Mittwoch, Juli 20, 2011

SACHSENFONDS MMP 2002 und 2003: Der nächste Flop für Anleger

Anleger der Sachsenfonds MMP 2002 und 2003 mussten feststellen, dass die schönste Steuerersparnis nichts bringt, wenn die hierfür aufgewendete Investition verloren ist. In den vergangenen Monaten hat die Fondsgesellschaft ihren Anlegern mitgeteilt, dass nach Liquidation der Gesellschaft lediglich mit einer Auszahlung von 1,3 % Ihrer Bareinlage zu rechnen ist. Die Anleger müssen deshalb unter dem Strich je nach steuerlicher Veranlagung mit einem Verlust zwischen 25 % und 45 % Ihres eingesetzten Kapitals rechnen. Hierbei noch nicht berücksichtigt ist der entgangene Zinsgewinn, der bei alternativer Anlage des Geldes hätte erzielt werden können.

Rechtliche Möglichkeiten

Nach Überprüfung erster Fälle bestehen grundsätzlich gute Erfolgsaussichten, dass Anleger ihren Schaden erstattet verlangen können. Banken schulden ihren Kunden, die sich auf ihre Empfehlung an den Sachsenfonds MMP 2002 und 2003 beteiligt haben, regelmäßig Schadensersatz, wenn sie ihre Kunden vor deren Beitritt nicht über Kick-Backs (verdeckte Rückvergütungen) informiert haben. Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2011 steht fest, dass die Angaben im Emissionsprospekt der Sachsenfonds MMP 2002 und 2003 nicht ausreichen, um den Anlageinteressenten über das Eigeninteresse der Bank in Form der ihr versprochenen Vergütung aufzuklären.

Daneben steht den Anlegern ein Anspruch auf Rückabwicklung ihrer Beteiligung gegen die anteilsfinanzierende Sachsen LB zu. Die von der Sachsen LB verwendete Widerrufsbelehrung hält den gesetzlichen Anforderungen nicht stand. Anleger können deshalb den zur Anteilsfinanzierung abgeschlossenen Vertrag auch heute noch wirksam widerrufen. Die Sachsen LB ist dann verpflichtet, sowohl das Anteilsfinanzierungsdarlehen als auch die Beteiligung vollständig rückabzuwickeln.

Fazit

Die Sachsenfonds MMP 2002 und 2003 reihen sich nahtlos in die lange Liste von Medienfonds ein, die in den letzten Jahren gefloppt sind. Sobald Medienfonds operativ am Markt tätig werden sollen, kann es regelmäßig ausgeschlossen werden, dass diese Fonds Gewinne erzielen. Da am Ende allein die Anleger die Verluste zu tragen haben, wohingegen alle anderen Beteiligten ein gutes Geschäft gemacht haben, empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte aufgrund der oben skizzierten rechtlichen Möglichkeiten, die Ansprüche zu verfolgen und sich hierzu an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.

Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SACHSENFONDS anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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