Auf Empfehlung der Südwestbank in Stuttgart beteiligte sich der Kläger an einem DGI 36 und einem DGI 30. Zusätzlich wurde dem Kläger empfohlen, die Beteiligungen über Darlehen zu finanzieren.
Nachdem der Kläger in der Vergangenheit, vertreten durch andere Rechtsanwälte, bis zum Bundesgerichtshof Prospekthaftungsklagen verfolgt hatte, erwies sich die Beauftragung des BSZ-Vertrauensanwalts Dr. Michael Schulze als gute Wahl. Diesem gelang es, eine vollständige Rückabwicklung der Beteiligungen sowie der Darlehensverträge durchzusetzen.
"Erneut hat sich der durch mich bereits seit 2004 erfolgreich verfolgte Ansatz der Inanspruchnahme der Beraterbank bestätigt", so der Schweinfurter Fachanwalt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bis heute kein rechtskräftiges Prospekthaftungsurteil in Sachen DG-Fonds vorliegt rät dieser unverändert, die Schadensersatzansprüche gegen die Beraterbanken durchzusetzen. "Weder zeichnet sich eine außergerichtliche Gesamtlösung ab, noch haben bislang Güteverfahren oder die Einschaltung des Ombudsmannes zum Erfolg verholfen. An einem klageweisen Vorgehen gegen die Beraterbanken scheint kein Weg vorbeizuführen.
Im Hinblick auf die hervorragenden Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens weiß ich nicht, was ein weiteres Zuwarten den Geschädigten bringen soll". Eine solche Klage ist jedoch allein bis zum 31.12.2011 möglich. Soweit betroffene vom gerichtlichen Kostenrisiko von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abgehalten werden, verweist er auf die Möglichkeiten der Einschaltung von Prozessfinanzierungsvereinbarungen oder Erfolgsvergütungen.
Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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