BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät geschädigten Anlegern eine juristische Überprüfung von Schadensersatzansprüchen. Unangenehme Post haben die rund 500 Anleger des geschlossenen Schiffsfonds MS SVENJA dieser Tage erhalten. Aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses werden die Ausschüttungen zurückverlangt, um so zu versuchen, den in Schieflage geratenen Fonds zu retten.
Das Marktumfeld in der Schifffahrtsbrache ist weiterhin
schwierig: das aufgrund von Überkapazitäten und einer schlechten Weltkonjunktur
gesunkene Frachtratenniveau ermöglicht es in vielen Fällen nicht mehr,
kostendeckende Charterraten zu vereinbaren. So ergeht es auch dem MS Svenja
Fonds - das Fondsschiff erwirtschaftet aktuell keine die Kosten deckende
Charter.
Viele Anleger wurden von dieser Entwicklung überrascht, da
sie vor Zeichnung nicht darauf aufmerksam geworden sind, dass es bei
Schiffsfonds zu starken Schwankungen der Charterraten kommen kann und dass dies
für den Anleger letztlich bis zu einem Totalverlust führen kann, was bereits
Anleger diverser anderer Schiffsfonds lernen mussten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele Anleger die
Frage, ob und wie sie sich vor eventuellen Verlusten schützen können - sollte
sich der Fonds nicht sanieren lassen.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte
empfiehlt die anwaltliche Überprüfung, ob eventuell Schadensersatzansprüche
durchsetzbar sind, die auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs
gerichtet sind.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Anlageberater zum
einen rechtzeitig vor Zeichnung über die mit Beteiligung verbundenen Risiken
hinzuweisen hat, damit einem Anleger bei Zeichnung bewusst ist, dass er mit
seiner Investition ein Totalverlustrisiko eingeht. Zum anderen muss der
Anlageberater auch prüfen, ob seine Anlageempfehlung auch zu den Zielen, den
Wünschen und der Risikobereitschaft des Anlegers passt. Einem Anleger, der
gezielt auf der Suche nach einer sicheren Kapitalanlage ist, darf ein solcher
Fonds nicht ohne weiteres empfohlen werden.
Beratende Banken müssen darüber hinaus ihr eigenes
Vergütungsinteresse offenlegen.
Da die Frage des Bestehens von Schadensersatzansprüchen
wegen fehlerhafter Anlageberatung eine komplexe ist, empfiehlt BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Bombosch die Hinzuziehung ausgewiesener juristischer Experten.
Er weist weiter darauf hin, dass bestehende Rechtsschutzversicherungen in
etlichen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und Durchsetzung verbundenen
Kosten übernehmen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/EEH Schiffsfonds MS SVENJA" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbbobo
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen