Donnerstag, November 13, 2014

Holen Sie Ihre Kreditgebühren zurück. Der BGH sagt, wie es geht.

Der BGH nimmt Banken und Sparkassen erneut in die Pflicht. Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Betroffene können alles zurückholen. Banken drohen Regresse in Milliardenhöhe.


Die Karlsruher  Richter haben jetzt mit einem Doppelschlag die Gebührenpraxis der Kreditinstitute kassiert. Am 14.05.2014 bestätigte der Bundesgerichtshof die Rechtwidrigkeit der Erhebung sogenannter Kreditbearbeitungsgebühren (XI ZR 405/12). Kunden müssen in vielen Fällen 1 bis 3% des Nettokreditbetrags an die Bank für die Bearbeitung des Kreditantrags zahlen. Grundlos. Denn die Bearbeitung des Kreditantrags steht im ausschließlichen Interesse der Kredit gebenden Bank.

Verjährung droht

Und am 28.10.2014 wies er die Banken erneut in die Schranken (XI ZR 17/14). Die behaupteten nämlich plötzlich, dass die Regressansprüche geschädigter Darlehensnehmer spätestens drei Jahre nach dem Abschluss des Darlehensvertrags verjähren. Und wiesen die Ansprüche von tausenden von Bankkunden zurück. Unbegründet. der auf das Bank- und Kapitaltmarkt spezialisierte BSZ e.V. Anlegeranwal Matthias Gröpper meint: "Die haben an und für sich begründete Forderungen sehenden Auges mit System, oft mit haarsträubenden Erklärungen, zurückgewiesen. Eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung sieht anders aus."

Schnelles Handeln bei Verträgen aus den Jahren 2004 bis 2011

Kunden müssen sich jetzt rasch handeln. "Denn Forderungen gegen die Banken aus den rechtswidrigen Bearbeitungsgebühren aus Abschlüssen aus den Jahren 2005 bis 2011 verjähren am 31.12.2014.", sagt der Rechtsanwalt Dirk Andreas Hengst.

Rückforderungswelle in Milliardenhöhe

Die Stiftung Warentest schätzt, dass deutsche Bankkunden aus Abschlüssen aus den Jahren 2005 bis 2014 insgesamt bis zu EUR 13 Mrd. zurückfordern können. "Geld,"  findet Rechtsanwalt Hengst, "dass sich die Banken über Jahre auf Kosten ihrer Kunden erschlichen haben."

Unsere Handlungsempfehlung

Die Betroffenen sollten im Dreiklang arbeiten. "Zunächst sollten sie prüfen, ob die Bank ein Bearbeitungsentgelt erhoben hat. Im nächsten Schritt sollte man feststellen, wann der Kreditvertrag geschlossen wurde; aus Verträgen, die vor 2004 zustande kamen, können keine Ansprüche mehr durchgesetzt werden. Und abschließend sollte man schnellstmöglich wegen des enormen Verjährungsrisikos einen auf das Bank- und Kapitalmarkt spezialisierten Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Forderungen beauftragen.", sagt BSZ e.V. Anlegeranwalt Matthias Gröpper.

Anwaltskosten müssen Banken oft ersetzen

Die Kosten, auch die Anwaltskosten, müssen die Banken ersetzen, wenn sie nicht fristgerecht leisten. Und das ist meistens so; "die wittern die Chance, sich in die Verjährung zu retten. Und stecken den Kopf sprichwörtlich in den Sand. Aber in den Fällen müssen die auch noch die Prozesskosten aus Verzug ersetzen.", schätzt Anwalt Hengst: "Besonders oft beobachten wir diese Vogel-Strauß-Taktik bei Banken wie der Santander, der BW Bank und Autofinanzierern."

In den Fällen drohender Verjährung
kann der BSZ e.V. entsprechende BSZ e.V. Vertrauensanwälte und auch staatlich anerkannte Gütestellen benennen. Die vom BSZ e.V. empfohlenen Anwälte und Gütestellen befassen sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, dabei insbesondere mit Darlehens- und Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Recht der Geldanlage, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten. Damit Betroffenen unbedingt zeitnah verjährungshemmende Maßnahmen, z.B. ein Klage- oder Güteverfahren prüfen  lassen können, damit mögliche Ersatzansprüche nicht an der Verjährung scheitern bietet der BSZ e.V. mit seinen Vertrauensanwälten und zwei amtlichen Gütestellen die notwendigen Voraussetzungen alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten. 

Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierenden Rechtsanwälte, den staatlich anerkannten Gütestellen und den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Bank und Gebühren" können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp

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