Donnerstag, August 30, 2012

Neue Entwicklungen zum Vergaberecht:


Jetzt kann eine rechtswidrige Auftragsvergabe auch im Unterschwellenbereich durch eine einstweilige Verfügung gerichtlich kontrolliert werden.
 

Der BSZ e.V. wurde von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Axel Widmaier in Heidelberg auf ein im Vergaberecht sehr interessantes und brandaktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hingewiesen, wonach Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch im Unterschwellenbereich unter erleichterten Bedingungen möglich ist.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in seiner Entscheidung vom 13.06.2012 darauf hingewiesen, dass unterhalb der Schwellengrenzen der §§ 97 ff des GWB die Möglichkeit des Rechtsschutzes in der Zivilgerichtsbarkeit durch Antrag einer einstweiligen Verfügung gegeben ist.

Gerade bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist es für den einzelnen Interessenten sehr wichtig prüfen zu können, ob sein Angebot in der Tat richtig berücksichtigt worden ist und/oder es sich Fehler oder sonstige sachfremde Erwägungen eingeschlichen haben, welche zu einer falschen Entscheidung und damit auch zu einem Nachteil des betroffenen Bieters führen können. Für einen solchen Fall muss dem Bieter die Möglichkeit an die Hand gegeben werden, den Zuschlag zu verhindern. In diesem Sinn hat das Oberlandesgericht Saarbrücken ausgeführt, dass im vergaberechtlichen unterschwelligen Bereich ein Bieter im Wege des Primärrechtsschutzes die Unterlassung der Zuschlagserteilung begehren kann. Ein Anspruch ergebe sich aus § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 280 Abs. 1 i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB analog. Eine gerichtliche Überprüfung ist nicht nur auf eine bloße Willkürkontrolle beschränkt. Es sei anerkannt, dass Rechte und Rechtsgüter nicht nur nach vollendeter Verletzung durch Schadenersatzansprüche geschützt werden sollen, sondern schon präventiv gegen drohende Verletzung durch Unterlassungsansprüche.

Bereits der Europäische Gerichtshof (Rs. C 324/98, Teleaustria Verlags GmbH, Slg. 2000, I - 10745, RdnR. 62) hat festgestellt, und dies ist seitdem ständige Rechtsprechung, dass ein Auftraggeber zugunsten potenzieller Bieter auch dann verpflichtet ist, einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen, wenn die Schwellenwerte des gemeinschaftlichen Vergaberechts nicht erreicht werden. Auf diese Weise ist der Auftraggeber zur Eröffnung des Dienstleistungswettbewerbes verpflichtet. Das nationale Recht muss gewährleisten, dass die unparteiische Durchführung des Vergabeverfahrens ggf. auch gerichtlich nachgeprüft werden kann.

Betroffene Anbieter sollten daher nicht von vorneherein die "Segel streichen", sofern das Angebot im Bereich unterhalb der Schwellengrenze des GWB liegt und eine Ablehnung erfolgte. Rechtsschutz kann erlangt werden, wobei in diesen Fällen dringend rechtlicher Rat einzuholen ist, da die Darlegung der Voraussetzungen, z.B. in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, nicht einfach gestaltet sind.

Der BSZ hat daher das Aktionsbündnis "Vergaberecht" gegründet, in dem betroffene Unternehmer durch fachkundige Rechtsanwälte vorab prüfen lassen können, ob ggf. ihr Verlangen Aussicht auf Erfolg hat bzw. welche die Fristen, die das Gesetz aufstellt, einzuhalten sind.

Für weitere Informationen können sich betroffene Unternehmen dem BSZ e.V. Aktionsbündnis „Vergaberecht" anschließen.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.08.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Mittwoch, August 29, 2012

EEH Schiffsfonds MS SVENJA GmbH & CO KG - Ausschüttungen werden von Anlegern zurückgefordert;


BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät geschädigten Anlegern eine juristische Überprüfung von Schadensersatzansprüchen.  Unangenehme Post haben die rund 500 Anleger des geschlossenen Schiffsfonds MS SVENJA dieser Tage erhalten. Aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses werden die Ausschüttungen zurückverlangt, um so zu versuchen, den in Schieflage geratenen Fonds zu retten.


Das Marktumfeld in der Schifffahrtsbrache ist weiterhin schwierig: das aufgrund von Überkapazitäten und einer schlechten Weltkonjunktur gesunkene Frachtratenniveau ermöglicht es in vielen Fällen nicht mehr, kostendeckende Charterraten zu vereinbaren. So ergeht es auch dem MS Svenja Fonds - das Fondsschiff erwirtschaftet aktuell keine die Kosten deckende Charter.

Viele Anleger wurden von dieser Entwicklung überrascht, da sie vor Zeichnung nicht darauf aufmerksam geworden sind, dass es bei Schiffsfonds zu starken Schwankungen der Charterraten kommen kann und dass dies für den Anleger letztlich bis zu einem Totalverlust führen kann, was bereits Anleger diverser anderer Schiffsfonds lernen mussten.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele Anleger die Frage, ob und wie sie sich vor eventuellen Verlusten schützen können - sollte sich der Fonds nicht sanieren lassen.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt die anwaltliche Überprüfung, ob eventuell Schadensersatzansprüche durchsetzbar sind, die auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet sind.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Anlageberater zum einen rechtzeitig vor Zeichnung über die mit Beteiligung verbundenen Risiken hinzuweisen hat, damit einem Anleger bei Zeichnung bewusst ist, dass er mit seiner Investition ein Totalverlustrisiko eingeht. Zum anderen muss der Anlageberater auch prüfen, ob seine Anlageempfehlung auch zu den Zielen, den Wünschen und der Risikobereitschaft des Anlegers passt. Einem Anleger, der gezielt auf der Suche nach einer sicheren Kapitalanlage ist, darf ein solcher Fonds nicht ohne weiteres empfohlen werden.

Beratende Banken müssen darüber hinaus ihr eigenes Vergütungsinteresse offenlegen.

Da die Frage des Bestehens von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung eine komplexe ist, empfiehlt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Bombosch die Hinzuziehung ausgewiesener juristischer Experten. Er weist weiter darauf hin, dass bestehende Rechtsschutzversicherungen in etlichen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und Durchsetzung verbundenen Kosten übernehmen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/EEH Schiffsfonds MS SVENJA" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbbobo

Dienstag, August 28, 2012

Bayernfonds BestLife 1: Für Anleger alles andere als gut


Der US-Lebensversicherungsfonds Bayernfonds BestLife 1 (Life U.S. Solutions I L.P.) des Emissionshauses Real IS AG weist aufgrund massiver finanzieller Probleme eine erschreckende Bilanz auf. Betroffene Anleger sollten sich jedoch nicht damit abfinden.


Bayernfonds BestLife 1
Der Bayernfonds BestLife 1 steht vor großen finanziellen Problemen. So besteht zum einen ein Einnahmeproblem. Zum 31.12.2010 betrugen die Gesamteinnahmen des Fonds US-$ 55,46 Mio., prospektiert waren hingegen US-$ 161,94 Mio. Somit wurden nur 16,9 % der erwarteten Einnahmen erzielt. Zum anderen sind die Ausgaben mit US-$ 78,68 Mio. über US-$ 12 Mio. höher als eingeplant. Bereits 2008 machte der LV-Fonds Verluste und dies besserte sich auch nicht in den beiden Folgejahren. Zum Jahresende 2010 häufte der LV-Fonds bereits Gesamtverluste von über US-$ 23 Mio. an, demgegenüber lag die Gewinnerwartung bei US-$ 96,47 Mio.

Es überrascht daher nicht, dass der Bayernfonds BestLife 1 nicht eingeplante Kredite in Höhe von US-$ 30 Mio. aufnehmen musste. Dies zeigt, dass dem Fonds eine Fehlkonzeption zu Grund liegt. Bei der Emission wurden unzutreffende Lebenserwartungen der Versicherten zugrunde gelegt, mittlerweile musste das korrigiert werden und es wird nun von einer 2 Jahre längeren Lebenserwartung ausgegangen.

Angesichts dieser desaströsen finanziellen Lage des Bayernfonds BestLife 1 blieben auch die Ausschüttungen hinter den Prospektangaben zurück. In den Jahren 2009 und 2010 erhielten die Anleger entgegen den Prospektangaben gar keine Ausschüttungen. Insgesamt wurden nur 5,75 % der Einlagesumme ausgeschüttet, wohingegen die Prognose 60,25 % betrug. Eine Besserung dieser Finanzlage ist nicht in Sicht.

Schadensersatzansprüche bei fehlerhafter Beratung
Allerdings sind die betroffenen Anleger des Bayernfonds BestLife 1 nicht rechtlos gestellt. Nach Einschätzung der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bestehen gute Chancen für Anleger, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. das Beratungsunternehmen, das ihnen die Fondsbeteiligung vermittelt hat, durchzusetzen. Banken und Anlageberater, die bei der Vermittlung der Fondsbeteiligungen gegen die Pflicht zur vollständigen und richtigen Aufklärung verstoßen, schulden den Ersatz des entstandenen Schadens. Geschädigte Anleger können so ihre Fondsbeteiligung rückabwickeln.

Beratungspflichten der Banken und Anlageberater
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) umfassen die Beratungspflichten neben den Hinweisen auf einschlägige Risiken (Kapitalverlustrisiko, einschränkte Veräußerbarkeit, keine garantierte Mindestverzinsung, untaugliche Sterbetafeln u.a.) insbesondere die Aufklärung über die Rückvergütungen (sog. Kick-Back-Zahlungen), welche die Bank bzw. der Berater für die Vermittlung der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds erhalten hat.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Lebensversicherungs-Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Bayernfonds BestLife 1" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Felix Schönfleisch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsttü

MPC Schiffsfonds Anlegern droht die Verjährung

Die MPC Schiffsfonds stecken bereits seit dem Jahr 2011 in einer Krise. Wie der BSZ e.V. bereits in der Vergangenheit berichtet hatte, benötigen die MPC Schiffsfonds bereits seit Beginn der Krise frisches und neues Kapital, um die einzelnen Schifffonds der sogenannten "MS Santa R Schiffe" wirtschaftlich am Leben zu halten. Fehlt dieses neue Kapital drohen nun erneut Notverkäufe um eine Insolvent der einzelnen Fondsgesellschaften zu verhindern. Dies hat für Fondsanleger der MPC Schiffsfonds dramatische Auswirkungen. Es drohen erhebliche Verluste und sogar der Verlust des eingesetzten Kapitals. Anleger, welche MPC Schiffsbeteiligungen der "MS Santa R Schiffe" besitzen, können jedoch nicht mehr abwarten, um gegen eine mögliche Falschberatung der Vermittler/Berater oder der Banken vorzugehen. Die Fonds würden in den Jahren 2001 und 2002 gezeichnet. Anleger, welche im Jahr 2001 gezeichnet haben, könnten nur noch unter ganz besonderen Umständen Ansprüche geltend machen, da die absolute Verjährung von 10 Jahren bereits verstrichen ist. Anleger welche im Jahr 2002 gezeichnet haben, müssen die Taggenaue Verjährung beachten. Hat ein Anleger z.B. am 30.08.2002 gezeichnet, muss er bis zum 30.08.2002 seine Ansprüche gerichtlich gelten gemacht haben oder zumindest durch einen Mahnbescheid die Verjährung gehemmt haben. Wie bereits mehrfach vom BSZ e.V. berichtet, bestehen gute Erfolgsaussichten, die Anlageberater und die vermittelnden Banken in Anspruch zu nehmen. Wie zahlreiche Mitglieder des BSZ e.V. berichten, wurden die Beteiligungen an Schiffsfonds als "völlig Sicher" und auch teils als "Altersvorsorge" angeboten. Die Risiken, wie z.B. eine Rückzahlungsverpflichtung der Ausschüttungen im Falle einer Insolvenz oder ein bestehendes Fremdwährungsrisiko, wurden teils nicht einmal angesprochen. Vielmehr wurde auch hier mitgeteilt, dass das Schiff selbst ja auch noch einen Gegenwert habe. Dass bei einem Notverkauf das gesamte Kapital verloren gehen kann, wurde nur selten mitgeteilt. Wurde die Schiffsbeteiligung von einer Bank vermittelt, stellt sich die Frage, ob die Anleger auf eine möglicherweise für den Vertrieb erhaltene zusätzliche Rückvergütung hingewiesen wurden und hierüber aufgeklärt wurden. Ist die nicht der Fall, stehen Anlegern möglicherweise bereits aus diesem Grund Schadenersatzansprüche zu. Es bestehen daher gute Gründe, sich der vom BSZ e.V. gegründeten Interessengemeinschaft Schiffsfonds/MPC Schiffsfonds in der Krise" anzuschließen. BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Lagerstr. 49 64807 Dieburg Telefon: 06071-9816810 Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3 Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel Der Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 28.08.2012 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen. aw

Montag, August 27, 2012

Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind nach einem Urteil des OLG Dresden unzulässig.


Bearbeitungsgebühren von Sparkassen, Volksbanken und Banken für Verbraucherkredite sind nach einem Urteil des OLG Dresden unzulässig. Die Sparkasse Chemnitz hat die Revision gegen das Urteil vor dem BGH zurückgezogen, um ein Grundsatzurteil zu vermeiden.


Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite von 1-2 % der Darlehnssumme, wie sie viele Sparkassen, Volksbanken und Banken verlangen, sind einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge nicht zulässig. Das Urteil zum Aktenzeichen 8 U 562/11 ist jetzt rechtskräftig geworden, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen mit. Die Sparkasse Chemnitz habe die Revision gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen.

Die Kreditinstitute verlangen seit Jahren zusätzlich zu den Zinsen auch Bearbeitungsgebühren von 1-2 % er Darlehnssumme. Diese werden mit dem Bearbeitungsaufwand und der Bonitätsprüfung des Kunden begründet. Dieser Aufwand liegt aber im Interesse der Sparkassen, Volksbanken und Banken. Er dürfe folglich nicht auf den Kunden bezahlt werden.

In dem konkreten Fall ging es um Gebühren für einen Kredit über 10.000 Euro. Die Sparkasse Chemnitz hatte dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwei Prozent gefordert - somit 200 Euro -  und vom Kunden von der Kreditsumme einbehalten. Zu Unrecht, wie die Richter beim Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Aus Sicht der Verbraucherschützer würden die Sparkassen, Volksbanken und Banken aber dennoch die Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren zunächst versuchen zu verweigern, weil noch keine höchstrichterliche Entscheidung getroffen worden ist. Sie werden trotz der Entscheidung auch weiter Bearbeitungsgebühren für neue Kredite verlangen.

Kreditnehmer sollten ihre Ansprüche sichern und durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht bei de Sparkasse, Volksbank oder Bank einfordern. Es wird sicherlich zu unterschiedlichen Reaktionen der Institute führen. Auch bei Schätzgebühren bei Immobilienkrediten haben die Institute dann die Schätzgebühr zurückgezahlt.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Bank und Finanzierung" anschließen.


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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 27. August 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khst

Samstag, August 25, 2012

DG-Fonds: LG Ravensburg verurteilt Bad Waldseer Bank


"Über was haben Sie im Rahmen der Beratung noch aufgeklärt" fragte die Richterin den ehemaligen Anlageberater der Bad Waldseer Bank, welcher zwischenzeitlich zum Vorstand aufgestiegen war. Mit keinem Wort erwähnte dieser eine Aufklärung über Provisionszahlungen. Deutlich vernehmbar soufflierte der Anwalt der Bank sodann "Das Agio ging als Provision an die Bank!".


Im Protokoll wurde daraufhin vermerkt, daß der Beklagtenanwalt etwas Unverständliches "vorsagte". Endlich bestätigte der Vorstand sodann, daß er darüber aufgeklärt habe, die Ehefrau des DG-Anlegers entsprechend aufgeklärt zu haben.

Natürlich schenkte das Landgericht Ravensburg dieser Aussage keinen Glauben.

Die Bad Waldseer Bank wurde nunmehr zur Rückzahlung von fast EUR 80.000 verurteilt. Der offene Rest des zur Finanzierung dienenden Darlehens wurde auf Null gesetzt und die Bad Waldseer Bank hat sämtliche Verfahrenskosten und die Anwaltskosten des Klägers zu tragen.

Neben Prospektfehlern im Emissionsprospekt des DG-Fonds Nr. 34 wurde die Klage auf verschwiegene Rückvergütungen sowie das Verschweigen der nicht gegebenen Veräußerbarkeit des Immobilienfondsanteils gestützt.

Das Landgericht Ravensburg schloss sich erneut der Argumentation des Schweinfurter Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalts Dr. Michael Schulze an.

"Die Besonderheit dieses Verfahrens war der Umstand, daß die Bank vehement behauptete, darüber aufgeklärt zu haben, das Agio als Provision vereinnahmt zu haben", so Dr. Schulze. "Bemerkenswerterweise war Herr Sproll nicht bereit, auch nur einen Anleger namhaft zu machen, der entsprechend aufgeklärt wurde. Dies trotz des Umstands, daß der nunmehrige Vorstand stets - in Unkenntnis einer solchen Aufklärungspflicht - aufgeklärt haben will. Sämtliche mir bekannten Anleger, welche von Herrn Sproll beraten wurden, bestätigen exakt das Gegenteil" so Dr. Schulze.

Im Gütetermin war durch das Gericht noch ein Vergleichsvorschlag auf Basis von 1/3 der Anlagesumme unterbreitet worden. Nach Beratung mit seinem Anwalt lehnte Der Kläger eine solche Einigung ab. Zu recht, wie sich nun herausstellte.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Schulze und der Kläger sind mit diesem Urteil zufrieden.

Erneut hat sich gezeigt, daß auch der leichtfertige Umgang der Beraterbank mit der prozessualen Wahrheitspflicht dieser nicht zum Erfolg verhelfen konnte.

Betroffenen Anlegern wird empfohlen, sich kompetenten fachanwaltlichen Rat einzuholen, um zu ihrem Recht zu kommen. "Erfolgreiche Akquise ist hierbei nicht mit Erfolg bei Gericht zu verwechseln", so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Schulze.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in DG-Immobilienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DG-Immobilienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drms

Spekulieren, ohne etwas zu riskieren?


Mutmaßlicher Millionenbetrüger Ulrich Engler in Las Vegas gefaßt und nach Deutschland ausgeliefert! Seit Jahren wurde der Deutsche wegen Anlagebetrugs gesucht, er soll allein in Deutschland über 3500 Anleger um rund 100 Millionen Dollar geprellt haben – nun ging er dem FBI in Las Vegas ins Netz!


Aber von vorne:
Der 51 Jahre alte Ulrich Engler, der ursprünglich aus Andelfingen im Kreis Biberach stammt, fiel der Polizei wegen Trunkenheit am Steuer auf. Er wurde zwar zunächst wieder nach Hause entlassen, das FBI stellte aber schnell anhand der abgenommenen Fingerabdrücke fest, wer ihm da ins Netz gegangen war, und so wurde Ulrich Engler am 25. Juli von einem knappen Dutzend US-Marshalls mit gezückten Waffen in Las Vegas festgenommen.

Laut der Staatsanwaltschaft Mannheim soll der smarte Engler, der sich schon auch mal als "Dr. Engler" bezeichnete, und immer gewinnbringend und vertrauenswürdig auftrat, mindestens 3500 Anleger um mehr als 100 Millionen Dollar allein in Deutschland, Österreich und der Schweiz durch ein ausgeklügeltes Schneeball-System betrogen haben. Die Opfer waren überwiegend unerfahrene Kleinanleger, denen Engler gegenüber vortäuschte, als Börsenspezialist durch Day-Trading-Geschäfte an der US-Börse hohe Gewinne zu erzielen.

Nichts von alledem stimmte leider, Engler hat gerade mal einen Hauptschulabschluß und baute sich schon früh ein Doppelleben auf.

Er gründete die Firma Private Commercial Office Inc. (PCO) und verleitete zahlreiche Anleger in Europa, aber wohl auch in den USA, ihm ihr Erspartes anzuvertrauen. Er behauptete, dank einer raffinierten Software könne er Kurstrends bei Aktien früher als andere erkennen und weitaus höhere Gewinne erzielen. In den Broschüren las sich das teilweise so: Wer 5000 Dollar zahlte, sollte nach sieben Jahren 301 208 Dollar zurückerhalten.

Etliche Anleger hat Engler wohl in den Ruin getrieben, weil sie ihm teilweise ihre gesamten Rücklagen fürs Alter überwiesen.

Engler selbst ließ es sich gut gehen: mit dem Pyramidengeschäft sammelte er ein Vermögen zusammen; er richtete sich in den 90er-Jahren in Cape Coral in Florida ein, das vor der Finanzkrise einen Immobilienboom erlebte und bei deutschen Rentnern ein beliebtes Reiseziel ist. Er führte ein luxuriöses Leben mit schnellen Autos und frönte seinem Hobby, dem Golf spielen.

Die Vita, die er nach außen hin präsentierte, war leider erfunden: angeblich hatte er 20 Jahre lang als internationaler Banker gearbeitet, unter anderem bei der Chase Manhattan Bank, die heute zu JP Morgan gehört. Über Hochglanzbroschüren versprach er Traumrenditen bis 72 % im Jahr. Jedoch – angelegt wurde von dem investierten Geld gar nichts.

1996 wurden dann die ersten Anleger mißtrauisch, und letztlich erließen die deutschen Ermittler 2007 einen Haftbefehl, die Fahndung wurde dann international ausgeweitet, und in der Sendung "Aktenzeichen XY-ungelöst" im Oktober 2009 wurde sein Fall im Fernsehen dargestellt.

Der mutmaßliche Betrüger selbst setzte sich nach Las Vegas ab und führte dort offenbar jahrelang sein Leben in Saus und Braus fort. Bei der Durchsuchung konnte die amerikanische Polizei mehr als 1000 Kunstwerke sicherstellen, was hoffen läßt, daß Anleger zumindest einen Teil ihrer Gelder zurückerhalten könnten.

Letzte Woche wurde Ulrich Engler nach Deutschland ausgeliefert. Sein neues Zuhause: eine Zelle in der Justizvollzugsanstalt Mannheim.

Wir raten den Anlegern dringend, die Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen und ggf. vor Gericht durchsetzen zu lassen, bevor es zu spät ist. Im Rahmen des laufenden Strafverfahrens können Geschädigte ihre Ansprüche einbringen, diese müssen aber zivilrechtlich tituliert sein. Die Ansprüche drohen Ende des Jahres zu verjähren, so daß Anleger nicht lange überlegen sollten!

Geschädigte Anleger sollten daher der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Private Commercial Office PCO/ Ulrich Engler" beitreten und ihre Ansprüche von Fachanwälten prüfen lassen.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwaltin Dr. Inge Rötlich

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drirö

Freitag, August 24, 2012

MPC Schiffsfonds: Turbulenzen wegen Krise der Schifffahrt


Die Anleger verschiedene MPC Schiffsfonds müssen sich mit den unschönen Folgen der Schifffahrtskrise auseinandersetzen: Geldforderungen, drohende Verluste, ausfallende Ausschüttungen. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern eines notleidenden Schiffsfonds zu? 

Die Krise der Schifffahrt wirkt sich auch auf Schiffsbeteiligungen des Fondsanbieters MPC aus. Anleger verschiedener MPC Schiffsfonds erhielten in diesem Sommer bereits schlechte Nachrichten. Die Anleger des MPC Santa R Schiffe wurde mit Bitten um weiteres Geld konfrontiert, da anderenfalls der Notverkauf eines oder mehrerer Schiffe drohe. Auch bei der Schiffsbeteiligung MPC Santa B Schiffe wird aktuell Kapitalbedarf bei den Anlegern angemeldet, da anderenfalls der Totalverlust drohe. Zwar sind die Auswirkungen der Krise nicht bei allen MPC Schiffsfonds so dramatisch, aber etlichen Schiffsfonds leiden unter verringerten Einnahmen, wie zum Beispiel der Fonds MPC Santa L Schiffe.

Krise der Schifffahrt hat vielfältige Ursachen – Keine Ende in 2012 erwartet

Der Markt für Schiffstransporte befindet sich seit etlichen Monaten in einer Krise, da wegen der weltweit  stagnierenden Konjunktur die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten ist. Gleichzeitig vergrößerte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Transportschiffe, sodass ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut wurde. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) erlauben nicht jedem Schiff ein auskömmliches Einkommen. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen, wie dies auch verschiedene MPC Schiffsfonds demonstrierten.

Ob eine baldige Besserung auf dem Schifffahrtsmarkt zu erwarten ist, ist fraglich. Denn es gibt bereits Ende August 2012 erste Berichte, dass nach Einschätzung von Branchenkennern der all winterliche Rückgang der Nachfrage nach Containertransporten per Schiff bereits mitten im Sommer eingesetzt habe. So sei der Zahl der beschäftigungslosen Schiffe am Steigen. Daher scheint sich die Einschätzung von Experten, dass die Schifffahrtsmärkte das ganze Jahr 2012 unter schwierigen Bedingungen leiden werden, bereits im Sommer zu bestätigen.

Die Krise der Schifffahrt wird auch durch eine geänderte Haltung der Banken weiter angefeuert. Nicht wenige Banken vergeben Kredite und Darlehen nur unter wesentlich strengeren Bedingungen als noch vor wenigen Jahren. Diese und weitere Aspekte der aktuellen Krisensituation lehrte den Anlegern etlicher MPC Schiffsfonds bereits das Fürchten. Und die Aussichten lassen befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. Im schlimmsten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens, falls sie ihre MPC Schiffsbeteiligung durch einen Kredit (teil)finanzierten. Daher sollten betroffene Anleger, deren MPC Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche Optionen Anlegern der MPC Schiffsfonds offen stehen. Beispielsweise kann geklärt werden, ob sie Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anlegern wurde nicht selten weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch – wie bereits vielfach auch bei MPC Schiffsfonds geschehen – insolvent werden kann.

Ein stets brisantes Thema sind auch verschwiegene Provisionen, über die Vermittler hätten aufklären müssen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Bankberater die Anleger auf Provisionen hinweisen, wenn die Gesamtsumme über 15 % liegt. Gerade bei Schiffsfonds beliefen sich die Provisionen oft auf erhebliche Beträge, die diese Grenze teilweise auch deutlich überstiegen. Dies kann aber einen Interessenkonflikt hervorrufen zwischen dem Verdienstinteresse des Bankberaters und den Interessen des Bankkunden, der eine an seinen Bedürfnissen und Wünschen orientierte Beratung wünscht.
Anleger können bei falscher Anlageberatung Schadensersatz beanspruchen

Anleger der MPC Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Da falsche Anlageberatungen keine Seltenheit sind, kann dies Anlegern eines mit Problemen behafteten MPC Schiffsfonds die Chance eines verlustfreien Ausstiegs bieten. Da die Krise der Schifffahrt in absehbarer Zukunft nach Einschätzung von Experten nicht wesentlich abflauen wird, kann die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an einem akut bedrohten MPC Schiffsfonds den endgültigen Verlust des investierten Geldes abwenden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern auch Klarheit über ihre Handlungsoptionen bieten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Anleger berichten über unzureichende Beratung durch die DVAG.


Die einst als sicher betrachteten offenen Immobilienfonds befinden sich in der Krise. Im April 2012 wurde auch beim DWS Immoflex Vermögensmandat die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB Rechtsanwälte nennen Handlungsoptionen.


Bei dem DWS Immoflex Vermögensmandat handelt es sich um einen Dachfonds, der seinerseits vor allem in offene Immobilienfonds anlegte. In Schwierigkeiten kam dieser Fonds u. a. auch deshalb, weil 9 Zielfonds mit Problemen behaftet sind. Bei einigen Zielfonds wurde bereits in die Abwicklung eingetreten, bei anderen Zielfonds wurde die Anteilsrücknahme ebenfalls ausgesetzt.

Zahlreiche Anleger fragen sich, wie sie sich unter diesen Umständen verhalten sollen. Dies insbesondere deshalb, weil nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Anlegern der Fonds nicht selten als sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage angepriesen wurde. Anleger berichten beispielsweise, dass Berater der DVAG gerade nicht auf die Risiken des Fonds, wie ein Verlustrisiko oder die Gefahr der Aussetzungen der Anteilsrücknahme hingewiesen haben.

Für die Anleger bestehen nunmehr drei Handlungsoptionen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Fondsanleger vertritt.

Die Anleger können abwarten, die Anteile verkaufen oder ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen.

Anleger, die weiter abwarten wollen, brauchen u.U. einen langen Atem, da derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, wie es mit dem Fonds weiter geht. Ob die Anleger letztlich das von ihnen investierte Kapital vollständig wiedererhalten werden, ist ungewiss.

Den Anlegern steht auch die Möglichkeit offen, ihre Anteile zu veräußern, was aber ebenfalls zu Verlusten führen kann.

Anleger, die sich schadlos halten möchten, sollten daher prüfen, ob ihnen nicht Ansprüche gegen Dritte zustehen. Fondsinvestoren sind nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn sie die Fondsanteile auf Beratung hin erworben haben, so Rechtsanwalt Alexander Kainz weiter. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger über die Risiken des Anlageprodukts zutreffend und vollständig aufzuklären. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass der Fonds geschlossen wird oder auch auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.

Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.

Zu beachten ist die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche. Wegen kurzer, eventuell sogar kurz vor dem Ablauf stehender Verjährungsfristen können Geschädigte regelmäßig nicht abwarten, ob Ihnen nach der vollständigen Liquidation ein Schaden verbleibt. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds oder gemischten Fonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DWS ImmoFlex Vermögensmandat" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Donnerstag, August 23, 2012

Medico Fonds Nr. 31: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Dr. Rötlich Rechtsanwälte vor dem LG Stade.


Medico Fonds Mr. 31 - eine Klage der Rechtsanwälte Dr. Rötlich hatte Termin am 22.8.2012 vor dem LG Stade. Die Äußerungen des Vorsitzenden Richters und der Verlauf der Verhandlung lassen geschädigte Anleger hoffen. Verkündungstermin am 12.9.2012.


In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte geführten Prozess hat das LG Stade sich mit der Klage einer Anlegerin gegen die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung wegen  Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung am Medico Fonds 31 zu befassen.

Im zugrunde liegenden Fall wurde der Klägerin, die zum Zeitpunkt des Abschlusses 50 Jahre alt war, von den Anlageberatern der Bonnfinanz AG eine Beteiligung am Medico Fonds Nr. 31 empfohlen. Zuvor wurde durch die Bonnfinanz der Ehemann und damalige Geschäftsführer wegen Steuervorteilen angerufen.

Das Landgericht Stade hat in einer umfassenden Beweisaufnahme des Ehemanns der Klägerin und des Beraters der Bonnfinanz - der inzwischen dort nicht mehr tätig ist  - vernommen. Es ging um die Prüfung, ob eine Anlagevermittlung oder Beratung stattgefunden hat. Die Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im Fall umfassend hinterfragt. Besonderheit war auch, dass die Anlegerin deutlich mehr Geld anlegen sollte als sie hatte. Es wurde deshalb noch ein Kredit von 40.000 Euro aufgenommen, um eine gute Anlage durchführen zu können. Dazu hat sich das Ehepaar noch für 10 Jahre verschuldet.

Die Klägerin verfügte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Beteiligung über keinerlei einschlägige Kenntnisse über Kapitalanlagen, insbesondere hatte sie keine Kenntnisse über geschlossene Immobilienfonds.

Es war daher nach Ansicht des LG Stade nicht ausreichend, dass der Vermittler mit der Anlegerin den Prospekt teilweise durchgegangen ist. Im Prospekt werden die Risiken nur stichpunktartig angerissen und nur zum geringen Teil konkret erläutert.  Die Kausalität zwischen Beratungsfehler und Zeichnung der Anlage wurde vermutet. Hierzu wurde die anwesende Klägerin nicht vernommen.

Die Ansprüche sind auch nicht verjährt; eine Kenntnis der Klägerin lag nicht schon deshalb vor, weil ihr die Rechenschaftsberichte übersandt worden sind. Denn aus diesen musste sich ebenso wenig für die Klägerin erschließen, dass die Anlage mit Risiken verbunden ist.

Die Verjährung wird im Einklang mit dem Berufungsgericht OLG Celle als nicht gegeben gesehen. Das Urteil wird am 12.9.2012 gesprochen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Medico Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen. 
drirö


Mittwoch, August 22, 2012

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gröpper wird in den Gläubigerausschuss der PONAXIS AG/ loginet3 AG gewählt.


Die PONAXIS AG/loginet3 AG hat von rund 7.000 Anlegern bis zu € 35 Mio. eingesammelt. Das Geld ist weg. Die Anleger wurden geschädigt. Jetzt unterstützt der GRÖPPER KÖPKE-Rechtsanwalt den Insolvenzverwalter bei der Rückgewinnung der Gelder. Eine Nachricht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Frau Rechtsanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira.


Das Tostedter Insolvenzgericht hat am 21.08.2012 den ersten Berichts- und Prüfungstermin in der PONAXIS AG/ loginet3 AG-Sache abgehalten. Rund 300 Anleger haben ihre Forderungen zur Tabelle angemeldet und machen Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe geltend.

Der Insolvenzverwalter, der Hamburger Rechtsanwalt Frank Dreyer, berichtete, dass die Klärung des Sachverhalts schwierig ist. Der Vorstand der Gemeinschuldnerin habe ihm bis jetzt nicht alle Informationen gegeben. Dadurch verzögert sich die Prüfung der Erfolgsaussichten der Inanspruchnahme der Schädiger der Gesellschaft.

Darüber hinaus wurde ein Gläubigerausschuss gewählt. Neben dem Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper wurden der Arzt Stefan Marzischewski-Drewes und Herr Martin Hermstorf als Vertreter des Buchholzer Finanzamts gewählt. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses unterstützen den Insolvenzverwalter nach § 69 InsO bei der Ausübung seines Amtes.

Für betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ponaxis AG"  anzuschließen.
 

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 22. August 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania - Erneut Geldforderungen - Rechte und Ansprüche der Anleger.


Die Anleger der Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania werden gebeten, dem Fonds ein weiteres Mal Geld zur Verfügung stellen. Doch Anleger sind nicht rechtslos und können (Schadensersatz)Ansprüche geltend machen.


Der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania bittet seine Anleger zur Kasse: Der Fonds ist erneut sanierungsbedürftig. Die Anleger sollen dem Fonds Geld in Höhe von 15 % ihres Anlagebetrags zur Verfügung stellen. Anderenfalls wird eine mögliche Insolvenz mit entsprechenden Verlusten für die Anleger in Aussicht gestellt. Bereits vor 2 Jahren musste ein Betriebsfortführungskonzept für die Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania geschmiedet werden. Ausschüttungen haben die Anleger seit Jahren nicht mehr erhalten.

Die neuerliche Rettungsmaßnahme ist bereits das zweite Betriebsfortführungskonzept der Schiffsbeteiligung. Was können Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania unternehmen, die nicht einfach weiteres Geld bezahlen möchten? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, welche Rechte und Ansprüche den Anlegern des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania zustehen.

Anleger haben Rechte und können Ansprüche geltend machen

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania unternehmen können. Beispielsweise kann geprüft werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger oft nicht ausreichend über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden. Ein stets brisantes Thema sind auch Provisionen, die nicht selten hinter in stattlicher Höhe dem Rücken der Anleger gezahlt wurden. Angesichts der aktuellen Lage können Anleger des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen und Möglichkeiten sind, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Bildquelle: © Michael Staudinger / PIXELIO    www.pixelio.de

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drst