Samstag, August 20, 2011

K1-Fonds: Vergleich für K1-Anleger gegen Vermittler!

Von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreuter Fall in Sachen K1 gegen den Vermittler endet mit Vergleich für den Anleger! Achtung: Es droht Verjährung!

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Klagen gegen diverse Verantwortliche (unter anderem gegen die Vermittler der K1-Fonds, aber auch gegen andere mutmaßliche Verantwortliche) in ganz Deutschland eingereicht.

Inzwischen fand in einem 1. Verfahren, das von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Rohde & Späth gegen den dortigen Vermittler, ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, vor dem Landgericht Frankfurt am Main betreut wurde, am 05.08.2011 vor der 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main der Termin zur mündlichen Verhandlung statt.

Auf dringendes Anraten des Gerichts schlossen die Parteien schließlich einen Vergleich, in dem dem Anleger von seinem Schaden von 10.250,- € ein Betrag in Höhe von 2.562,50 € von dem Vermittler zurück erstattet wird, gegen Kostenquotelung.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth, die den Fall betreut hat, kommentiert den geschlossenen Vergleich folgendermaßen:

„Wir freuen uns über dieses positive Ergebnis in Sachen K1-Fonds. Zwar erhält der Anleger im gegenwärtigen Fall nur 25 % seines Schadens ersetzt, allerdings handelte es sich um einen Spezialfall, da es sich um einen Anleger handelte, der über gute bis sehr gute Kenntnisse in diversen Wertpapieranlagen verfügte und zudem bei seiner Risikobereitschaft angegeben hat, „spekulativ“ eingestellt zu sein, was im dortigen Fall der höchsten von fünf Risikoklassen entsprach, wobei ausdrücklich angegeben wurde, dass dabei Risiken bis hin zum Totalverlust möglich sind. Andere Anleger, die weniger risikobereit waren, dürften daher noch deutlich bessere Chancen auf Schadensersatz haben. Außerdem dürfte der Anleger mit höchster Wahrscheinlichkeit im gegenwärtigen Fall den Vergleichsbetrag auch ausbezahlt erhalten, da es sich bei der dortigen Beklagten um ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit entsprechender Solvenz handelte.“

Weitere Termine zu mündlichen Verhandlungen in Fällen, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreut werden, sind in den nächsten Monaten zu erwarten, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Rohde & Späth sind positiv gestimmt, hier demnächst auch die ersten positiven Urteile zugunsten der Geschädigten erstreiten zu können.

Allerdings sollten Geschädigte dabei beachten, dass in zahlreichen Fällen in den nächsten Wochen und Monaten Verjährung droht, nämlich in den Fällen, in denen die K1-Anlagen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen vermittelt wurden. „In diesen Fällen gilt die Spezialverjährungsvorschrift des § 37a Wertpapierhandelsgesetz alter Form, weshalb die Ansprüche geschädigter Anleger in drei Jahren ab der Vermittlung verjähren, und zwar nicht erst am Jahresende, sondern taggenau,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Ob es sich bei dem jeweiligen Vermittler um ein sog. „Wertpapierdienstleitungsunternehmen“ im Sinne des KWG handelte, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „K 1“ anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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