Die Risiken der Fondskonstruktion treten zu Tage. “Land Fleesensee” wurde teilweise mit Bankkrediten in Schweizer Franken finanziert. Zwar profitierte der Fonds anfangs von den niedrigen Zinsen, die am Kapitalmarkt für Kredite in Schweizer Franken zu zahlen sind; aber die massive Aufwertung des Franken hat in Verbindung mit hohen Fixkosten nun im Zuge der Eurokrise zur Folge, dass die Bilanzstrukturen nur noch als desolat zu bezeichnen sind.
Der Spiegel geht in einem aktuellen Artikel von einem währungsbedingten Verlustpotential von € 15 Mio aus. Denn der Fonds hat Einnahmen nur in Euro-Währung, während die in Schweizer Franken zu bedienenden Verbindlichkeiten durch die Aufwertung gleichsam explodiert sind.
Während der TUI Konzern mit Hilfe des Fondskapitals sein touristisches Angebot mit einem ohne Zweifel attraktiven Ferienresort erweitern konnte, geht aber nun die wirtschaftliche Misere wohl zu Lasten der Fondsinvestoren.
Völlig offen ist, wie die zwingend erforderlichen Investitionen dargestellt werden sollen und wie überhaupt die Zukunft des Fonds aussehen soll. Daher sollten sich die Privatanleger nun auf die Möglichkeiten der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte besinnen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Keitel & Keitel Rechtsanwälte, ist hier der Auffassung, dass die Aufklärung der Anleger auch die Provisionen von 26 % umfassen musste, ferner dass die euphorische Darstellung der prognostizierten Ausschüttungen im Prospekt Schadenersatzansprüche der einzelnen Anleger auslösen können.
Die vielfach über den AWD veräußerten Kapitalanteile wurden auf Grundlage eines Emissionsprospektes veräußert, der aus Sicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Keitel & Keitel nicht hinreichend über die Risiken aufklärte. Auch stellt sich die Frage, ob der Vertrieb den Emissionsprospekt auf Plausibilität geprüft und die Anlage auf wirtschaftliche Tragfähigkeit für die Anleger untersucht hat.
Anleger, die sich an Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG beteiligt haben, sollten von einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung zustehen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans G. Keitel.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Fleesensee-Fonds“ anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans G. Keitel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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