Freitag, August 12, 2011

Finanzdienstleister „Ascensus Direct“: keine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde BaFin

Finanzdienstleister „Ascensus Direct“ mit Sitz in München/Frankfurt am Main/London vertreibt Aktien ohne aufsichtsrechtliche Zulassung nach KWG. Der Finanzdienstleister „Ascensus Direct“ – nicht zu verwechseln mit der Firma Ascensus GmbH mit Sitz in Ottobrunn – mit angeblichem Sitz in München/Frankfurt am Main/London gibt vor, dass Anleger und potentielle Kunden mit „Papierwerten“ bei dieser an der „richtigen Stelle“ seien.

Wie sich nunmehr herausgestellt hat, befindet sich z.B. unter der Frankfurter Adresse, Mainzer Landstraße 697, lediglich ein virtuelles Servicebüro. Auch hat Ihren sitz dort die „Papierbank“. Es wird hierdurch der Eindruck erweckt, man sei als Finanzdienstleister auch dazu berechtigt, Bankgeschäfte zu tätigen. Der Finanzdienstleister ist jedoch nicht im Besitz einer Genehmigung gem. § 32 KWG (Kreditwesengesetz).

Es handelt sich bei der „Ascensus Direct“ um kein von der Aufsichtsbehörde BaFin zugelassenes Unternehmen für Finanzdienstleistungen. Vielmehr ist das Unternehmen nicht berechtigt Finanzdienstleistungen zu erbringen. Die „Ascensus Direct“ behauptet aber auf ihrer Internetseite, sie unterliege der Aufsicht der BaFin.

Das Geschäftsmodell sieht vor, dass sich als Mitarbeiter der Ascensus Direct ausgebende Personen im Rahmen von unaufgeforderten Anrufen bei Privatpersonen melden und diese dazu bewegen wollen, bestimmte Aktien zu erwerben.

Erwerber, welche Aktien oder sonstige Finanzprodukte über die „Ascensus Direct“ erworben haben, könnten Ansprüche auf Rückabwicklung oder sogar Schadenersatzansprüche zustehen. Sollte Interesse bestehen, so können Sie sich der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Ascensus Direct“ anschließen und Ansprüche prüfen lassen.

Foto: Logo BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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