Der US-Lebensversicherungsfonds Bayernfonds BestLife 1 (Life U.S. Solutions I L.P.) des Emissionshauses Real IS AG weist aufgrund massiver finanzieller Probleme eine erschreckende Bilanz auf. Betroffene Anleger sollten sich jedoch nicht damit abfinden.
Bayernfonds BestLife 1
Der Bayernfonds BestLife 1 steht vor großen finanziellen
Problemen. So besteht zum einen ein Einnahmeproblem. Zum 31.12.2010 betrugen
die Gesamteinnahmen des Fonds US-$ 55,46 Mio., prospektiert waren hingegen US-$
161,94 Mio. Somit wurden nur 16,9 % der erwarteten Einnahmen erzielt. Zum
anderen sind die Ausgaben mit US-$ 78,68 Mio. über US-$ 12 Mio. höher als
eingeplant. Bereits 2008 machte der LV-Fonds Verluste und dies besserte sich
auch nicht in den beiden Folgejahren. Zum Jahresende 2010 häufte der LV-Fonds
bereits Gesamtverluste von über US-$ 23 Mio. an, demgegenüber lag die
Gewinnerwartung bei US-$ 96,47 Mio.
Es überrascht daher nicht, dass der Bayernfonds BestLife 1
nicht eingeplante Kredite in Höhe von US-$ 30 Mio. aufnehmen musste. Dies
zeigt, dass dem Fonds eine Fehlkonzeption zu Grund liegt. Bei der Emission
wurden unzutreffende Lebenserwartungen der Versicherten zugrunde gelegt,
mittlerweile musste das korrigiert werden und es wird nun von einer 2 Jahre
längeren Lebenserwartung ausgegangen.
Angesichts dieser desaströsen finanziellen Lage des
Bayernfonds BestLife 1 blieben auch die Ausschüttungen hinter den
Prospektangaben zurück. In den Jahren 2009 und 2010 erhielten die Anleger
entgegen den Prospektangaben gar keine Ausschüttungen. Insgesamt wurden nur
5,75 % der Einlagesumme ausgeschüttet, wohingegen die Prognose 60,25 % betrug.
Eine Besserung dieser Finanzlage ist nicht in Sicht.
Schadensersatzansprüche bei fehlerhafter Beratung
Allerdings sind die betroffenen Anleger des Bayernfonds
BestLife 1 nicht rechtlos gestellt. Nach Einschätzung der auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel
Rechtsanwälte bestehen gute Chancen für Anleger, Schadensersatzansprüche gegen
die beratende Bank bzw. das Beratungsunternehmen, das ihnen die
Fondsbeteiligung vermittelt hat, durchzusetzen. Banken und Anlageberater, die
bei der Vermittlung der Fondsbeteiligungen gegen die Pflicht zur vollständigen
und richtigen Aufklärung verstoßen, schulden den Ersatz des entstandenen
Schadens. Geschädigte Anleger können so ihre Fondsbeteiligung rückabwickeln.
Beratungspflichten der Banken und Anlageberater
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)
umfassen die Beratungspflichten neben den Hinweisen auf einschlägige Risiken
(Kapitalverlustrisiko, einschränkte Veräußerbarkeit, keine garantierte
Mindestverzinsung, untaugliche Sterbetafeln u.a.) insbesondere die Aufklärung
über die Rückvergütungen (sog. Kick-Back-Zahlungen), welche die Bank bzw. der
Berater für die Vermittlung der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds
erhalten hat.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Lebensversicherungs-Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Bayernfonds BestLife 1" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Felix Schönfleisch
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsttü
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