Nachdem die 2. Zivilkammer des Landgerichts Berlin die Treuhänderin der Juragent Fonds, die Treukommerz Beratungs- und Treuhand GmbH, in der Vergangenheit schon mehrfach zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger verurteilt hatte, bestätigte nun auch die 38. Zivilkammer in einem weiteren Verfahren die Anlegeransprüche.
"Damit steht den Klägern nicht nur die Juragent AG, sondern darüber hinaus auch ein weiterer Anspruchsgegner, nämlich die Treuhänderin, zur Zahlung von Schadensersatz zur Verfügung", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. "Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Schadens-Ersatzansprüche der Anleger auch wirklich realisieren lassen." Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Bisher ist es CLLB gelungen, mehr als 100 Urteile gegen die Juragent AG / einzelne Juragent KGs, und/oder deren ehemaligen Vorstand, Herrn Mirko H. zu erstreiten. Die Vollstreckung der Urteile dauert derzeit noch an. Zwischenzeitlich liegen auch erste Beschlüsse des Kammergerichts Berlin vor, aus denen sich ergibt, dass die von CLLB-Rechtsanwälte eingereichten Klagen gegen die Juragent AG und den ehemaligen Vorstand vollumfänglich erfolgreich sein werden.
Lediglich aus wirtschaftlichen Gründen haben sich bisher einzelne Anleger, die von CLLB vertreten werden, dazu entschlossen, sich auf Basis von 50% der Anlagesumme mit der Juragent AG zu einigen. Und hier sind auch schon Zahlungen erfolgt.
Auch insoweit ist eine etwaige Forderung gegen weitere Anspruchsgegner von Vorteil: Anleger, die sich mit der Juragent AG, oder der Juraswiss AG bereits geeinigt haben, können die verbleibende Differenz zum insgesamt entstandenen Schaden gegebenenfalls noch gegenüber weiteren Haftungsgegnern, insbesondere der Treuhänderin, sowie gegenüber weiteren Verantwortlichen in der Angelegenheit "Juragent" geltend machen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun weiter.
In der Regel werden die damit verbundenen Kosten auch von den Rechtsschutzversicherungen übernommen, so dass betroffene Anleger das Bestehen und die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen sollten.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Juragent anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen