Dienstag, August 02, 2011

Hoffnung für geschädigte Anleger bei Schrottimmobilien im Osten / Heritus AG (vormals Immo Concept)

Der Mannheimer Bauträger „Heritus AG“ (vormals Immo Concept / Capital Concept) hatte im Zeitraum von 2000 bis 2009 sanierungsbedürftige und denkmalgeschützte Immobilien überwiegend in Leipzig erworben und diese dann als „Steuersparmodell“ an Anleger veräußert.

Die Immobilien wurden größtenteils im Wege des sog. „Strukturvertriebes“ an die Anleger veräußert, d.h. es erfolgte meist ein unangekündigter Anruf bzw. Kontakt zum Steuern sparen bzw. bezüglich einer Umfrage zum Euro.

Die Vermittler der Heritus AG stellten den Erwerb immer so dar, dass der Käufer eine monatliche geringe Belastung habe, hierzu noch Steuern spare und sich durch die Mieteinnahmen gemeinsam mit der Steuerersparnis die Darlehnsraten tragen würden. Nicht selten gingen die Anleger daher davon aus, dass die Darlehnsrate die Mieteinnahme und die Steuerersparnis nicht übersteigen würde. Diese Annahme sollte sich in den überwiegenden Fällen als falsch herausstellen. Die Höhe der Darlehensraten wurde den Anlegern oft nicht einmal mitgeteilt, als diese die Darlehensverträge vorgelegt bekamen und diese nur noch „pro forma“ unterschreiben mussten.

Auch stellten sich die Angaben der Vermittler dahingehend als falsch heraus, dass die tatsächlichen Mieteinnahmen nicht den vorgerechneten Mieteinnahmen entsprachen. So wurden teils bis zu 6,00 € pro qm an Mieteinnahmen vorgerechnet. Es waren aber realistischer Weise nur ca. 3,50 € - 4,00 € erzielbar. Hinzu kam, dass der Verkehrswert der Wohnungen nur ca. bei eine Drittel des Kaufpreises, in Sonderfällen auch noch darunter, entsprach.

Hiervon hatten zahlreiche finanzierenden Banken auch Kenntnis, wie sich nunmehr durch ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Juni 2011 erstmals bestätigte. In einem Urteil des Landgerichts Berlin wurde die damalige GMAC RFC Bank GmbH (jetzt Paratus AMC GmbH) zur Rückabwicklung und zur Leistung von Schadenersatz verurteilt.

Im dortigen Verfahren wurde per Gutachten festgestellt, dass der Verkehrswert der Wohnung nur einem Bruchteil des Kaufpreises entsprach. Die damalige GMAC hatte die Wohnung zuvor besichern lassen – wie in allen Fällen – und auch einen sog. „Besichtigungsbericht“ für die Wohnung innen und außen in den Darlehensverträgen aufgeführt. Sie hatte mithin Kenntnis von der völligen Überteuerung.

Da die GMAC RFC Kenntnis von diesem Umstand hatte, ging das Gericht davon aus, dass sie sich vorsätzlich vor diesem Umstand verschlossen habe und die Erwerber über diesen Umstand hätte aufklären müssen. In zahlreichen Darlehensverträgen sind diese Besichtigungsberichte erwähnt, weshalb Anleger prüfen lasse sollten, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen.

Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Herr Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich– sieht daher neue Hoffnung für sämtliche Anleger, welche eine sanierungsbedürftige und denkmalgeschützte Immobilie im Osten erworben haben.

Da der Vertrieb dieser Immobilien über zahlreiche Bauträger erfolgte, das „Modell“ jedoch immer das gleiche war, sieht Vertrauensanwalt des BSZ. e.V. – Herr Rechtsanwalt Adrian Wegel, gute Gründe für sämtliche Erwerber von „Schrottimmobilien“ im Osten, sich erfolgreich gegenüber den damals finanzierenden Banken zu Wehr zu setzen und Schadenersatz geltend zu machen, zumindest aber einen attraktiven Vergleich zu schließen. Erste Erfolge konnten hier bei schon mit positivem Ergebnis gegenüber der DKB und der Deutsche Bank erzielt werden, welche gleichfalls zahlreiche Wohnungsprojekte finanziert hatte.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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