Mittwoch, Juli 20, 2011

Erfolg im Great-Wheel-Verfahren

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte KWAG Rechtsanwälte verzeichnen weitere positive Entscheidung gegen die Deutsche Bank Geschäfts- und Privatkunden AG

Die KWAG Rechtsanwälte haben vor dem Landgericht Wuppertal (AZ 3 O 22/11) ein weiteres Verfahren mit einem Vergleich zugunsten der Klägerin abgeschlossen. Der Vergleich kam dahingehend zustande, dass die Deutsche Bank Geschäfts- und Privatkunden AG zusätzlich zu dem Angebot der Aurasio GmbH vom 6. April 2010, welches nochmals im November 2010 an alle Anleger dieses Fonds erging, eine Zahlung in Höhe von 20 Prozent des investierten Kapitals leistet. Folglich werden der Klägerin 80 Prozent des ursprünglich investierten Kapitals zurückerstattet.

„Während der Spiegel in der vergangenen Woche aufgrund erster Hinweise des Landgerichts Frankfurt darüber berichtete, dass ein Verfahren zugunsten eines Klägers entschieden werden könnte, haben die BSZ e.V. Vertrauensanwälte KWAG Rechtsanwälte bereits vollendete Tatsachen geschaffen“, so Rechtsanwalt Berger, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht.

Anleger hatten insgesamt mehr als 200 Millionen Euro in den Riesenradfonds „Global View“ investiert. Der geschlossene Fonds sollte Riesenräder in verschiedenen Metropolen finanzieren. Allerdings wurde keines der anvisierten Projekte jemals verwirklicht. Mittlerweile wurde die Liquidation des Fonds beschlossen. Die Deutsche Bank hat auch den Riesenradfonds vertrieben. Sie betonte, über die mit dem Investment verbundenen Risikoaspekte in der Beratung ausführlich aufgeklärt zu haben. Das Frankfurter Landgericht bemängelt jedoch, dass die Provisionen der Bank im Prospekt nicht ausreichend erkennbar gewesen seien.

Lange vor dem Hinweis des Frankfurter Landgerichts (Az.: 2/10 O 339/10) bemängelte BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens- Peter Gieschen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, dass die Provisionen, die die Bank erhielt, im Prospekt für Anleger nicht ausreichend erkennbar gewesen seien. Zudem steht in Frage, ob für die Banken bei der Beratung bereits erkennbar war, dass die Fertigstellung des Riesenrades in Peking pünktlich zu den olympischen Spielen nicht gewährleistet werden konnte. Nach KWAG Rechtsanwälten vorliegenden Informationen wies eine damalige Machbarkeitsstudie das Projekt in Peking als „ambitioniert“ aus. Das heißt, es wäre nur unter besonders günstigen Umständen termingemäß realisierbar gewesen. Nun hat sich jedoch gezeigt, dass das Vorhaben nicht zum entsprechenden Zeitpunkt realisiert worden ist. Mittlerweile ist auch die Liquidation der Gesellschaft beschlossene Sache, weshalb die Zeit für Anleger drängt.

Unabhängig davon sehen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von KWAG Rechtsanwälte Aussicht auf Erfolg bei einem Vorgehen gegen die Deutsche Bank AG oder die Deutsche Bank Geschäfts- und Privatkunden AG. Anleger, die das Angebot der Aurasio GmbH noch nicht angenommen haben, sollten rechtzeitig vor Abschluss des Liquidationsverfahrens fachkundigen Rat bei einer auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei einholen.

Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global View" (Riesenrad-Fonds)anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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