

Anwaltskosten müssen Banken oft ersetzen

Die Kosten, auch die Anwaltskosten, müssen die Banken ersetzen, wenn sie nicht fristgerecht leisten. Und das ist meistens so; "die wittern die Chance, sich in die Verjährung zu retten. Und stecken den Kopf sprichwörtlich in den Sand. Aber in den Fällen müssen die auch noch die Prozesskosten aus Verzug ersetzen.", schätzt Anwalt Hengst: "Besonders oft beobachten wir diese Vogel-Strauß-Taktik bei Banken wie der Santander, der BW Bank und Autofinanzierern."

In den Fällen drohender Verjährung
kann der BSZ e.V. entsprechende BSZ e.V. Vertrauensanwälte und auch staatlich anerkannte Gütestellen benennen. Die vom BSZ e.V. empfohlenen Anwälte und Gütestellen befassen sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, dabei insbesondere mit Darlehens- und Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Recht der Geldanlage, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten. Damit Betroffenen unbedingt zeitnah verjährungshemmende Maßnahmen, z.B. ein Klage- oder Güteverfahren prüfen  lassen können, damit mögliche Ersatzansprüche nicht an der Verjährung scheitern bietet der BSZ e.V. mit seinen Vertrauensanwälten und zwei amtlichen Gütestellen die notwendigen Voraussetzungen alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten. 

Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierenden Rechtsanwälte, den staatlich anerkannten Gütestellen und den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Bank und Gebühren" können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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gröpköp

Mittwoch, November 12, 2014

Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte meldet, gehen weitere Anleger der GarantieHebelPlan´08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG gegen Berater vor, die Ihnen den Erwerb dieser Beteiligung empfohlen haben.


Bei der GarantieHebelPlan´08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG handelt es sich um eine Fondsgesellschaft in Form einer KG, an der sich Privatpersonen als Anleger über eine Treuhänderin beteiligen konnten. Geschäftsgegenstand sollte nach Angaben der Gesellschaft die Investition in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds sein. Nach Aussage des Emissionsprospekts sollten überdurchschnittliche Erträge durch die Investition von Eigenkapital zzgl. Fremdkapital (Hebelgeschäft) realisiert werden, wobei die Hebelung durch Fremdkapital bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen konnte.

Nach Auskunft der Edelweiss Management GmbH, die zwischenzeitlich die Verwaltung der Beteiligung übernommen haben, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht nachvollzogen werden, was tatsächlich mit den Geldern der Anleger in den letzten Jahren geschehen ist. Denn anscheinend hat die S&K Gruppe in 2012 die CIS Deutschland AG erworben und dadurch offensichtlich Zugriff auf das Vermögen der GarantieHebelPlan Fonds erhalten. Nach Presseberichten stehen die inzwischen inhaftierten Manager Marc Christian Schraut und Daniel Fritsch im Zusammenhang mit den verschwundenen Geldern der Anlage.

Weiterhin deuten auch die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft mit Blick auf Herrn Daniel Shahin, der die frühere Vertriebsgruppe CARPEDIEM geleitet hat, darauf hin, dass auch er Gelder in einem sechs- bis siebenstelligen Betrag veruntreut haben dürfte, wie vereinzelten Presseberichten zu entnehmen ist.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere Anleger, die sowohl gegen die Berater als auch gegen die Gründungs- und Treuhandgesellschaft vorgehen und macht für diese Anleger Schadensersatzansprüche im Klagewege geltend.

Aufgrund der ungewissen wirtschaftlichen Situation wird geschädigten Anlegern empfohlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und überprüfen zu lassen, ob sie hinsichtlich der Risiken der Beteiligung an der GarantieHebelPlan´08 korrekt beraten und aufgeklärt wurden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft  GarantieHebelPlan Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

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cllbprat

IVG Euroselect 14: Investoren kaufen offenbar ,,The Gherkin"

Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 ,,The Gherkin" müssen massive finanzielle Verluste befürchten. Die Büroimmobilie wurde offenbar an einen Investor aus Brasilien verkauft.


Über den Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht. Allerdings hieß es schon vor Wochen, dass bei einem Verkauf des Bürokomplexes in erster Linie die Forderungen der Banken bedient werden. Die Anleger könnten komplett leer ausgehen. Rund 9000 Anleger wären von dieser Entwicklung betroffen.

Überraschend kommt die Entwicklung aber nicht. Der IVG Euroselect 14 hatte seit längerer Zeit finanzielle Schwierigkeiten. Besonders ein Kredit in Schweizer Franken sorgte durch Wechselkursverluste für Probleme bei der Fondsgesellschaft. Nachdem die so genannte ,,Loan-to-value-Klausel" fortwährend verletzt wurde, wurden die Ausschüttungen ausgesetzt und das Gebäude im Frühling unter Zwangsverwaltung gestellt und nun offenbar verkauft.

,,Selbst ein so imposantes Gebäude wie der Büroturm The Gherkin ist keineswegs eine sichere Kapitalanlage. Denn geschlossene Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, so dass für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen kann. Daher hätten sie im Beratungsgespräch auch umfassend über diese Risiken aufgeklärt werden müssen", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder Wechselkursverluste sind Risiken, die einen geschlossenen Immobilienfonds in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen können. ,,Dennoch wurden Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds auch immer wieder an sicherheitsbewusste Anleger vermittelt. In Fällen solcher Falschberatung kann aber Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt

Ebenso hätten die Banken Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, die erhalten haben, nach Rechtsprechung des BGH offenlegen müssen. ,,Wurden diese Rückvergütungen verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der Rechtsanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft  IVG Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf  gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

Ich hätte da mal eine Frage? Soll man ,,gutes Geld" dem Schlechten hinterherwerfen?

Viele Kapitalanleger haben Angst, nach einer gescheiterten Kapitalanlage gerichtliche Hilfe bzw. die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Manche Anleger meinen, man würde auf diese Weise nur gutes Geld dem Schlechten hinterherwerfen.


Ihre Fragen haben wir hier beantwortet:


Frage:
Erleben Sie es häufig, dass Anleger eine gewisse Scheu davor haben, zum Rechtsanwalt zu gehen, weil sie bereits Geld verloren haben?
Antwort:
Dies kommt vor, jedoch ist diese Scheu vollkommen unbegründet. Wer sich beispielsweise dem BSZ anschließt, bekommt von einer renommierten Kanzlei, nämlich von den Vertrauensanwälten der BSZ eine fachlich fundierte Erstberatung von einem Rechtsanwalt.

Frage:
Wie verhält es sich bezüglich der Kosten, wenn man einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt?
Antwort:
Die Erstberatung von einem rechtlich versierten Anwalt ist über einen einmaligen Förderbeitrag abgedeckt. Falls die Anwälte feststellen, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, so werden die Rechtsanwälte die Gebühren für das weitere Vorgehen dem Mandanten mitteilen.  Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, so ist es gängige Praxis, vor der Ergreifung weiterer Maßnahmen die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einzuholen. Auf diese Art und Weise ist der Mandant über die anstehenden Kosten bzw. über deren Übernahme durch eine evtl. Rechtsschutzversicherung jederzeit im Bilde.

Frage:
Haben manche Anleger Angst, dass mit der Erteilung des Mandats sie einen ,,Ball ins Rollen bringen", den sie nicht mehr aufhalten können?
Antwort:
Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte der BSZ so vor, dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen. Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. Auch in diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die weiteren Kosten in Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage einholen.

Frage
Macht es Sinn, zunächst eine außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit zu versuchen?
Antwort:
In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt. In diesem Fall muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem einen Nutzen aus der Beauftragung des Rechtsanwalts gezogen. Falls die außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch ungenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu betreiben.

Frage:
Viele Anleger fürchten vor Gericht aufzutreten. Ist diese Furcht begründet?
Antwort:
Diese Furcht ist größtenteils unbegründet. Die Gerichtsverhandlungen laufen üblicherweise nicht so ab, wie es viele Mandanten aus dem Fernsehen kennen. Meist beschränkt sich die Mitwirkung der Anleger im Gerichtsverfahren darauf, dass sie beispielsweise bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung schildern, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist. Die Anleger brauchen diesbezüglich auch keine Angst zu haben, da sie die versierten Vertrauensanwälte der BSZ vor Gericht vertreten und diesen zur Seite stehen.

Frage:
Was ist, wenn ein Rechtsstreit in 1. Instanz verloren geht?
Antwort:
Wenn ein Rechtsstreit in 1. Instanz verloren geht, so prüfen die BSZ Vertrauensanwälte, ob sich ein Berufungsverfahren lohnt. Auch in diesem Fall wird dem Anleger bzw. dem Mandanten vorher mitgeteilt, welche Kosten auf ihn zukommen oder es wird die entsprechende Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung eingeholt. Der Anleger hat mithin die Möglichkeit, auch ein etwaig negatives Urteil überprüfen zu lassen.

Frage:
Was passiert, wenn die Anlage, an der ich mich beteiligt habe, bereits insolvent wurde?
Antwort:
Auch in diesen Fällen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt Sie der Anwalt auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Frage:
Was machen Mandanten, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, aber gleichzeitig nicht finanzstark sind?
Antwort:
Auch diese Personen sollten den Weg zum Anwalt nicht scheuen. Zum Einen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Der BSZ e.V. und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft können Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung. Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht. 

Frage:
Was ist zu tun, wenn Zweifel an der Anlage aufkommen?
Antwort:
Die Anleger sollten, sobald sie Zweifel bezüglich ihrer Kapitalanlage hegen zumindest eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie sind bei den Vertrauensanwälten der BSZ bestens aufgehoben und bekommen für einen moderaten einmal Beitrag eine erste fundierte Einschätzung.  Der Mandant muss auch keine Angst haben, dass er von dem Rechtsanwalt in sinnlose Prozesse gezogen wird. Falls die Befürchtungen der Anleger unzutreffend sind, so werden die BSZ Anwälte den Anleger hierauf hinweisen, was für diesen dann auch eine Beruhigung bedeutet.

Frage:
Ist es sinnvoll einer Interessengemeinschaft beizutreten?
Antwort:
Der Zusammenschluss von Geschädigten kann im Bereich des Kapitalanlagerechts sinnvoll sein. Schlecht ist das dann zum einen, wenn diejenigen, die derartige Zusammenschlüsse organisieren, nicht die Interessen der Anleger im Sinne haben, sondern finanzielle Interessen, und zum anderen sich Zusammenschlüsse wegen der zugrunde liegenden (Rechts-) Probleme nicht als sinnvoll erweisen. Oftmals bieten solche Vereine nur eine Rechtsanwaltskanzlei als vermeintliche Spezialisten an, die aber teilweise gar nicht über entsprechende Erfahrung in dem Bereich verfügen. Beim BSZ ist dies anders, hier gibt es eine größere Anzahl spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, die vom BSZ für unterschiedliche Bereiche gezielt empfohlen werden.

Frage:
Bekanntlich ist auch die Qualität der Beabreitung durch Rechtsanwälte unterschiedlich. Welche Empfehlung können Sie hier geben?
Antwort:
Ein Laie kann die Qualität der Arbeit des Rechtsanwaltes kaum beurteilen. Daher ist es für die Geschädigten immer sehr schwierig, hier eine sinnvolle Auswahl zu treffen, zumal es praktisch keine Anlaufstelle gibt, die eine wirklich objektive Empfehlung abgibt beziehungsweise überhaupt abgeben kann. Für die Qualität der Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien gibt es aber Indizien. Dazu gehören insbesondere erfolgreich geführte Gerichtsverfahren vor den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof. Natürlich ist es auch hilfreich, wenn eine Kanzlei von neutraler Seite anerkannt wird. So ist eine Nennung im Juve-Handbuch als spezialisierte Kanzlei für den Bereich des Kapitalanlagerechts ein Indiz dafür, dass die Kanzlei über Erfahrung verfügt. Ein weiteres Indiz kann die Qualifikation zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht sein, denn der Fachanwaltstitel kann nur erworben werden, wenn neben theoretischen Kenntnissen und eine größere Anzahl von Fällen von dem Rechtsanwalt nachgewiesen ist. Schließlich muss der Mandant das Gefühl haben, daß sein Fall individuell bearbeitet wird. Daran erkennt man, ob eine Kanzlei das nur als Massenfall sieht, mit dem schnelles Geld gemacht wird, oder ob seriöse Arbeit geleistet wird.

Frage:
Sind denn die Fälle Falschberatung nicht alle gleichgelagert?
Antwort:
Nein, auf keinen Fall. Es bestehen hier sehr große Unterschiede. Denn letztlich geht es fast immer um die Frage, ob bei der konkreten Beratung des jeweiligen Anlegers durch seine Bank Fehler gemacht wurden. Es ist also im Einzelfall zu prüfen, ob die Bank ihrer Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten Beratung nachgekommen ist. Dabei steht insbesondere die anlegerrechte Beratung im Vordergrund, nach der der Bankberater die persönlichen Umstände des Anlageinteressenten erfragen muß, so z.B. dessen Wissenstand über das Anlagegeschäft oder auch die Frage seiner Risikobereitschaft und der Fähigkeit, die Risiken, die er einzugehen bereit ist, wirtschaftlich zu tragen. Außerdem muss der Berater dem Kunden auch ein Produkt empfohlen haben, welches den vom Kunden gewünschten Kriterien entspricht. Ist beispielsweise der Anleger nicht risikobereit, sondern möchte sein Geld konservativ anlegen, so wird sich ein riskantes Zertifikat als Anlage verbieten.

Frage:
Ist bei den Anlageprodukten auch die Rechtslage unterschiedlich? Welche Chancen bestehen rechtlich überhaupt, erfolgreich vorzugehen?
Antwort:
Das Grundgerüst bei der Beurteilung der Frage, ob die Beratung anleger- und anlagegerecht war, ist im wesentlichen bei jeder Anlageberatung identisch. Allerdings kommen bei den unterschiedlichen Produkten immer produktspezifische Aspekte und Fragestellungen hinzu, die man bei der rechtlichen Beurteilung einer Beratungssituation ebenfalls berücksichtigen muss (z.B. die Frage, ob und welche Kenntnisse der Bank über eine z.B. bevorstehende Insolvenz bestanden, denn das kann eine zusätzliche Verpflichtung der Bank begründen, Ihre Kunden auf derartige Umstände rechtzeitig hinzuweisen, um diese vor Verlusten zu schützen). Man kann also die Ansprüche eines Mandanten grundsätzlich nur dann zutreffend beurteilen, wenn man sich seinen Einzelfall ansieht. Schematische Lösungen verbieten sich da bis auf wenige Ausnahmefälle. Die Chancen in einem Gerichtsverfahren sind dementsprechend sehr unterschiedlich zu beurteilen, Risiken bestehen meist für beide Seiten, also auch für die Banken.

Frage:
Wenn die Rechtslage unterschiedlich ist, welchen Sinn macht dann der Zusammenschluss von Geschädigten?
Antwort:
Es ist immer ein Vorteil, wenn ein spezialisierter Anwalt mehrere Fälle vertritt, so dass in jedem Fall ein Spezialist aufgesucht werden sollte. Dabei sollte der Anleger ruhig nachfragen, seit wann und wie viele Rechtsanwälte in der Kanzlei im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes tätig sind.

Frage:
Ist es denn sinnvoll, sofort eine Klage einzureichen?
Antwort:
Falls unmittelbar Verjährung droht, ist es zwingend erforderlich, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an. Daher stellen übrigens auch viele Anwälte sozusagen zur Verjährungsverlängerung für ihre Mandanten solche Gütestellenanträge. Die Antragstellung bei einer staatlich anerkannten Gütestelle ist gegenüber einer gerichtlichen Klage nämlich wesentlich vereinfacht und -wenn die Gegenseite in das Verfahren eintritt- meist erheblich preiswerter. Wenn keine Verjährung droht, raten wir in vielen Fällen von einer Klageerhebung zunächst einmal ab, denn es besteht bei einer solchen Klage teilweise ein erhebliches Kostenrisiko. Außerdem lassen sich, was in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, viele Fälle außergerichtlich einer vergleichsweisen Lösung zuführen. Auch hier gilt, daß man natürlich nicht jeden Vergleich annehmen sollte. Aber im Einzelfall kann dies zu einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung führen, die wir stets für unsere Mandanten im Auge haben.

Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ®  e.V. wurde am 15.04.1998 in das Vereinsregister eingetragen. Er ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei  Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben.  Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.

Vorteile der  BSZ®  e.V. Interessengemeinschaften:
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

"    eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um    den Anspruch durchzusetzen.
"    Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann,
"        wie die Erfolgsausichten sind,
"        mit welchen Kosten zu rechnen ist,
"        ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Der BSZ®  e.V. konnte in seiner 16-jährigen Tätigkeit viele Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® wurden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erwiesen haben und viel Schaden von Anlegern abgewendet haben. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt

Der BSZ® e.V. ist seit nunmehr 16 Jahren einer der führenden Anlegerschutzvereine in Deutschland, seit 16 Jahren nimmt der BSZ® e.V. damit eine wegbereitende Stellung im Anlegerschutz ein und konnte hervorragende Ergebnisse für den Anlegerschutz in ganz Deutschland erzielen.

Einmaliges Aufklärungs- und Informationssystem des BSZ® e.V. für Anleger- und Verbraucher:

Der BSZ® e.V. bietet ein in Deutschland immer noch einmaliges und unerreichtes Informationsportal, in dem mehrmals wöchentlich neue Berichte zu aktuellen Themen aus dem Bereich Anleger- und Verbraucherschutz veröffentlicht werden. Diese hochaktuellen Informationen sind kostenlos und somit für alle zugänglich - von ihnen profitieren somit alle Anleger und Verbraucher und können sich somit wertvolle Informationen zu ihrem speziellen Fall aus dem Bereich Anleger- und Verbraucherschutz einholen.

Der BSZ® e.V. und die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte werden oft in führenden (Print-)Medien zu aktuellen Themen des Anlegerschutzes gefragt, und sind somit in der Lage, Aufklärungsarbeit zu leisten und die Position des Anlegerschutzes in Deutschland deutlich zu verbessern.

Erheblicher Informationsvorsprung durch die BSZ® e.V.-Interessengemeinschaften

Ein weiterer Grund für die beeindruckende Erfolgsbilanz des BSZ® e.V. liegt darin, dass sich die Bündelung der Anleger und Verbraucher in einer der zahlreichen BSZ® eV.-Interessengemeinschaften voll bewährt hat. Durch diese Bündelung der Anlegerinteressen ist auch ein Informationsvorsprung möglich, der andernfalls nicht möglich wäre, denn durch die Auswertung der Informationen der geschädigten Anleger und der Unterlagen ist es oftmals möglich, neue, werthaltige Informationen ans Tageslicht zu fördern, die allen Anlegern in der Interessengemeinschaft zugute kommen.

Teilweise Möglichkeit der Bündelung der Geschädigten in Streitgenossenschaften

Teilweise besteht auch die Möglichkeit, die Geschädigten bei Gerichtsverfahren in Streitgenossenschaften (im Volksmund auch als sog. ,,Sammelklagen" bezeichnet) zusammen zu führen, wie es aktuell bei einigen Fällen des BSZ® e.V. praktiziert wird, mit der Möglichkeit der Kostenersparnis für die Betroffenen.

Fazit:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadensersatz zu bekommen!

Weitere Informationen
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