Montag, August 22, 2011

Neue Probleme für Debi Select

Auf Debi Select kommen neue Probleme zu. Nachdem die Gesellschaft bereits seit Wochen wegen des Insolvenzantrags des Stromhändlers Teldafax in den Schlagzeilen ist, berichtet das Handelsblatt nun über neue Unregelmäßigkeiten.

Wie die Wirtschaftszeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet, hat die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht FMA im Zusammenhang mit dem neuen Debi Select Fonds „Intevo“ eine Untersuchung eingeleitet. Daraufhin wurde dessen Handel am 16. August ausgesetzt.

Die Debi Select Gruppe hatte in den letzten Jahren die Fonds Debi Select Classic, Debi Select Classic 2 und Debi Select Flex aufgelegt. Nachdem in der Vergangenheit Vorwürfe über die prospektwidrige Verwendung von Anlegergeldern erhoben worden waren, sollen nun drei Fonds zum Jahresende 2011 aufgelöst werden. Dabei bestehen für die betroffenen Anleger zwei Handlungsmöglichkeiten: zum einen können sie ihr Geld ausbezahlt bekommen, zum anderen das Kapital reinvestieren. Als Nachfolgegesellschaft dient hierbei die Anlagegesellschaft Intevo Funds mit Sitz in Liechtenstein. Dieser von der Minerva Investments AG in Lichtenstein registrierte Fonds weist allerdings laut Geschäftsbericht eine negative Halbjahresrendite von 6,6 % aus. Wie das Handelsblatt berichtet, wurde der Fonds im April zur Gänze geleert und anschließend mit 13 Millionen Euro aufgefüllt.

„Problematisch hierbei ist nun zweierlei“, so die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte „Zum einen steht die Befürchtung im Raum, dass das Geld derjenigen Anleger, die in den Intevo Funds investieren, dazu verwendet wird, um diejenigen Anleger auszubezahlen, die der Reinvestition ihrer Gelder nicht zustimmen. Zum anderen ist unklar, wie es für die Anleger des Intevo Fonds überhaupt weitergeht. Aufgrund des Aussetzen des Handels ist ihr Kapital erst einmal ´eingefroren`, ohne, dass absehbar ist, wie die FMA entscheiden wird.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Debi Select" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Ein trauriges Kapitel der Commerzbank geht (langsam) zu Ende

Investmentfonds Premium Management Immobilienanlagen (WKN: A0ND6C). Die Fondsgesellschaft Allianz Global Investors (AGI) löst den seit September 2010 eingefrorenen Immobiliendachfonds Premium Management Immobilien-Anlagen (PMIA) auf.

Die Commerzbank bietet zeitgleich ca. 50.000 Anlegern an, ihre Wertpapiere für 43,38 Euro pro Anteil abzukaufen. Die Commerzbank reagiert hiermit auf Tausende Beschwerden und Klagen von Kunden, die sich falsch beraten fühlten und fühlen.

Der Fonds wurde im Mai 2008 zum Erstausgabepreis von 52,50 Euro aufgelegt und nur an Kunden der Allianz und Commerzbank AG verkauft, in der Spitze verwaltete er 2,2 Mrd. Euro. Nach der Übernahme der Dresdner Bank fiel er an die Commerzbank. Im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer empfahlen viele Berater der Commerzbank im Jahr 2008 einen Tausch aus dem zum Konzernverbund gehörenden Hausinvest Europa in den damals ebenfalls von der Cominvest geführten Immobiliendachfonds. Später, im September 2010, wurde der Dachfonds als unattraktiv eingestuft und geschlossen. Die Berater sollten mit einem anteiligen Ausgabeaufschlag wieder in andere Fonds umschichten, nicht selten in den Hausinvest Europa. Im Zuge der Übernahme der Dresdner Bank ging die Cominvest in der Folgezeit an den Allianzkonzern über, der Exklusiv-Vertrieb des Dachfonds oblag indes weiterhin der Commerzbank. Bizarr ist dabei, dass die Commerzbank auch die Rolle der "anlegerschützenden" Depotbank bei dem Fonds innehat und jetzt auch das Vergleichsangebot unterbreitet.

Schon seit Oktober 2010 bietet die Commerzbank Kunden an, ihre Anteile für einen gewissen Prozentsatz anzukaufen. Die Angebote wurden dabei oftmals als Härtefälle bezeichnet. Wohl auch, damit sich die Commerzbank einen altruistischen Anstrich gibt. Die Mehrheit der Anleger war sensibilisiert. Eine Vielzahl von Schadensersatzklagen gegen die Commerzbank war die Folge. Bis es nun zu diesem Angebot - 43,38 Euro pro Anteil - kam.

"Was nun?", fragen sich viele verunsicherte Anleger. Soll das Angebot angenommen werden oder soll die Commerzbank vor Gericht gezogen werden? "Diese Frage kann sicherlich nicht generell beantwortet werden. Allerdings erscheinen 43,38 Euro pro Wertpapier sehr gering", erklärt Lutz Tiedemann, BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei KWAG. "Wir haben bereits Vergleiche zum Preis von über 49,00 Euro abgeschlossen", so Tiedemann weiter. Das sind dann schnell ein paar Hundert Euro mehr. Es lohnt sich folglich, ernsthaft zu überlegen, ob dieses Angebot angenommen werden sollte. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die geschädigten Anleger oftmals bereits im Rentenalter sind und in diesem offenen Immobiliendachfonds ihre Altersvorsorge "liegen" haben, allerdings nicht an das Kapital herankönnen.

Auch Anleger, die die Wertpapiere schon vor drei Jahren erworben haben, kann noch gerichtlich geholfen werden. Denn es gibt hier viele Faktoren, die von einer vorsätzlichen Fehlberatung ausgehen lassen. Unsere Mandanten berichten über identische Beratungsfehler, die für uns ein erhebliches Indiz für ein vorsätzliches Organisationsverschulden der Commerzbank darstellen. Auch die Rolle der Commerzbank in ihrer Doppelfunktion als Vertrieb einerseits und anderseits als anlegerschützende Depotbank berührt Schadensersatznormen, die nicht an eine dreijährige Verjährungsfrist gebunden sind.

Angesichts des von der Commerzbank vorgelegten "Niedrig-Angebots" sollten sich die betroffenen Anleger gut überlegen, ob das Angebot wirklich angenommen werden soll. Auch ein "Nachverhandeln" oder die gerichtliche Auseinandersetzung bleiben als Option weiterhin bestehen. Bereits die Beauftragung eines Rechtsanwalts stellt für Kreditinstitute einen deutlichen Hinweis dar, dass die Anleger sich nicht mit einem geringen Vergleichsangebot abspeisen lassen werden. Dies hat in der Vergangenheit vielfach schon bei anderen Anlageprodukten zu einem Einlenken und der Nachbesserung von Vergleichsangeboten geführt.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Premium Management Immobilien Anlagen" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Lutz Tiedemann

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Totalverlust für Anleger bei „Fleesensee-Fonds“?

Nachdem die Anleger nun schon mehrere Jahre aus der Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG keine Ausschüttungen mehr erhalten und um die Werthaltigkeit ihrer Fondsanteile bangen, verdichten sich nun die schlechten Nachrichten, die letztlich auf einen Totalverlust hindeuten.

Die Risiken der Fondskonstruktion treten zu Tage. “Land Fleesensee” wurde teilweise mit Bankkrediten in Schweizer Franken finanziert. Zwar profitierte der Fonds anfangs von den niedrigen Zinsen, die am Kapitalmarkt für Kredite in Schweizer Franken zu zahlen sind; aber die massive Aufwertung des Franken hat in Verbindung mit hohen Fixkosten nun im Zuge der Eurokrise zur Folge, dass die Bilanzstrukturen nur noch als desolat zu bezeichnen sind.

Der Spiegel geht in einem aktuellen Artikel von einem währungsbedingten Verlustpotential von € 15 Mio aus. Denn der Fonds hat Einnahmen nur in Euro-Währung, während die in Schweizer Franken zu bedienenden Verbindlichkeiten durch die Aufwertung gleichsam explodiert sind.

Während der TUI Konzern mit Hilfe des Fondskapitals sein touristisches Angebot mit einem ohne Zweifel attraktiven Ferienresort erweitern konnte, geht aber nun die wirtschaftliche Misere wohl zu Lasten der Fondsinvestoren.

Völlig offen ist, wie die zwingend erforderlichen Investitionen dargestellt werden sollen und wie überhaupt die Zukunft des Fonds aussehen soll. Daher sollten sich die Privatanleger nun auf die Möglichkeiten der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte besinnen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Keitel & Keitel Rechtsanwälte, ist hier der Auffassung, dass die Aufklärung der Anleger auch die Provisionen von 26 % umfassen musste, ferner dass die euphorische Darstellung der prognostizierten Ausschüttungen im Prospekt Schadenersatzansprüche der einzelnen Anleger auslösen können.

Die vielfach über den AWD veräußerten Kapitalanteile wurden auf Grundlage eines Emissionsprospektes veräußert, der aus Sicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Keitel & Keitel nicht hinreichend über die Risiken aufklärte. Auch stellt sich die Frage, ob der Vertrieb den Emissionsprospekt auf Plausibilität geprüft und die Anlage auf wirtschaftliche Tragfähigkeit für die Anleger untersucht hat.

Anleger, die sich an Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG beteiligt haben, sollten von einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung zustehen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans G. Keitel.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Fleesensee-Fonds“ anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans G. Keitel

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Samstag, August 20, 2011

K1-Fonds: Vergleich für K1-Anleger gegen Vermittler!

Von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreuter Fall in Sachen K1 gegen den Vermittler endet mit Vergleich für den Anleger! Achtung: Es droht Verjährung!

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Klagen gegen diverse Verantwortliche (unter anderem gegen die Vermittler der K1-Fonds, aber auch gegen andere mutmaßliche Verantwortliche) in ganz Deutschland eingereicht.

Inzwischen fand in einem 1. Verfahren, das von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Rohde & Späth gegen den dortigen Vermittler, ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, vor dem Landgericht Frankfurt am Main betreut wurde, am 05.08.2011 vor der 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main der Termin zur mündlichen Verhandlung statt.

Auf dringendes Anraten des Gerichts schlossen die Parteien schließlich einen Vergleich, in dem dem Anleger von seinem Schaden von 10.250,- € ein Betrag in Höhe von 2.562,50 € von dem Vermittler zurück erstattet wird, gegen Kostenquotelung.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth, die den Fall betreut hat, kommentiert den geschlossenen Vergleich folgendermaßen:

„Wir freuen uns über dieses positive Ergebnis in Sachen K1-Fonds. Zwar erhält der Anleger im gegenwärtigen Fall nur 25 % seines Schadens ersetzt, allerdings handelte es sich um einen Spezialfall, da es sich um einen Anleger handelte, der über gute bis sehr gute Kenntnisse in diversen Wertpapieranlagen verfügte und zudem bei seiner Risikobereitschaft angegeben hat, „spekulativ“ eingestellt zu sein, was im dortigen Fall der höchsten von fünf Risikoklassen entsprach, wobei ausdrücklich angegeben wurde, dass dabei Risiken bis hin zum Totalverlust möglich sind. Andere Anleger, die weniger risikobereit waren, dürften daher noch deutlich bessere Chancen auf Schadensersatz haben. Außerdem dürfte der Anleger mit höchster Wahrscheinlichkeit im gegenwärtigen Fall den Vergleichsbetrag auch ausbezahlt erhalten, da es sich bei der dortigen Beklagten um ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit entsprechender Solvenz handelte.“

Weitere Termine zu mündlichen Verhandlungen in Fällen, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreut werden, sind in den nächsten Monaten zu erwarten, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Rohde & Späth sind positiv gestimmt, hier demnächst auch die ersten positiven Urteile zugunsten der Geschädigten erstreiten zu können.

Allerdings sollten Geschädigte dabei beachten, dass in zahlreichen Fällen in den nächsten Wochen und Monaten Verjährung droht, nämlich in den Fällen, in denen die K1-Anlagen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen vermittelt wurden. „In diesen Fällen gilt die Spezialverjährungsvorschrift des § 37a Wertpapierhandelsgesetz alter Form, weshalb die Ansprüche geschädigter Anleger in drei Jahren ab der Vermittlung verjähren, und zwar nicht erst am Jahresende, sondern taggenau,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Ob es sich bei dem jeweiligen Vermittler um ein sog. „Wertpapierdienstleitungsunternehmen“ im Sinne des KWG handelte, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „K 1“ anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, August 19, 2011

Falschberatung bei Commerzbank "MezzCaps" / Anleger droht Totalverlust

Die Commerzbank AG hat ab 2006 ihr hauseigenes Produkt, sog. MezzCaps veräußert und diese als sichere Kapitalanlagen an die Anleger vermittelt. Hierbei hatte die Commerzbank seit April 2006 knapp Euro 200 Mio. sog. "Mezzanie-Kapital" an 35 mittelständische Unternehmen in Form von Genussrechten vergeben.

Die Risiken hieraus hatte die Commerzbank in 6 Tranchen an institutionelle und private Anleger verkauft, die dafür nach Risiko gestaffelte Zinsen erhalten sollten. Wie bei einem Kaskadensystem sollten alle Zins- und Tilgungszahlungen zunächst in die oberen Tranchen fließen. Verbrieft hat die Commerzbank dabei allerdings nur die unterste Anlageschicht "F". Irgendeine Risikostreuung gab es für diese Tranche überhaupt nicht. Hierin könnte seitens der Commerzbank eine bewusst Verschleierung der Umstände und somit eine Täuschung der Anleger vorliegen.

Vor allem fehlte es an einer Aufklärung über das "hauseigene" Produkt der MezzCaps, d.h. die Konzeption sowie die Struktur wurden dem Kunden dabei nicht weiter erläutert. Insbesondere aber die schon im Mai 2006 eingetretene Insolvenz der NICI AG, deren Genussrecht mit Euro 10 Mio. bereits 5% des Portfolios ausmachte, hat die Commerzbank wohl wissentlich verschwiegen, um den weiteren Verkauf ihrer Papiere nicht zu gefährden. Allein der Ausfall der NICI AG überschritt bereits den gesamten, von den Anlegern der Klasse "F" in Höhe von Euro 9 Mio. zur Verfügung gestellten Kapitaleinsatz, was nunmehr zu einem Totalausfall für sämtliche Anleger führen könnte.

Im April 2011 kam es nach Auskunft der Staatsanwaltschaft zu einer Durchsuchung der Geschäftsräume der Commerzbank in Essen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges. Schon heute ist daher absehbar, dass die noch in 2012 bzw. 2013 auslaufenden MezzCaps zu einem Totalausfall führen könnten.

In Anbetracht dieser Umstände könnten den Anlegern Schadensersatzansprüche bzw. Ansprüche auf Rückabwicklung wegen fehlerhafter Beratung gegen die Commerzbank zustehen.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Mezz-Cap-Zertifikate" anschließen.

Bildquelle: ©Gerd Altmann/PIXELIO    http://www.pixelio.de/
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, August 18, 2011

Landsbanki-Anleihe: Commerzbank zum Schadensersatz verurteilt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erstreitet rechtskräftiges Urteil. Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat das Landgericht Regensburg die Commerzbank AG wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Anleihe 6,25 %, Landsbanki Islands EO-Notes 2006 (11/Und.), WKN A0GNC9 zum Schadensersatz verurteilt.

Die seitens der Commerzbank AG eingelegte Berufung wurde zwischenzeitlich auf Grund eines deutlichen Hinweises des Oberlandesgerichts Nürnberg-Fürth zurückgenommen. Der Kläger warf der Commerzbank vor, ihn und seine Ehefrau im Jahr 2007 nicht ordnungsgemäß über die Struktur und die Risiken einer Landsbanki-Anleihe aufgeklärt zu haben. Auf Grund der unzureichenden Aufklärung investierten der Kläger und seine Ehefrau einen Betrag in Höhe von € 415.000,00 in die Anleihe. Das Landgericht Regensburg ging nach einer umfangreichen Beweisaufnahme ebenfalls von einer Fehlberatung aus und verurteilte die Commerzbank zum Schadensersatz. "Dieses Verfahren zeigt, dass Kapitalanleger, die sich unzureichend aufgeklärt fühlen, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen sollten, um sich beraten zu lassen" erklären die Rechtsanwälte und BSZ e.V. Vertrauensanwälte Dr. Henning Leitz und Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die das Verfahren betreut haben. Insbesondere Anleger, die eine Kapitalanlage vor dem 01.01.2002 gezeichnet haben, sollten noch in diesem Jahr eine Anwaltskanzlei konsultieren. Auf Grund einer Gesetzesänderung werden nämlich zum Jahresende 2011 sämtliche Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren, wenn die Kapitalanlage vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurde.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Landesbanki " anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, August 17, 2011

Weitere Erfolge für Gesellschafter der Multi Advisor Fund I GbR.

Landgericht Bonn weist Klage der Multi Advisor auf vermeintlich rückständige Einlagen, Aufwendungsersatz, und Bearbeitungsgebühren ab. Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, kündigt die Multi Advisor Fund I GbR in einer Vielzahl von Fällen das Gesellschaftsverhältnis und fordert die Anleger auf, die vermeintlich rückständigen Einlagen sowie einen Aufwendungsersatz und Bearbeitungsgebühren zu bezahlen. Eine Rechtsverteidung der Anleger gegen diese Klagen kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch durchaus erfolgreich sein. So haben auch in der jüngeren Vergangenheit Gerichte zu Gunsten von Anlegern der Multi Advisor Fund I GbR geurteilt.

So hat das Landgericht Bonn eine Klage der Multi Advisor auf vermeintlich rückständige Einlagen, Aufwendungsersatz, und Bearbeitungsgebühren mit Urteil vom 11.08.2011 erstinstanzlich abgewiesen. Weiter haben jüngst das Landgericht Hof mit Urteil vom 10.08.2011 und das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 29.06.2011 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Gesellschafter auf Zahlung eines vermeintlichen Rückstandes (zum überwiegenden) Teil abgewiesen.

Ebenso hat beispielsweise das Landgericht Bochum mit erstinstanzlichen Urteil vom 14.01.2011 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen einen Anleger auf Zahlung des (vermeintlichen) Einlagenrückstandes abgewiesen meldet die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die den Anleger in diesem Verfahren vertreten hat.

Auch das Amtsgericht Augsburg - Zweigstelle Schwabmünchen - hat eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR mit Urteil vom 28.02.2011 abgewiesen.

Auch das Landgericht Chemnitz hat mit Urteil vom 15.10.2010 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Anlegerin in zweiter Instanz abgewiesen. Nachdem das Amtsgericht Chemnitz in erster Instanz zunächst die Anlegerin zur Zahlung verurteilt hat, gelang es der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in der zweiten Instanz darzulegen, dass die Anlegerin den Vertrag wirksam widerrufen hat. Das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz wurde aufgehoben, die Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen die Anlegerin wurde abgewiesen.

Ende 2010 hat auch das Landgericht Augsburg in drei Verfahren die Berufung der Multi Advisor Fund I GbR zurückgewiesen. Die Urteile zugunten dieser Anleger sind somit rechtskräftig.

Auch das Landgericht Duisburg hat auf die Berufung des von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers hin mit Urteil vom 09.12.2010 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage gegen einen Anleger der Multi Advisor Fund I GbR abgewiesen.

"Auch wenn diese Urteile nicht verallgemeinerungsfähig sind, zeigen sie doch, dass sich Anleger der Multi Advisor Fund I GbR unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich gegen die Geltendmachung von vermeintlichen Rückständen verteidigen können", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der die Verfahren betreut hat. Auch die jüngst ergangenen Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, dass es sich für Anleger der Multi Advisor Fund I GbR lohnt, ihren Sachverhalt einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vorzustellen. Dies - wie die Entscheidung des Landgerichts Bonn zeigt - auch dann, wenn Anleger bereits eine Kündigung des Geselschaftsverhältnisses erhalten haben.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR." anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, August 15, 2011

Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland zahlt im Vergleichswege 75% der Einlage eines DGI-26-Anlegers zurück.

Die Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland verpflichtete sich im Vergleichswege vor dem Landgericht Stade, an einen Anleger des DGI 26 nunmehr 75% der ursprünglichen Einlage zurück zu zahlen.

Nachdem außergerichtlich allein 20% der Einlage angeboten wurden, erfolgte zunächst noch das vor Gericht übliche Säbelrasseln seitens des Bankanwaltes. Nachdem dieser sogar mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht für den Fall der Verurteilung der Bank drohte, lenkte der Vorstand doch noch ein und erklärte sich bereit, dem betroffenen Anleger 75% seiner Einlage zu erstatten.

"Schnelles Geld ist gutes Geld", zeigte sich der Betroffene zufrieden und dankte seinem Bevollmächtigten, dem Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze. "Zwar hat der Betroffene nicht alle der ihm zustehenden Ansprüche realisieren können, gleichwohl bleibt diesem ein langwieriger und nervenaufreibender Zug durch die Instanzen erspart.

Im übrigen dürfte das unverändert bestehende Geschäftsverhältnis zwischen Bank und Kunden durch den - auch für die Bank gesichtswahrenden Vergleich - weniger Schaden als durch eine Verurteilung der Bank genommen haben", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Schulze. "Offenbar macht sich langsam aber sicher bankseitig doch ein Einsehen dahingehend bemerkbar, dass der unsinnige bislang übliche Kampf der Banken gegen Ihre Kunden in jedem Fall einen erheblichen Reputationsverlust der betroffenen Bank bedeutet."

Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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K1-Fonds: Gericht lässt Zwangsvollstreckung in Vermögen von Helmut Kiener zu!

Landgericht Würzburg lässt auf Antrag der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Zwangsvollstreckung in Vermögen von Helmut Kiener zu! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte stellen für Geschädigte Strafantrag auf Mallorca gegen diverse Personen!

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Würzburg hat vor kurzem auf Antrag der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte für die diverse Geschädigte die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des verurteilten Hedgefonds-Manager Helmut Keiner zugelassen. Der Hedgefondsmanagers der K1-Fonds, Helmut Kiener, wurde vor kurzem zu 10 Jahren und 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte Kiener mit den von ihm aufgelegten K1-Fonds zwischen 2006 und 2008 rund 5.000 Anleger sowie zwei Großbanken um mehr als 300 Millionen Euro geprellt. Von dem größten Teil des Geldes fehlt jede Spur.

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Würzburg führt aus, dass mit der Urteilsverkündung feststehen würde, dass Kiener aus seinen Betrugsfällen Geldbeträge im Gesamtwert von 1.683.607,24 € erlangt habe und dass der Verfall von Wertersatz nicht angeordnet werden könne, da Ansprüche der Verletzten entgegen stehen würden.

Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass der durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 21.10.2009 angeordnete dingliche Arrest in das Vermögen von Herrn Kiener von 1.683.607,24 € für die Dauer von drei Jahren aufrecht erhalten wird. Auch wurde die Pfändung diverser Ansprüche von Herrn Kiener angeordnet und für weitere 3 Jahre aufrechterhalten.

Das Gericht stellte fest, dass die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten vertretenen Antragsteller zu den durch die Betrugstaten von Herrn Kiener privilegierten Verletzten im Sinne der §§ 111g, 111 i StPO gehören würden, weil die von Herrn Kiener beherrschte K1 Invest Ltd. im Jahr 2007 den vom Geschädigten einbezahlten Betrag betrügerisch erlangt habe.

Auch haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor kurzem für geschädigte K1-Anleger Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft auf Mallorca gegen diverse Personen gestellt, bei denen der Verdacht besteht, dass ihnen von dem inzwischen verstorbenen Dieter Frerichs vor dessen Tod unrechtmäßigerweise Immobilien übertragen wurden. Dieter Frerichs, der von Mallorca aus die Geschäfte steuerte, hat sich im Juli 2010 bei seiner Festnahme durch die Polizei Angaben der Polizei zufolge das Leben genommen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten der Staatsanwaltschaft Mallorca wichtige Informationen weitergeben, wie die Adresse einer Immobilie auf Palma de Mallorca, die nach Informationen des BSZ e.V. übertragen wurde. Außerdem konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Informationen zu einer Luxusyacht in der Marina von Arenal (Palma de Mallorca), die vermutlich ebenfalls im Eigentum des verstorbenen Dieter Frerichs stand, weiter geben. Außerdem konnte erreicht werden, dass sich eine ehemalige Lebensgefährtin von Herrn Frerichs dazu bereit erklärt hat, als Zeugin auszusagen, die ebenfalls angekündigt hat, wichtige Informationen zu dem Verfahren beisteuern zu können. Auch konnten der Staatsanwaltschaft Mallorca von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bislang unbekannte Konten des Herrn Dieter Frerichs in Deutschland, der Schweiz sowie Österreich bekannt gegeben werden.

Anders als in Deutschland ist es im Strafverfahren in Spanien möglich, auf Antrag über den Schadensausgleich mit zu entscheiden gem. Art. 109 Codigo Penal (Spanisches Strafgesetzbuch).

„Wir hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Mallorca nun endlich den Vorgängen um die K1-Fonds auf Mallorca auf den Grund gehen wird und freuen uns, dass wir der Staatsanwaltschaft wichtige Informationen weiter geben konnten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben in den vergangenen Monaten auch bereits zahlreiche Klagen gegen diverse Verantwortliche(unter anderem gegen die Vermittler der K1-Fonds, aber auch gegen andere mutmaßliche Verantwortliche) in ganz Deutschland eingereicht, erste Termine zur mündlichen Verhandlung sind in den nächsten Monaten zu erwarten, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind positiv gestimmt, hier demnächst die ersten positiven Ergebnisse zugunsten der Geschädigten erzielen zu können.
Auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Helmut Kiener haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor kurzem die Forderungen für die Geschädigten angemeldet.

Geschädigte K1-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft K1 anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Samstag, August 13, 2011

Lease Trend AG / Ausstiegsmöglichkeiten und Schadenersatz für geschädigte Anleger

Zahlreiche Anleger hatten sich bei der Lease Trend AG in Form einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung beteiligt. Die Kapitalanlage könnte sich als Totalverlust herausstellen. Dies nicht zuletzt deshalb, da man Ende des Jahres 2010 ein fragliches Übernahmeangebot der Beteiligungen an die Anleger herangetragen hatte.

Ein Großteil der Anleger hatte das Angebot nicht angenommen, was auch weiterhin auf der Grundlage der Entwicklung der Beteiligung anzuraten ist. Einige Anleger sehen sich derzeit sogar negativen Kapitalkonten ausgesetzt, was dazu führen könnte, dass die Gesellschaft aus einer negativen Bilanz Nachschüsse verlangen könnte, sollte man die Beteiligung frühzeitig kündigen.

Trotz dieser negativen Entwicklung stehen die Chancen, den erlittenen „Schaden“ aus der Beteiligung dadurch auszugleichen, indem man Schadenersatzansprüche gegenüber der Gesellschaft und/oder den damaligen Anlageberater geltend macht.

Die Vermittler haben in einem Großteil der Fälle nicht auf die spezifischen Risiken einer derartigen atypischen Beteiligung an einer AG hingewiesen. Auch können Schadenersatzansprüche auf vorhandene Fehler im Emissionsprospekt gestützt werden, was im Einzelfall zu prüfen ist. Die Anleger der Leas Trend AG laufen aber auch Gefahr, auf Zahlung der weiteren Raten in Anspruch genommen zu werden, da die Verträge nicht selten so gestaltet waren, dass ein Teil als Einmalzahlung und ein Teil der gezeichneten Summe in Raten an die Gesellschaft gezahlt werden musste bzw. konnte.

Im Hinblick auf die Lösung dieser Probleme haben bereits zahlreiche Anleger außergerichtliche Vergleiche mit der Lease Trend AG abgeschlossen. Es existieren aber auch einige Urteile, in welchen die Gesellschaft Schadenersatzansprüche anerkennt hat, mithin dem Anleger der Schaden ersetzt wurde.

Es bestehen daher gute Gründe, so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Rechtsanwalt Adrian Wegel Frankfurt am Main von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lease Trend AG“ beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Freitag, August 12, 2011

Finanzdienstleister „Ascensus Direct“: keine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde BaFin

Finanzdienstleister „Ascensus Direct“ mit Sitz in München/Frankfurt am Main/London vertreibt Aktien ohne aufsichtsrechtliche Zulassung nach KWG. Der Finanzdienstleister „Ascensus Direct“ – nicht zu verwechseln mit der Firma Ascensus GmbH mit Sitz in Ottobrunn – mit angeblichem Sitz in München/Frankfurt am Main/London gibt vor, dass Anleger und potentielle Kunden mit „Papierwerten“ bei dieser an der „richtigen Stelle“ seien.

Wie sich nunmehr herausgestellt hat, befindet sich z.B. unter der Frankfurter Adresse, Mainzer Landstraße 697, lediglich ein virtuelles Servicebüro. Auch hat Ihren sitz dort die „Papierbank“. Es wird hierdurch der Eindruck erweckt, man sei als Finanzdienstleister auch dazu berechtigt, Bankgeschäfte zu tätigen. Der Finanzdienstleister ist jedoch nicht im Besitz einer Genehmigung gem. § 32 KWG (Kreditwesengesetz).

Es handelt sich bei der „Ascensus Direct“ um kein von der Aufsichtsbehörde BaFin zugelassenes Unternehmen für Finanzdienstleistungen. Vielmehr ist das Unternehmen nicht berechtigt Finanzdienstleistungen zu erbringen. Die „Ascensus Direct“ behauptet aber auf ihrer Internetseite, sie unterliege der Aufsicht der BaFin.

Das Geschäftsmodell sieht vor, dass sich als Mitarbeiter der Ascensus Direct ausgebende Personen im Rahmen von unaufgeforderten Anrufen bei Privatpersonen melden und diese dazu bewegen wollen, bestimmte Aktien zu erwerben.

Erwerber, welche Aktien oder sonstige Finanzprodukte über die „Ascensus Direct“ erworben haben, könnten Ansprüche auf Rückabwicklung oder sogar Schadenersatzansprüche zustehen. Sollte Interesse bestehen, so können Sie sich der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Ascensus Direct“ anschließen und Ansprüche prüfen lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Insolvenzverfahren über das Vermögen der CT Curator Treuhand GmbH eröffnet.

Geschädigte Anleger müssen ihre Forderungen bis zum 30.08.2011 zur Insolvenztabelle anmelden.
Über das Vermögen der CT Curator Treuhand GmbH (Geschäftsführer Helmut Schulze) hat das Amtsgericht Heilbronn mit Beschluss vom 22.06.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Naumann bestellt.

Die CT Curator Treuhand GmbH hat für Anleger unselbständige Stiftungen errichtet. Rechtsträger der Stiftungen war jeweils die CT Curator Treuhand GmbH selbst. Nach Auskunft des Insolvenzverwalters hat die CT Curator Treuhand GmbH einen Großteil der von den Anlegern gezahlten Stiftungsbeträge an die Schweizer Gesellschaft Magma Holding AG weitergeleitet, welche die Gelder wiederum in betrügerische Schneeballsysteme in Zypern investiert hatte. Der Geschäftsführer der CT Curator Treuhand GmbH wurde nach Angaben des Insolvenzverwalters vom Landgericht Stuttgart bereits wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Für die betroffenen Anleger gibt es nun mehrere Ansatzpunkte, um den ihnen entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Zum einen können die geschädigten Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren der CT Curator Treuhand GmbH zur Tabelle anmelden. Dabei ist zu beachten, dass die Forderungsanmeldungen bis 30.08.2011 erfolgen sollten. Späterer Anmeldungen könnten unter Umständen zu Kosten führen.

Zum anderen sind Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger gegen die Hintermänner der CT Curator Treuhand GmbH sowie der Magma Holding AG sowie gegen die Anlagevermittler denkbar. Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Nikola Breu von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, rät allen betroffenen Anlegern anwaltlichen Rat von einem auf Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft CT Curator Treuhand GmbH anschließen.

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Nikola Breu

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Mittwoch, August 10, 2011

CFB FONDS NR. 130 / Wenn die Deutsche Börse auszieht...

Anleger des CFB Fonds Nr. 130 müssen noch in diesem Jahr verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. Andernfalls verjähren ihre Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Ihre Verluste können sie dann nicht mehr erstattet verlangen.

Aktuelle Situation

Der CFB Fonds Nr. 130 entwickelte sich in den vergangenen Monaten äußerst negativ. Anlegern droht deshalb der vollständige Verlust ihrer Einlage. Nachdem der Mietvertrag mit der Deutsche Börse AG am 30.03.2011 endete und nicht verlängert wurde, steht die Immobilie des Fonds leer. Der Fonds erhält somit keine Mieteinnahmen, muss aber weiterhin neben den Verwaltungs- und Instandhaltungskosten Raten auf Zins und Tilgung des Hypothekendarlehens bezahlen. Der Fonds wird somit voraussichtlich in absehbarer Zeit seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können. Der Fonds wäre dann zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens gezwungen die Immobilie zu verkaufen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation und dem Zwang, die Immobilie schnell zu verkaufen, müssten hierbei hohe Abschläge in Kauf genommen werden. Nach Tilgung des Hypothekendarlehens wird deshalb von dem Verkaufserlös nicht mehr viel übrig bleiben.

Rechtliche Einschätzung

Nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bestehen grundsätzlich gute Erfolgsaussichten, sich von dem Investment zu lösen. Die Commerzbank, welche die Beteiligungen an dem Fonds vermittelt hat, schuldet in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle ihren Kunden Schadensersatz. Ihre Mitarbeiter haben ihre Kunden in der Regel nicht über Kick-Backs (verdeckte Rückvergütungen) informiert. Letzte Zweifel an der sog. Kick-Back-Rechtsprechung der Instanzgerichte hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 9.3.2011 beseitigt und seine Rechtsprechung mit dem aktuellen Beschluss vom 19.07.2011 erneut untermauert. Hiernach steht fest, dass die Angaben im Emissionsprospekt des CFB Fonds Nr. 130 nicht ausreichen, um den Anlageinteressenten über das Eigeninteresse der Bank in Form der ihr versprochenen Vergütung aufzuklären. Da nach Erfahrung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte nahezu ausgeschlossen werden kann, dass die Berater der Bank ihre Kunden im Beratungsgespräch direkt auf die Höhe der Provision hingewiesen haben, werden die Ansprüche der Anleger in aller Regel begründet sein.

Daneben kann die Haftung der Bank auch darauf gestützt werden, dass diese ihre Kunden nicht über das Risiko der Einlagenentnahme durch Ausschüttungen aufgeklärt hat. Häufig wurde ebenso nicht auf das Risiko aufmerksam gemacht, das eingesetzte Kapital vollständig zu verlieren.

Verjährung

Schadensersatzansprüche gegen die Bank sind nicht verjährt. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn Sie die den Anspruch begründenden Umstände kennen oder aufgrund grober Fahrlässigkeit verkannt haben. Allerdings ist zum Jahresende Vorsicht geboten. Neben der dreijährigen Verjährungsfrist besteht eine absolute, kenntnisunabhängige Verjährungsgrenze von 10 Jahren. Folge ist, dass Ansprüche der Anleger zum Stichtag 31.12.2011 endgültig verjähren, sollten nicht verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.

Fazit

Vertrauen auf eine Verbesserung der Vermietungssituation ist vorliegend fehl am Platz. Am Ende werden Anleger mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest einen hohen Verlust erleiden. Ihre Ansprüche aber werden dann verjährt sein. Vor dem Hintergrund der guten Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte jedem Anleger anwaltlichen und fachkundigen Rat einzuholen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft CFB FONDS NR. 130 anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Dienstag, August 09, 2011

Money Service Group: BSZ e.V. gründet Anlegergemeinschaft!

Gründer der Money Service Group in der Schweiz verhaftet! Verdacht auf Betrug und Untreue! Deutsche, schweizerische und österreichische Anleger fürchten um ihr Geld und schließen sich dem BSZ e.V. an!

Der Gründer des Liechtensteiner Finanzverwalters Money Service Group (MSG), Michael Seidl, ist Medienberichten der letzten Tage zufolge in der Schweiz verhaftet worden. Gegen den Deutschen wird wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue ermittelt. Ein zuständiges Gericht in der Schweiz wird voraussichtlich in den nächsten Tagen entscheiden, ob die Untersuchungshaft verhängt wird.

Laut Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Sankt Gallen besteht der Verdacht, dass Seidl die Gelder von Anlegern nicht investiert, sondern zweckwidrig verwendet haben soll. Im Zentrum der Ermittlungen stehen die Hermes Invest GmbH in Oberbayern sowie die auf Anlageberatung spezialisierte Samiv AG mit Sitz im schweizerischen Herisau, die sich in Liquidation befindet.

Auch in Liechtenstein laufen gegen Seidl Ermittlungen, das Fürstentum hat seine Auslieferung beantragt, da auch hier der Verdacht besteht, dass Anlegergelder zweckwidrig verwendet worden sein könnten.

„Betroffene Anleger sollten auf jeden Fall ihre Forderungen ordnungsgemäß anmelden,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth, „wir befürchten, dass sich erneut ein großer Betrugsfall anbahnen könnte.“

Über eine eventuelle Schadenshöhe können noch keine seriösen Angaben gemacht werden, Medienberichten zufolge könnten aber deutsche, österreichische sowie schweizerische Anleger einen hohen zweistelligen oder sogar einen dreistelligen Millionenbetrag bei Money Service Group investiert haben.

Die aktuellen Vorkommnisse bei Money Service Group haben den BSZ e.V. dazu bewogen, eine Interessengemeinschaft ins Leben zu rufen, der sich betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich sowie der Schweiz anschließen können.

Die Interessengemeinschaft wird von renommierten Anlegerschutzkanzleien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz betreut, außerdem arbeiten die BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien auch mit renommierten Anwaltskanzleien aus Liechtenstein zusammen, so dass eine umfassende und länderübergreifende Betreuung gewährleistet ist.

Betroffene Money Service Group-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Money Service Group anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Allianz Premium Management Fond der Commerzbank geschlossen

Der von der Commerzbank AG vermittelte ursprünglich offene Immobilienfonds „Allianz Premium Management Fonds“ steht seit kurzem in den Schlagzeilen, da er geschlossen wurde.

Die Commerzbank vermittelte ab Anfang 2008 an ca. 30.000 Anleger Beteiligungen an dem offenen Immobilienfonds. Das Gesamtvolumen betrug gegen Ende ca. 1,7 Milliarden Euro. Überwiegend hatte sich die Commerzbank AG bei der Vermittlung wohl auf ältere Anleger konzentriert, wohl vor dem Hintergrund, dass diese „mehr Vertrauen“ in die Commerzbank AG haben könnten.

Konkret betrifft die „Krise“ des Fonds den Immobiliendachfonds mit der ISIN DE000A0ND6C8. Dieser in 2008 initiierte sog. „Dachfonds“ beteiligte sich überwiegend an offenen Immobilienfonds. Weitere Segmente waren verzinsliche Papiere und Aktien.

Unklar sind nunmehr die Hintergründe der Schließung des Fonds, welcher immerhin ca. 27.000 Anleger betrifft. Unklar ist aber auch, wann der ursprünglich offene Immobilienfonds wieder öffnen wird. Dies könnte bereits deshalb mit erheblichen Nachteilen für die Anleger verbunden sein, da die derzeitige Gesetzeslage keine zwingende Öffnung nach 2 Jahren vorsieht, so wie dies bei einem „normalen offenen Fonds“ der Fall ist.

Die Commerzbank AG hatte zahlreichen Anlegern im Vertriebszeitraum dazu geraten, anderweitige Werte aufzulösen und in den benannten Fonds zu investieren. Wie nun bekannt wurde, erhielt die Commerzbank hierfür wohl 5% Provision.

Betroffene Anleger sollten dringend Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank geltend machen, da hier nach wie vor die besondere Verjährung gemäß § 37 a WpHG – insgesamt 3 Jahre - nach Zeichnung droht.

Für betroffene Anleger gibt es gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Allianz Premium Management Fond der Commerzbank“
anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Montag, August 08, 2011

Das Landgericht Stuttgart verurteilt Südwestbank zur vollständigen Rückabwicklung einer DGI 26 und DGI 30 Beteiligung.

Auf Empfehlung der Südwestbank in Stuttgart beteiligte sich der Kläger an einem DGI 36 und einem DGI 30. Zusätzlich wurde dem Kläger empfohlen, die Beteiligungen über Darlehen zu finanzieren.

Nachdem der Kläger in der Vergangenheit, vertreten durch andere Rechtsanwälte, bis zum Bundesgerichtshof Prospekthaftungsklagen verfolgt hatte, erwies sich die Beauftragung des BSZ-Vertrauensanwalts Dr. Michael Schulze als gute Wahl. Diesem gelang es, eine vollständige Rückabwicklung der Beteiligungen sowie der Darlehensverträge durchzusetzen.

"Erneut hat sich der durch mich bereits seit 2004 erfolgreich verfolgte Ansatz der Inanspruchnahme der Beraterbank bestätigt", so der Schweinfurter Fachanwalt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bis heute kein rechtskräftiges Prospekthaftungsurteil in Sachen DG-Fonds vorliegt rät dieser unverändert, die Schadensersatzansprüche gegen die Beraterbanken durchzusetzen. "Weder zeichnet sich eine außergerichtliche Gesamtlösung ab, noch haben bislang Güteverfahren oder die Einschaltung des Ombudsmannes zum Erfolg verholfen. An einem klageweisen Vorgehen gegen die Beraterbanken scheint kein Weg vorbeizuführen.

Im Hinblick auf die hervorragenden Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens weiß ich nicht, was ein weiteres Zuwarten den Geschädigten bringen soll". Eine solche Klage ist jedoch allein bis zum 31.12.2011 möglich. Soweit betroffene vom gerichtlichen Kostenrisiko von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abgehalten werden, verweist er auf die Möglichkeiten der Einschaltung von Prozessfinanzierungsvereinbarungen oder Erfolgsvergütungen.

Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, August 05, 2011

OLG Bamberg verurteilt VR-Bank Alzenau zu Rückabwicklung und Erstattung entgangenen Gewinns

Der Kläger ist Fließenleger im Ruhestand und erwarb auf Empfehlung der VR-Bank Alzenau eine Beteiligung am DG-Fonds Nr. 26. Das Landgericht Aschaffenburg hatte die Klage zunächst abgewiesen und den Prospekt im Hinblick auf eine frühere Entscheidung des OLG Bamberg als hinreichendes Aufklärungsmittel über den Umstand der Provisionszahlungen angesehen.

Nachdem in erster Instanz noch eine andere Kanzlei für den Kläger tätig war, wechselte dieser zur Durchführung der Berufung zum Schweinfurter BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze. Ähnlich wie in der Vergangenheit bereits vor dem OLG Celle gelang es diesem nunmehr, dass OLG Bamberg davon zu überzeugen, von der bisherigen Spruchpraxis abzuweichen.

Zutreffend erkannte das Gericht nun, dass eine hinreichende Aufklärung über den Umstand der Provisionszahlung oder deren konkrete Höhe dem Prospekt nicht zu entnehmen ist und verurteilte die VR-Bank Alzenau zur vollständigen Rückabwicklung. Zusätzlich sprach das OLG Bamberg dem Kläger noch entgangenen Gewinn von 4 % pro Jahr für die Anlagedauer von 18 Jahren zu.

"Erfreulicherweise ist nunmehr auch das OLG Bamberg als letztes mit DG-Verfahren befasstes OLG bereit, der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des BGH zu folgen und den DG-Geschädigten zu Ihrem Recht zu verhelfen", so der Schweinfurter Fachanwalt. "Nunmehr können auch nordbayerische Geschädigte auf eine erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Beratungsbanken hoffen. Allerdings nur noch im laufenden Jahr, da zum Jahresende 2011 die absolute Verjährung eintritt."

Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

DG-Fonds: die letzte Bankenbastion in Deutschland ist gefallen.

Auch der 6. Senat des OLG Bamberg schließt sich der anlegerfreundlichen Auffassung des 1. Senats an. Nachdem das OLG Bamberg als bislang einziges Gericht in Deutschland die DG-Emissionsprospekte als hinreichendes Aufklärungsmittel über gezahlte Provisionen angesehen hatte, wurde nunmehr auch die Raiffeisenbank Lichtenfels zur Rückabwicklung eines DG-Fonds verurteilt.

Sowohl der 1., als auch der 4. Senat weisen zutreffend darauf hin, dass an der bisherigen Auffassung des 3. Senats insbesondere nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2011 nicht mehr festgehalten werden kann.

Der Kläger ist Landwirt im Ruhestand und beabsichtigte, eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen. Als solche wurde ihm der DGI 30 empfohlen. Das Landgericht Coburg wies die Klage zunächst unter Hinweis auf die Entscheidung des 3.Senats am OLG Bamberg ab. Das Gericht hatte sich mit dieser Entscheidung gleichwohl schwergetan. Nachdem bereits während der Beweisaufnahme durch den Richter geäußert wurde "Hier stimmt doch etwas nicht", wurde der Entscheidungsverkündungstermin insgesamt viermal verschoben. Dem in allen Terminen anwesenden Kläger wurde durch das Gericht empfohlen, Berufung gegen das klageabweisende Urteil einzulegen (?!?), welches es selbst als falsch ansehe, aber im Sinne der bis dahin geltenden Rechtsprechung des OLG Bamberg verfasst worden sei.

Nachdem der erste Senat des OLG Bamberg bereits von dieser Linie abgekommen war, folgt nunmehr auch der sechste Senat des OLG Bamberg der insoweit anlegerfreundlichen Rechtsprechung des BGH. Abermals hat der Schweinfurter Fachanwalt und BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze dieses erfreuliche Urteil erstritten. Damit hat dieser nicht nur das bundesweit erste DG-Fonds-Urteil gegen eine Beraterbank im Jahr 2004 erstritten, sondern die Rechtsprechung sowohl des OLG Celle, als auch des OLG Bamberg von zuvor erfolgten Klageabweisungen abbringen und zu entsprechenden Verurteilungen bewegen können.

Nachdem nunmehr die letzte Bankenbastion in Deutschland gefallen ist, steht kein Hinderungsgrund mehr für ein weiteres Abwarten von DG-Anlegern im Raum. "Bedenken vor den Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann im Hinblick auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung oder einer Erfolgshonorarvereinbarung begegnet werden", so RA Dr. Schulze. "Leider hat sich herausgestellt, dass eine allgemeine Abfindungslösung nicht in Betracht kommt und jeder Fall gerichtlich entschieden werden muss. Im Hinblick auf die klare und eindeutige Rechtslage zugunsten der betroffenen DG-Anleger spricht kein vernünftiger Grund dafür, diese begründeten Schadensersatzansprüche am Jahresende verfallen zu lassen".

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Donnerstag, August 04, 2011

Das LG Münster verurteilte die Volksbank Baumberge zu vollständiger Rückabwicklung einer DGI-35-Beteiligung.

Nachdem der Anleger einen Altersvorsorgebetrag seines Arbeitgebers in eine Immobilie investieren wollte, überzeugte die Volksbank Baumberge diesen zum Abschluss einer Beteiligung am DGI 35. Hiervon wollte die Bank im Verfahren allerdings nichts mehr wissen. Eine Beratung soll nicht stattgefunden haben. Dem Anleger sei es nur um Steuerersparnis gegangen.

Exzessiv wurde die Verjährungseinrede durch den die Bank vertretenden Anwalt, welcher auch Funktionär im Genossenschaftsverband ist, erhoben. Nach Auffassung dieses Anwalts waren Ansprüche bereits im Jahr 2005 verjährt. Auch soll der Umstand, dass der betroffene Anleger einen privaten "Geschädigtenverein" gegründet und betreut haben soll einer erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung im Wege stehen.

Diesen Argumenten erteilte das Landgericht Münster nun eine klare Absage und verurteilte die Volksbank Baumberge zur erfolgreichen Rückabwicklung der Beteiligung, wobei auch Steuervorteile nicht abgezogen werden sondern im Gegenteil die Bank den Anleger auch von steuerlichen Nachteilen, welche ihre Ursache in der Zeichnung der Beteiligung haben, freizustellen hat.

Auch dieses Urteil wurde durch den bereits vielfach erfolgreichen Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze erstritten, welcher sich mit dem Urteil zufrieden zeigt. "Zwar wies die Volksbank im Verfahren mehrfach auf angebliche Besonderheiten des Falles hin; die einzige Besonderheit dürfte aber gewesen sein, das hier besonders oft und besonders unbegründet die Verjährungseinrede erhoben wurde, da dem Anleger bis heute insbesondere die konkrete, an die Bank geflossene Provisionshöhe nicht bekannt ist.

Betroffene Anleger sollten sich nicht länger von einer gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche abhalten lassen, zumal zum Jahresende die absolute Verjährung droht." Allerdings rät Herr Dr. Schulze zur Einschaltung eines spezialisierten Fachanwalts, welcher bereits Erfahrungen in DG-Verfahren gegen die Beraterbanken hat. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in letzter Zeit zu beobachten ist, dass vielfach Kollegen, welche bislang ausschließlich eine Vorgehen gegen die Prospektverantwortlichen präferriert haben, nunmehr ein Vorgehen gegen die Beraterbanken empfehlen. Fehlt hier die Kenntnis insbesondere der relevanten Entscheidungen zu DG-Verfahren, lassen sich diese leicht aufs Glatteis führen, zumal die betroffenen Banken ihre Verteidigung bundesweit koordinieren.

Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, August 03, 2011

BGH Beschluss vom 19.07.2011 zu Commerzbank und Medienfonds VIP 3 und 4

Höchstrichterliche Ohrfeig für jahrelange Beratungspraxis der Kreditwirtschaft.

Erneute Rückendeckung für Fonds geschädigte Anleger angesichts Ende 2011 drohender Verjährung.
Der Bundesgerichtshof hat wie angekündigt durch einstimmigen Beschluss vom 19.07.2011 die Revision der Commerzbank gegen eine Verurteilung zum Schadensersatz wegen banktypischer Pflichtverletzungen kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, die die Klägerin vor den Instanzgerichten vertreten hat, darf sich ein weiteres Mal in ihrer von Beginn der VIP Prozesse an vertretenen Einschätzung der Sach - und Rechtslage ebenso eindrucksvoll bestätigt sehen, wie in der auch in zahlreichen anderen Verfahren verfolgten Prozesstaktik.

Wegweisend sind die erneut deutlichen Zurechtweisungen der auf Vereitelung von Schadensersatzansprüchen angelegten, in Kreisen der Kreditwirtschaft verbreiteten zentralen Argumente der Commerzbank, mit denen eine Verurteilung verhindert werden sollte. Sie werden den Instanzgerichten die verantwortungsvolle Tätigkeit im Sinne einer Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen eines effektiven Anlegerschutzes weiter erleichtern.

Dieser neuerliche Erfolg ist der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte Ansporn und Verpflichtung. Vielen Anlegern, die sich von ihren Banken und Sparkassen im Stich gelassen fühlen, wird er den Entschluss erleichtern, mit dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei oder anderer versierter Rechtsanwälte Unterstützung Schadensersatz geltend zu machen. Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf. Die Chancen und Möglichkeiten sind oft außerordentlich vielversprechend. Eile ist bei "Altfällen" geboten: Nach dem 31.12.2011 droht Verjährung!

Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VIP anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Dienstag, August 02, 2011

Hoffnung für geschädigte Anleger bei Schrottimmobilien im Osten / Heritus AG (vormals Immo Concept)

Der Mannheimer Bauträger „Heritus AG“ (vormals Immo Concept / Capital Concept) hatte im Zeitraum von 2000 bis 2009 sanierungsbedürftige und denkmalgeschützte Immobilien überwiegend in Leipzig erworben und diese dann als „Steuersparmodell“ an Anleger veräußert.

Die Immobilien wurden größtenteils im Wege des sog. „Strukturvertriebes“ an die Anleger veräußert, d.h. es erfolgte meist ein unangekündigter Anruf bzw. Kontakt zum Steuern sparen bzw. bezüglich einer Umfrage zum Euro.

Die Vermittler der Heritus AG stellten den Erwerb immer so dar, dass der Käufer eine monatliche geringe Belastung habe, hierzu noch Steuern spare und sich durch die Mieteinnahmen gemeinsam mit der Steuerersparnis die Darlehnsraten tragen würden. Nicht selten gingen die Anleger daher davon aus, dass die Darlehnsrate die Mieteinnahme und die Steuerersparnis nicht übersteigen würde. Diese Annahme sollte sich in den überwiegenden Fällen als falsch herausstellen. Die Höhe der Darlehensraten wurde den Anlegern oft nicht einmal mitgeteilt, als diese die Darlehensverträge vorgelegt bekamen und diese nur noch „pro forma“ unterschreiben mussten.

Auch stellten sich die Angaben der Vermittler dahingehend als falsch heraus, dass die tatsächlichen Mieteinnahmen nicht den vorgerechneten Mieteinnahmen entsprachen. So wurden teils bis zu 6,00 € pro qm an Mieteinnahmen vorgerechnet. Es waren aber realistischer Weise nur ca. 3,50 € - 4,00 € erzielbar. Hinzu kam, dass der Verkehrswert der Wohnungen nur ca. bei eine Drittel des Kaufpreises, in Sonderfällen auch noch darunter, entsprach.

Hiervon hatten zahlreiche finanzierenden Banken auch Kenntnis, wie sich nunmehr durch ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Juni 2011 erstmals bestätigte. In einem Urteil des Landgerichts Berlin wurde die damalige GMAC RFC Bank GmbH (jetzt Paratus AMC GmbH) zur Rückabwicklung und zur Leistung von Schadenersatz verurteilt.

Im dortigen Verfahren wurde per Gutachten festgestellt, dass der Verkehrswert der Wohnung nur einem Bruchteil des Kaufpreises entsprach. Die damalige GMAC hatte die Wohnung zuvor besichern lassen – wie in allen Fällen – und auch einen sog. „Besichtigungsbericht“ für die Wohnung innen und außen in den Darlehensverträgen aufgeführt. Sie hatte mithin Kenntnis von der völligen Überteuerung.

Da die GMAC RFC Kenntnis von diesem Umstand hatte, ging das Gericht davon aus, dass sie sich vorsätzlich vor diesem Umstand verschlossen habe und die Erwerber über diesen Umstand hätte aufklären müssen. In zahlreichen Darlehensverträgen sind diese Besichtigungsberichte erwähnt, weshalb Anleger prüfen lasse sollten, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen.

Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Herr Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich– sieht daher neue Hoffnung für sämtliche Anleger, welche eine sanierungsbedürftige und denkmalgeschützte Immobilie im Osten erworben haben.

Da der Vertrieb dieser Immobilien über zahlreiche Bauträger erfolgte, das „Modell“ jedoch immer das gleiche war, sieht Vertrauensanwalt des BSZ. e.V. – Herr Rechtsanwalt Adrian Wegel, gute Gründe für sämtliche Erwerber von „Schrottimmobilien“ im Osten, sich erfolgreich gegenüber den damals finanzierenden Banken zu Wehr zu setzen und Schadenersatz geltend zu machen, zumindest aber einen attraktiven Vergleich zu schließen. Erste Erfolge konnten hier bei schon mit positivem Ergebnis gegenüber der DKB und der Deutsche Bank erzielt werden, welche gleichfalls zahlreiche Wohnungsprojekte finanziert hatte.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Lehman-Brothers: Targobank zahlt auf Vergleich hin Schadenersatz wegen Falschberatung

Targobank zahlt auf Vergleich hin Schadenersatz wegen Falschberatung an geschädigten Lehman-Anleger. Prozess vor dem LG Düsseldorf endet im Vergleich.

Wie der BSZ e.V. von einem seiner Vertrauensanwälte in Erfahrung bringen konnte, konnte dieser im letzten Monat für einen Lehman-Geschädigten vor dem Landgericht Düsseldorf Schadensersatz wegen Falschberatung von der Targobank AG & Co. KGaA erstreiten.

Die Lehman-Zertifikate vom Typ Topzins II, Alpha Express und Bonus Express Defensiv waren dem Geschädigten von der Rechtsvorgängerin der Targobank – der Citibank – verkauft worden, ohne dass dieser ausreichend über die mit den Produkten verbunden Risiken aufgeklärt wurde. Der geschädigte Anleger hatte ausdrücklich eine geringe Risikoneigung angegeben und seinen Schwerpunkt bei der Geldanlage auf Sicherheit gelegt.

Im Wege des gerichtlichen Vergleichs konnte der Anleger nun ein Drittel seines investierten Kapitals zurückerlangen.

Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anschließen.

Foto: Logo BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.