Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Antrag von der Bundesregierung dass sie im Interesse der Verbraucher einen Finanzmarktwächter einrichten soll. Dazu soll die Regierung den Verbraucherzentralen Bundesverband in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen mit der Aufgabe einer Interessenvertretung für Verbraucher auf den Finanzmärkten, den sogenannten Finanzmarktwächter, betrauen. Außerdem soll die Regierung unter anderem für die Einrichtung und den laufenden Unterhalt des Finanzmarktwächters angemessene Haushaltsmittel bereitstellen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stützt Ihren Antrag auf eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz welche ergeben habe, dass den Verbrauchern jährlich rund 20 Milliarden Euro Verluste durch falsche Finanzberatung entstehen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher seien falsch versichert oder würden Geldanlagen besitzen, die nicht ihrem Bedarf entsprechen. Auch im sogenannten grauen Kapitalmarkt würden viele Milliarden Euro verloren gehen. Die Finanzmarktkrise habe erneut verdeutlicht, dass sich Anbieterseite und Kunden nicht auf Augenhöhe begegnen. Es gebe ein großes Ungleichgewicht zwischen den Verbrauchern auf der einen Seite und der Finanzwirtschaft auf der anderen Seite. Von den Verbraucherzentralen könnten die Anfragen mit dem derzeitigen Kapazitäten nicht bewältigt werden. Eine Erweiterung der Interessenvertretung der Verbraucher auf den Finanzmärkten sei daher dringend geboten, heißt es in dem Antrag.
Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios, Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen, Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) unterstützt grundsätzlich alle Aktionen die dem Anlegerschutz dienen. Ob es allerdings unbedingt notwendig ist einen Finanzmarktwächter aus dem Hut zu zaubern und mit dessen Aufgaben auch noch die Verbraucherzentralen zu beauftragen darf angezweifelt werden. Denn es sind keineswegs die zitierten „windigen Geschäftemacher“ oder die Anbieter aus „den dunklen Ecken der Finanzbranche“ die sich als die großen Geldvernichter einen Namen gemacht haben.
Es sind doch gerade die Unternehmen des „seriösen Finanzmarkts“ die Millionen von Menschen mit dem Abschluss von Bausparverträgen, Kapital-Lebensversicherungen oder Sparbuchverträgen sowie überteuerten und unnötigen Versicherungen das Geld kübelweise zum Fenster hinauswerfen lassen. Diesen Unternehmen gelingt es immer wieder mittels raffinierter Vermittlungs- und Werbemethoden den Wunsch der Menschen nach Sicherheit und Altersvorsorge schamlos auszunutzen. Über 95 Prozent aller Deutschen haben in Hülle und Fülle zu teuere oder unnötige Versicherungen abgeschlossen. Oder sie haben vergleichsweise unrentable Sparprogramme und Kapitalanlagen gezeichnet. Oder Finanzierungen vereinbart, die von vorn herein nicht richtig durchdacht sind. Jahr für Jahr werden auf diese Weise Milliardenbeträge aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten.
Mit einem starken gemeinsamen Engagement gegen die Geldvernichter des Kapitalmarkts steht der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. zusammen mit Anlegerschutzanwälten mit seiner Initiative Investorenschutz schon seit über 10 Jahren betroffenen Anlegern erfolgreich zur Seite. Mit seiner Öffentlichkeitsarbeit werden private Anleger über Risiken unseriöser Geldanlagen informiert. Unzulässige Vertriebspraktiken werden offen gelegt und das Finanzwissen der Anleger permanent verbessert.
Der BSZ® e.V. steht seit dem Jahre 1998 für verbraucherorientierte Beratung im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht und betreut geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten Bundesgebiet einzeln und in Form von Interessengemeinschaften -, um ihnen zum rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen. Der Mitgliederkreis besteht überwiegend aus Geschädigten, die durch Falschberatung und Fehlfinanzierung wirtschaftliche Verluste erlitten haben.
Im Wesentlichen sind es drei Gründe die dafür ausschlaggebend sind dass Anleger immer wieder Geld verlieren:
Die Anbieter wecken die Gier der Sparer nach einer überdurchschnittlich hohen Rendite und Spekulationsgewinnen; nutzen das Bedürfnis der Anleger nach persönlichen Kontakten, menschlicher Wärme und aufrichtiger Anteilnahme an ihrem Leben; bestätigen die Anleger in deren vermeintlicher Kompetenz in kaufmännischen und finanziellen Angelegenheiten.
Ein weiteres nicht zu unterschätzendes Element ist die Selbstüberschätzung vieler Kunden. Zahlreiche Anleger die es in ihrem Beruf, z.B. als Arzt oder Unternehmer zu wirtschaftlichem Erfolg gebracht haben, meinen damit automatisch auch etwas von Geldanlagen zu verstehen.
Menschen verfügen über Bewusstsein und dieses Bewusstsein ist nicht immer rational. Ergebnisse experimenteller Forschung zeigen, dass die meisten Menschen bemerkenswert schlechte Ergebnisse erzielen, wenn sie ihre Eigeninteressen ökonomisch optimal einschätzen sollen, und dies selbst dann, wenn man ihnen klare Informationen und Zeit zum Nachdenken gibt. Stehen Anleger einer einfachen ökonomischen Wahlmöglichkeit gegenüber, dann ist es wahrscheinlich, dass sie aufgrund begrenzter Rationalität oder grundlegender Berechnungsfehler falsche Entscheidungen fällen. Fachleute sprechen von der Neigung der Menschen einen später zu erwartenden großen Gewinn gegenüber einem kleinen Gewinn der bald erfolgt zu bevorzugen. Umgekehrtes handeln wird ausgelöst, wenn der kleine Gewinn unwiderstehlich sogleich bevorsteht.
Zusammengefasst konzentrieren sich damals wie auch heute die Vorwürfe geschädigter Kunden darauf, dass eine unqualifizierte, weder Anleger- noch Anlagegerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette. Daran wird auch ein Finanzmarktwächter nichts ändern.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass jährlich etwa 20.000 Schadenersatzklagen gegen freie Finanzberater geführt werden – mit steigender Tendenz. Das ergaben Recherchen von Votum, dem Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. Ursache: Die fortschreitende Sensibilisierung der Anleger erhöht deren Klagebereitschaft. Zu dieser Sensibilisierung der Anleger haben zu einem großen Teil auch die BSZ® Anlegerschutzanwälte, durch engagiertes Eintreten für Ihre geschädigten Mandanten und einer informativen Öffentlichkeitsarbeit beigetragen.
Vor diesem Hintergrund ist ein Finanzmarktwächter weder hilfreich noch erforderlich. Es gibt Verbraucherschützer die warnen vor allem, nur nicht vor sich selbst. Oft geht man hier nicht vorurteilsfrei an den Sachverhalt heran und lässt sich durch scheinbar überzeugende Schilderungen angeblich Geschädigter blenden und unterstellt auch gelegentlich Sachverhalte, die schlicht unzutreffend sind. Häufig springen Verbraucherschützer auf angeblich überhöhte Renditeversprechungen an und sehen den zur Herausgabe einer Warnmeldung erforderlichen betrügerischen Sachverhalt schon deshalb als begründet an, weil den Anlegern eine unrealistisch erscheinende Rendite in Aussicht gestellt worden ist, die nicht zur Auszahlung kam. Dies ist eine falsche, jedenfalls unzureichende Sicht der Dinge. Dass spekulative Anlagen hohe Renditen versprechen können, aber eben auch riskant sind, wird sicher in den meisten Fällen durch den Anlageberater dem Kunden gegenüber auch in aller Offenheit und Deutlichkeit dargelegt. Nicht selten stellt sich im Nachhinein heraus, dass der angeblich betrogene Anleger äußerst geschäftserfahren und sich der Risiken des übrigens sauberen Geschäfts in vollem Umfang bewusst war.
Die Sparbuchmentalität mancher Verbraucherschützer ("mehr als 4 % Zinsen kann es gar nicht geben") verstellt den Blick und kann den Initiator in grösste Schwierigkeiten bringen. Auch ist es so, dass in den Fällen in denen die Kapitalanlage in den Sand gesetzt wurde 50% der Anleger selbst schuld sind. Einfach weil sie zu unkritisch auf das Angebot angesprungen sind und noch nicht einmal dafür gesorgt haben, dass im Zweifelsfall für die Durchsetzbarkeit einer Schadensersatzforderung z.B. wegen Falschberatung gesorgt ist.
Abschließend ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.
Nach Erfahrung des BSZ® e.V. ist es für Geschädigte immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst zu initiieren. Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten und der Bündelung von Beweismaterial bewährt. Nur sollte man darauf achten wo man beitritt, damit man nicht den Bock zum Gärtner macht.
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.
Vor diesem Hintergrund erfüllt der BSZ® e.V. eine wichtige aufklärende Funktion im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes: Der BSZ® e.V. hat seinen gesamten Einsatz dem Dienst von Anlegern gewidmet, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden.
Der BSZ® konnte bereits viele Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® wurden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als absoluter Volltreffer erwiesen haben und viel Schaden von Anlegern abgewendet haben. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen. Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. „Kapitalanlegerecho“ http://www.kapitalanleger-echo.de/ und auf den Portalseiten http://www.fachanwalt-hotline.eu/ und http://www.rechtsboerse.de/ neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!
Mit der Suchmaschine http://www.geldfuchs.eu/ steht eine Suchmaschine zur Verfügung in der die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. ihr Kapitalanlageschutz-Know-How einfließen lässt und dabei das Potential und die Technik der Suchmaschine Google nutzt.
Aber dann, wenn es darum geht, das verlorene Geld wieder zu beschaffen oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind viele geprellte Anleger nicht mehr bereit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, geschweige denn dafür zu bezahlen. Der unsägliche Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen möchte muss dann als absurde Begründung herhalten. Diese Haltung freut die Anlagebetrüger! Von interessierter Seite wird der geprellte Anleger oft noch in dieser falschen Meinung bestärkt. Da werden Anlegerschutzanwälte schon mal als gierige Raffzähne diffamiert. Anlegerschutzvereine als selbsternannte Verbraucherschützer mit Abzockermentalität beschimpft. Das wird mit Methode betrieben. Diese Aktionen wiederholen sich ständig, denn Wiederholung macht Meinung!
Im Anlegerschutzbereich gibt es immer wieder „Soforthilfe Kampagnen“ die mit grossem Tamtam angekündigt werden und nach einiger Zeit heimlich still und leise versanden. Der BSZ® e.V. bietet seit Jahren auf seiner Homepage http://www.fachanwalt-hotline.de/ eine aktuelle Berichterstattung über Fälle im Kapitalanlegebereich. Teilweise auch gegen den erheblichen Widerstand der in das Visier geratenen Initiatoren. Die Beweislast liegt bei den Anlegern, die Prozesshürden sind hoch, also ist es wichtig, dass Erkenntnisse gebündelt werden. Dafür gibt es die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage vorerst weiteres Kapital einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Betroffene Kapitalanleger können sich einer BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Logo des BSZ® e.V.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.