Der Kläger ist Fließenleger im Ruhestand und erwarb auf Empfehlung der VR-Bank Alzenau eine Beteiligung am DG-Fonds Nr. 26. Das Landgericht Aschaffenburg hatte die Klage zunächst abgewiesen und den Prospekt im Hinblick auf eine frühere Entscheidung des OLG Bamberg als hinreichendes Aufklärungsmittel über den Umstand der Provisionszahlungen angesehen.
Nachdem in erster Instanz noch eine andere Kanzlei für den Kläger tätig war, wechselte dieser zur Durchführung der Berufung zum Schweinfurter BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze. Ähnlich wie in der Vergangenheit bereits vor dem OLG Celle gelang es diesem nunmehr, dass OLG Bamberg davon zu überzeugen, von der bisherigen Spruchpraxis abzuweichen.
Zutreffend erkannte das Gericht nun, dass eine hinreichende Aufklärung über den Umstand der Provisionszahlung oder deren konkrete Höhe dem Prospekt nicht zu entnehmen ist und verurteilte die VR-Bank Alzenau zur vollständigen Rückabwicklung. Zusätzlich sprach das OLG Bamberg dem Kläger noch entgangenen Gewinn von 4 % pro Jahr für die Anlagedauer von 18 Jahren zu.
"Erfreulicherweise ist nunmehr auch das OLG Bamberg als letztes mit DG-Verfahren befasstes OLG bereit, der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des BGH zu folgen und den DG-Geschädigten zu Ihrem Recht zu verhelfen", so der Schweinfurter Fachanwalt. "Nunmehr können auch nordbayerische Geschädigte auf eine erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Beratungsbanken hoffen. Allerdings nur noch im laufenden Jahr, da zum Jahresende 2011 die absolute Verjährung eintritt."
Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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