Das Schiff muss zum TÜV - dafür fehlt das Geld. Bei dieser Lage sollten sich Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um die Schadenersatzansprüche aus dem Prospekt geltend zu machen.
In Lissabon war die Reise zu Ende. Dort haben die letzten Feriengäste die MS ,,Deutschland" verlassen. Eigentlich sollte der Kreuzfahrtdampfer - bekannt aus ,,Traumschiff" - eine Werft im spanischen Cadiz anlaufen. Der sog. TÜV für das Kreuzfahrtschiff ist fällig. Doch die Kassen des Traumschiffs sind leer und die Werft verlangt einen Vorschuss. Ohne den TÜV-Bescheid darf das Schiff nicht wieder auf Weltreise gehen. Ein Teufelskreis.
Seit die Betreibergesellschaft der ,,Deutschland" vor wenigen Wochen Insolvenz anmelden musste, hat sich die Lage weiter zugespitzt. Schiffsbanken sollten einen Kredit bereitstellen. Doch der ist nicht zustande gekommen, weil Sicherheiten fehlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Reinhold Schmid-Sperber hofft, noch auf die Schnelle einen Investor zu finden.
Interessenten gibt es, aber noch kein Angebot. Dem Traumschiff droht deshalb der Notverkauf.
In die Zwangsversteigerung könnte es für acht bis 30 Millionen Euro kommen. Das sind Schätzungen von drei Schiffsmaklern, die der Insolvenzverwalter beauftragt hat. Was anschließend mit dem Traumschiff passiert, ist dem neuen Eigentümer überlassen. Er könnte das Schiff etwa unter ausländischer Flagge weiter betreiben - oder es verschrotten lassen.
Die Anleger in dem Schiffsfonds werden wohl einen Großteil ihres Vermögens verlieren. Vor allem für gut 1000 Kleinanleger sind das schlechte Nachrichten. Sie hatten sich über Anleihen an dem Schiff beteiligt. Diese Woche hat der Insolvenzverwalter sie auf den aktuellen Stand gebracht. Dabei stellte sich heraus, was viele vermutet hatten: Mit den Anleihen haben sie sich auf eine hochriskante Kapitalanlage eingelassen. Denn die Anleihe - Papiere sind zwar mit dem Traumschiff besichert. Aber der Wert liegt deutlich unter dem, den man den Anlegern genannt hatte.
So war im Prospekt der Anleihe von 100 Millionen Dollar (77,4 Millionen Euro) die Rede gewesen. Wie jetzt aber herauskam, basiert dieser Wert auf einem zweifelhaften Gutachten, das nur aus einer Seite besteht. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter bei der Gläubigerversammlung eingeräumt haben soll, hat sich die Gesellschaft das Gutachten gerade einmal 450 Euro kosten lassen. Für die Anleger der Beteiligung ist das bitter. Wenn sie Glück haben, dürften sie gerade einmal zehn Prozent des von ihnen eingesetzten Vermögens in die Anleihe wiedersehen.
Vorerst hängt nun alles am Insolvenzverwalter. Springt kurzfristig kein Investor ein, will er versuchen, den TÜV immerhin für drei Monate zu verlängern. Dafür muss das Schiff nicht in die Werft, sondern wird von Tauchern untersucht. Derweil können Gäste weiterhin für das kommende Jahr Kabinen auf der ,,Deutschland" reservieren - obwohl völlig unklar ist, ob die Reise des Traumschiffs überhaupt weitergeht.
Bei dieser Lage sollten sich Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um die möglichen Schadenersatzansprüche aus dem Prospekt geltend zu machen. Generell kann man sich auch bei solchen Insolvenzfällen im Praxishandbuch Schiffsfonds der Autoren Steffens/Dressler über die Hintergründe informieren. Das Praxishandbuch ist aktuell im de Gruyter Verlag erschienen. Dort werden auf 530 Seiten alle Aspekte von Schiffsfonds und Anleihen in der Krise beleuchtet.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht - gerne auch von den beiden Autoren des Praxishandbuchs Schiffsfonds - gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihe/MS Deutschland". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
khsteff
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