Mittwoch, November 12, 2014

Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte meldet, gehen weitere Anleger der GarantieHebelPlan´08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG gegen Berater vor, die Ihnen den Erwerb dieser Beteiligung empfohlen haben.


Bei der GarantieHebelPlan´08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG handelt es sich um eine Fondsgesellschaft in Form einer KG, an der sich Privatpersonen als Anleger über eine Treuhänderin beteiligen konnten. Geschäftsgegenstand sollte nach Angaben der Gesellschaft die Investition in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds sein. Nach Aussage des Emissionsprospekts sollten überdurchschnittliche Erträge durch die Investition von Eigenkapital zzgl. Fremdkapital (Hebelgeschäft) realisiert werden, wobei die Hebelung durch Fremdkapital bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen konnte.

Nach Auskunft der Edelweiss Management GmbH, die zwischenzeitlich die Verwaltung der Beteiligung übernommen haben, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht nachvollzogen werden, was tatsächlich mit den Geldern der Anleger in den letzten Jahren geschehen ist. Denn anscheinend hat die S&K Gruppe in 2012 die CIS Deutschland AG erworben und dadurch offensichtlich Zugriff auf das Vermögen der GarantieHebelPlan Fonds erhalten. Nach Presseberichten stehen die inzwischen inhaftierten Manager Marc Christian Schraut und Daniel Fritsch im Zusammenhang mit den verschwundenen Geldern der Anlage.

Weiterhin deuten auch die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft mit Blick auf Herrn Daniel Shahin, der die frühere Vertriebsgruppe CARPEDIEM geleitet hat, darauf hin, dass auch er Gelder in einem sechs- bis siebenstelligen Betrag veruntreut haben dürfte, wie vereinzelten Presseberichten zu entnehmen ist.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere Anleger, die sowohl gegen die Berater als auch gegen die Gründungs- und Treuhandgesellschaft vorgehen und macht für diese Anleger Schadensersatzansprüche im Klagewege geltend.

Aufgrund der ungewissen wirtschaftlichen Situation wird geschädigten Anlegern empfohlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und überprüfen zu lassen, ob sie hinsichtlich der Risiken der Beteiligung an der GarantieHebelPlan´08 korrekt beraten und aufgeklärt wurden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft  GarantieHebelPlan Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf  gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cllbprat

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