Montag, August 15, 2011

Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland zahlt im Vergleichswege 75% der Einlage eines DGI-26-Anlegers zurück.

Die Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland verpflichtete sich im Vergleichswege vor dem Landgericht Stade, an einen Anleger des DGI 26 nunmehr 75% der ursprünglichen Einlage zurück zu zahlen.

Nachdem außergerichtlich allein 20% der Einlage angeboten wurden, erfolgte zunächst noch das vor Gericht übliche Säbelrasseln seitens des Bankanwaltes. Nachdem dieser sogar mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht für den Fall der Verurteilung der Bank drohte, lenkte der Vorstand doch noch ein und erklärte sich bereit, dem betroffenen Anleger 75% seiner Einlage zu erstatten.

"Schnelles Geld ist gutes Geld", zeigte sich der Betroffene zufrieden und dankte seinem Bevollmächtigten, dem Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze. "Zwar hat der Betroffene nicht alle der ihm zustehenden Ansprüche realisieren können, gleichwohl bleibt diesem ein langwieriger und nervenaufreibender Zug durch die Instanzen erspart.

Im übrigen dürfte das unverändert bestehende Geschäftsverhältnis zwischen Bank und Kunden durch den - auch für die Bank gesichtswahrenden Vergleich - weniger Schaden als durch eine Verurteilung der Bank genommen haben", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Schulze. "Offenbar macht sich langsam aber sicher bankseitig doch ein Einsehen dahingehend bemerkbar, dass der unsinnige bislang übliche Kampf der Banken gegen Ihre Kunden in jedem Fall einen erheblichen Reputationsverlust der betroffenen Bank bedeutet."

Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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