Donnerstag, November 13, 2014

König & Cie. Produktentankerfonds II: Insolvenzanträge für MT King Edward und MT King Eric.

Für die Gesellschaften der Tankschiffe MT Kind Edward und MT King Eric wurde beim Amtsgericht Neumünster Insolvenzantrag gestellt. Beide Schiffe gehören zum König & Cie. Produktentankerfonds II, der im Jahr 2007 aufgelegt wurde.


Für die Anleger erwies sich die Beteiligung am König & Cie. Produktentankerfonds II nicht als Erfolgsgeschichte. Der Fonds, erst kurz vor der nach wie vor anhaltenden Krise der Schifffahrt aufgelegt, geriet schnell in den Strudel der Krise und musste saniert werden. Dazu wurden die Ausschüttungen zum Teil wieder reinvestiert.

Nun droht dennoch die Insolvenz und Anleger müssen mit finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. In dieser Situation empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Denn gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds sei es häufiger zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen. ,,Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken, die mit der Investition verbunden sind. Schiffsfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken von der globalen konjunkturellen Entwicklung über sinkende Charterraten bis hin zu Wechselkursverlusten ausgesetzt. Da die Anleger zu Miteigentümern werden, tragen sie auch die Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes führen können", erklärt der Rechtsanwalt..

Auf Grund dieser Risiken sind Schiffsfonds auch keine sicheren Kapitalanlagen, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind. ,,Wurden sie dennoch so angepriesen, auch an betont sicherheitsorientierte Anleger, liegt eine Falschberatung vor und es kann Schadensersatz verlangt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Darüber hinaus hätten die Banken auch die Rückvergütungen (Kick-Backs) nach Rechtsprechung des BGH offen legen müssen. ,,Vielfach sind auch noch hohe Innenprovisionen von 15 Prozent geflossen. Auch darüber hätte der Anleger aufgeklärt werden müssen", ergänzt der Fachanwalt. Blieb diese Aufklärung aus, kann ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ König & Cie. Produktentankerfonds II. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf  gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller


Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

Keine Kommentare: